Politik
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Burkaverbot in Europa

26.485 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Islam, Frankreich, Belgien ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Burkaverbot in Europa

17.10.2016 um 16:06
@cheroks
Richtig, im übrigen soll die Zahl der Burkaträgerinnen in Frankreich trotz Verbot nicht zurückgegangen sein. Also macht es so oder so keinen Sinn.

http://www.br.de/nachrichten/frankreich-burka-verbot-100.html


melden

Burkaverbot in Europa

17.10.2016 um 17:11
@Lilith101

Nach dieser Logik machen Gesetze generell keinen Sinn.
Raub ist Verboten, trotzdem kommen Raubdelikte vor.
Das selbe bei Körperverletzung, Diebstahl usw usf


melden

Burkaverbot in Europa

17.10.2016 um 17:16
@Harry_Haller
macht auch voll Sinn Ordnungswidrigkeiten mit Offizialdelikten zu vergleichen -.-


melden

Burkaverbot in Europa

17.10.2016 um 17:18
@wichtelprinz

Dann nehmen wir eben Wildpinkeln oder Falschparken.
Beides ist nicht erlaubt und geschieht trotzdem.


melden

Burkaverbot in Europa

17.10.2016 um 17:20
@Harry_Haller
macht auch voll Sinn wegen einer Ordnungswidrigkeiten die Verfassung anpassen zu wollen.
Und wetten wenn man alles verbietet geschiets trotzdem? -.-


melden

Burkaverbot in Europa

17.10.2016 um 17:24
Für ein Verbot der Vollverschleierung braucht es keine Verfassungsänderung.

Und ob die Zahl der Verschleierten dann tatsächlich abnimmt oder nicht ist erstmal zweitrangig. Es geht um ein Zeichen an die Muslime.


1x zitiertmelden

Burkaverbot in Europa

17.10.2016 um 17:27
@Harry_Haller
Zitat von Harry_HallerHarry_Haller schrieb:Für ein Verbot der Vollverschleierung braucht es keine Verfassungsänderung.
merkwürdig. In Wiki steht was anderes. Auch schon mal mit dem Thema befasst?
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages veröffentlichte 2012 ein Gutachten, laut dem in Deutschland ein generelles Verbot verfassungswidrig wäre.[6]
Wikipedia: Verschleierungsverbot


melden

Burkaverbot in Europa

17.10.2016 um 17:27
@Harry_Haller
wenn es um ein Zeichen an die Muslime geht, dann ist es verfassungswidrig


melden

Burkaverbot in Europa

17.10.2016 um 17:40
@Tussinelda

In dem Fall werden wir die Verfassung dann leider ändern müssen.
Unabhängig von den rechtlichen Vorraussetzungen eines solchen Verbotes sollte es in erster Linie darum gehen in was für einem Deutschland wir in z.B. 20 Jahren leben wollen. In meiner Vorstellung der Zukunft Deutschlands haben weder Vollverschleierung noch Schächten oder anderer veralteter religiöser Unfug platz.


3x zitiertmelden

Burkaverbot in Europa

17.10.2016 um 17:44
@Harry_Haller
Zitat von Harry_HallerHarry_Haller schrieb:In dem Fall werden wir die Verfassung dann leider ändern müssen.
also mehr als die Links dazu liefern kann man Dir ja nicht. Lesen und verstehen musst sie dann schon selber.
I. Derzeitige Rechtslage
In Deutschland gibt es keine Rechtsgrundlage, die das Tragen der Burka generell verbietet. Lediglich bei öffentlichen Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes besteht gem. §17a Abs.2 Nr.1 VersG ein Vermummungsverbot.
[…]


II. Vereinbarkeit eines einfachgesetzlichen Burkaverbots mit dem GG
Nach Artikel 4 Abs.1 des GG sind die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses unverletzlich. Dies wird noch durch Art.4 Abs.2 GG verstärkt, der die ungestörte Religionsausübung gewährleistet. Die Gewährleistung der Freiheit des Glaubens, des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses und der Religionsausübung bilden den einheitlichen Schutzbereich der Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Neben der Freiheit, einen Glauben zu bilden und zu haben, ist auch geschützt, einen Glauben zu äußern und entsprechend zu handeln. […] Dem Staat ist es verwehrt, bestimmte Bekenntnisse zu privilegieren oder den Glauben oder Unglauben seiner Bürger zu bewerten. […] Die Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht für jedermann, wird also auch für Ausländer und Muslime gewährleistet.



1. Schutzbereich der Religionsfreiheit
Unter den Schutz des Grundrechts fällt nicht nur der private Glauben, sondern auch das öffentliche Bekenntnis zu der eigenen Religion. Dazu kommt die in Art.4 Abs.2 GG ausdrücklich erwähnte Religionsausübung, also die religiöse Betätigung. Hierzu zählen alle kultischen Handlungen wie Gottesdienst, Gebet, Feier von Sakramenten. Auch das Tragen besonderer Kleidung, um seine religiösen Überzeugungen kundzutun, wird von Art.4 GG geschützt. Maßgeblich ist zudem, was nach dem Selbstverständnis der jeweiligen Religion oder religiösen Vereinigung von ihrer Religionsausübung umfasst ist. […]
Ob das Tragen einer Burka von dem Grundrecht der Religionsfreiheit umfasst ist hängt somit von ihrer Bedeutung für den islamischen Glauben ab. Die Verhüllung des Körpers hat seine Ursprünge zwar in vorislamischer Zeit, dennoch gilt die Verschleierung muslimischer Frauen weithin bei gläubigen Muslimen als direkt aus dem Koran ableitbar. [...] [Es] besteht Einigkeit darüber, dass eine gläubige Muslima die aus dem Koran ableitbaren Kleidungsvorschriften einhalten muss. […] Wie weit die Verschleierung reicht, steht in starker Abhängigkeit zu den regionalen Traditionen und der Frömmigkeit der Frau. Die Rechtsprechung anerkennt, dass eine Verschleierung ein religiöses Bekenntnis sein kann und bejaht dies für das Kopftuch. Das Tragen einer Burka fällt damit in den Schutzbereich des Art.4 GG, soweit die Trägerin dies als verbindlich von den Regeln ihrer Religion vorgeschrieben empfindet. Soweit die Burka aus anderen Motiven- etwa aufgrund äußeren Zwangs- getragen wird, unterfällt dies nicht dem Schutzbereich des Artikels 4 GG.



2. Rechtfertigung
Um nicht verfassungswidrig zu sein, bedarf ein Eingriff in die Religionsfreiheit der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung. […] Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts finden die vorbehaltlos gewährleisteten Grundrechte [wie die Religionsfreiheit] unter dem Gesichtspunkt der Einheit der Verfassung in den kollidierenden Grundrechten Dritter und in den mit Verfassungsrang ausgestatteten Rechtsgütern ihre Grenzen.
Zu der durch Art.4 Abs.1, 2GG geschützten Religionsfreiheit gehört auch das Recht, keinem religiösen Bekenntnis anzuhängen und nicht zur Teilnahme an einer religiösen Handlungen gezwungen zu werden. Möglicherweise gebietet die Gewährleistung der negativen Religionsfreiheit, besonders intensive Formen der Religionsausübung in der Öffentlichkeit zu unterbinden. Das Tragen der Burka ist ein starkes Bekenntnis zu den Kleidungsvorschriften des Islam. Allerdings hat in einer Gesellschaft, die unterschiedlichen Glaubensüberzeugungen Raum gibt, der einzelne kein Recht darauf von fremden Glaubensbekundungen verschont zu bleiben. Insofern gewährt die negative Religionsfreiheit weder das Recht die Bekenntnisäußerung anderer zu verhindern, noch durch den Staat vor Konfrontationen mit religiösen Fakten geschützt zu werden. Es existiert kein Anspruch im öffentlichen Raum vor den religiösen Einflüssen der Umwelt abgeschirmt zu werden. […]
Vereinzelte Stimmen verlangen, dass zum Schutz der Frauen ein Vollverschleierungsverbot ausgesprochen wird. Nach dieser Ansicht handele es sich bei der Vollverschleierung in erster Linie um einen Ausdruck der Unterdrückung der Frauen durch eine extrem patriarchalisch geprägte Form des Islams. Eine derartige Schutzpflicht des Staates, die unmittelbar in den privaten Lebensbereich der Betroffenen eingreift, verfassungsrechtlich zu begründen, ist problematisch. Art.3 Abs.2 Satz 2 GG normiert ein Staatsziel, durch das Maßnahmen zur Angleichung der Lebensverhältnisse von Männern und Frauen ergriffen werden sollen. […] Damit wird der Gleichberechtigungssatz des Art.3 Abs.1 GG ergänzt. Beide Regelungen zielen aber auf die Rechtsgleichheit zwischen den Geschlechtern. Der Staat erhält dadurch keinen Erziehungsauftrag für seine Bürger, der ihn legitimiert ein Verbot der Vollverschleierung auch gegen den Willen der betroffenen Frauen durchzusetzen. Nicht zulässig ist hingegen eine Beschränkung der Religionsfreiheit durch ein direkt gegen den Glauben oder die Religionsfreiheit gerichtetes Gesetz, insbesondere dann nicht, wenn sich die Beschränkung gegen einen bestimmten Glauben oder eine bestimmte Religion richtet.



2. Ergebnis
[…] Ein generelles Verbot der Burka im öffentlichen Raum verstößt gegen das Neutralitätsgebot des Grundgesetzes und lässt sich verfassungsrechtlich nicht rechtfertigen. Ein Verbot kommt nur im Einzelfall als Ergebnis einer Abwägung mit kollidierenden Verfassungsgütern in Betracht.



III. Beschränkung der Religionsausübungsfreiheit durch Grundgesetzänderung
Grundsätzlich kann die Verfassung nach Art.79 Abs.1 GG durch ein Gesetz, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt, geändert werden. Unzulässig ist eine Änderung des Grundgesetzes, durch welche unter anderem die in den Artikeln 1 [Menschenwürde] und 20 GG niedergelegten Grundsätze berührt werden (Artikel 79 Abs.3 GG). […]
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stellt die Glaubensfreiheit eine Ausprägung der Menschenwürde dar. […] Die Glaubensfreiheit sei daher mehr als religiöse Toleranz, d.h. bloße Duldung religiöser Bekenntnisse oder irreligiöser Überzeugungen. Erst sie gewährleiste die ungestörte Entwicklung der Persönlichkeit des Einzelnen gemäß seiner subjektiven Glaubensüberzeugungen.
[…]
Danach dürfte die Freiheit zur Bildung eines Glaubens oder einer Weltanschauung ebenso wie das grundsätzliche Äußern dieses Glaubens, also das Bekennen, zum unantastbaren Menschenwürdekern gehören. Auch die Ausübung der Religion, soweit sie auf die persönliche Sphäre des Gläubigen einschließlich seiner Mitgläubigen beschränkt ist, dürfte nicht einmal durch den Verfassungsgesetzgeber beschneidbar sein.
http://wolfgang-bosbach.de/news/burkaverbot-in-deutschland (Archiv-Version vom 03.12.2016)


1x zitiert2x verlinktmelden

Burkaverbot in Europa

17.10.2016 um 18:14
Bin definitiv für ein Burkaverbot.
Ich sehe auch kein Problem darin, dass Grundgesetz zu änderen wenn man das will.
Das selbe gilt für die Beschneidung und die Halal-Schlachtung.
Religionsfreiheit darf und muss reglimentiert werden!


2x zitiertmelden

Burkaverbot in Europa

17.10.2016 um 18:18
Und man hat ja noch andere Möglichkeiten.
Supermärkte können sich weigern Halal-Produkte zu verkaufen, Kliniken müssen keine Beschneidungen durchführen.
Ladenbesitzer könnten sich weigern verschleierte Kundschaft zu bedienen. Vermieter müssen nicht an Verschleierte vermieten.

So würden strenggläubige Muslime vor die Wahl gestellt sich in unsere aufgeklärte Gesellschaft zu integrieren oder Deutschland in Richtung Afrika/Naher Osten zu verlassen.


1x zitiert1x verlinktmelden

Burkaverbot in Europa

17.10.2016 um 20:09
@Harry_Haller
nein, so würden sie nur diskriminiert werden, aber wenn Du willst, dass es in einer "aufgeklärten" Gesellschaft Gesetze geben soll, die das Diskriminieren von Bevölkerungsgruppen erlaubt, dann solltest vielleicht Du woanders hin......


melden

Burkaverbot in Europa

17.10.2016 um 20:16
@Tussinelda

Strenggläubige Muslime sind sexistisch, homophob und noch vieles mehr. Daher nehm ich mir das Recht herraus diese Menschen spüren zu lassen dass ich ihre Gesinnung ablehne. Das ganze natürlich Friedlich und ohne Gewalt. Als Cafebesitzer würde ich aber Vollverschleierte des Landes verweisen. Genau so Leute mit neonazistischen Symbolen auf der Kleidung oder mit sexistischen oder homophoben Sprüchen.

Als Vermieter würde ich auch keine Sexisten, Homophoben usw in mein Haus lassen.

Und genau so wie ich z.b. Nazis spüren lasse dass ich sie Verabscheue, lasse ich es auch religiöse Fundis spüren.

Oder sind Sexismus und Homophobie nur dann ein Problem wenn sie von Nichmuslimen ausgehen?

Menschenverachtende Weltanschauungen kann man natürlich nicht Verbieten, das ist klar, aber man kann durch sinnvolle Gesetze und Handlungen solchen Menschen klar machen dass sie hier keine Narrenfreiheit haben. Ich will weder rassistische Bombenanschläge auf Migranten noch muslimische Angriffe auf "Ungläubige". Ich stehe weder auf Nazis welche Farbige durch die Straßen jagen noch auf Moslems welche "Ungläubige" attackieren.


1x zitiertmelden

Burkaverbot in Europa

17.10.2016 um 20:32
@Harry_Haller
Zitat von Harry_HallerHarry_Haller schrieb: Ich will weder rassistische Bombenanschläge auf Migranten noch muslimische Angriffe auf "Ungläubige". Ich stehe weder auf Nazis welche Farbige durch die Straßen jagen noch auf Moslems welche "Ungläubige" attackieren.
Sowas passiert zumeist in anderer Kleidung.
Zitat von Harry_HallerHarry_Haller schrieb:Daher nehm ich mir das Recht herraus diese Menschen spüren zu lassen dass ich ihre Gesinnung ablehne.
Hat man als Staatsbediensteter nicht Neutralität zu wahren und das GG zu vertreten?


1x zitiertmelden

Burkaverbot in Europa

17.10.2016 um 20:35
@Harry_Haller
nein Sexismus ist immer ein Problem, es ist aber noch viel problematischer, grundsätzlich von Sexismus/Homophobie auszugehen, wenn eine Frau sich verschleiert....es ist nicht der Schleier, also erst recht nicht die Frau, die diesen trägt, das Problem, das ist aber natürlich ein offensichtliches und deshalb vermeintlich leicht zu behebendes Zeichen für manche, die immer noch glauben, wenn sie Frauen kriminalisieren, etwas gegen Sexismus und Homophobie zu tun. Lächerlicher geht es kaum. Denn alles, was Du so anprangerst, das ist bereits gesetzlich geregelt und ein Vermieter, der sich heraus nimmt, was Du da so von Dir gibst, der hat dann tatsächlich ein Problem und zwar eines von der Sorte, die Du doch eigentlich anprangerst.


melden

Burkaverbot in Europa

17.10.2016 um 20:42
Zitat von tobaktobak schrieb:Hat man als Staatsbediensteter nicht Neutralität zu wahren
Das hängt ganz davon ab, in welchem Thread man gerade schreibt. :P:

Hijab als Teil der Polizeiuniform


melden

Burkaverbot in Europa

17.10.2016 um 20:44
@Tussinelda

Falsch, eim Vermieter hat das Recht auf eine Vernünftige zusammensetzung der Menschen im seinem Haus zu achten.

Ich würde nie im Leben eine Wohnung an Nazihools und eine andere an Flüchtlinge vermieten. Da wäre ja Ärger vorprogrammiert. Genau so würde ich nicht an Antifas und AfDler zugleich vermieten.

Und dass es zu Problemen mit strenggläubigen Menschen und eher liberalen lockeren Menschen kommen kann ist leider so.
Die Chance dass der fromme Moslem die im Sommer knapp bekleidete Frau belästigt ist höher als dass es der junge linksliberale Student macht. Ich will auch nicht behaupten dass alle Moslems so was machen und eher linke Deutsche garnicht. Aber die Täterverteilung zeigt ein eindeutiges Bild.

Ich hätte aber auch ein Problem mit ultraorthodoxen Juden welche,wie in Israel, westlich gekleidete Frauen mit Steinen bewerfen oder mit fanatischen Christen welche Schwule verprügeln (dabei denke ich an Russland).

Von mir aus kann jeder an irgendeinen Gott glauben, nur sollen die Menschen akzeptieren dass a) ihr Glaube nicht über den Rechten ihrer Mitmenschen steht und b) ihr Glaube ihre Privatsache ist und sie andere damit verschonen sollen.

Dunkelhäutige, Frauen, Schwule, Lesben usw sind das ja nicht freiwillig und daher lehne ich da auch jede Diskriminierung ab,
Eine Religion oder politische Weltanschauung hat man jedoch nicht von Geburt an und man kann auch Inhalte welche durch die eigenen Eltern vermittelt wurden hinterfragen. Daher nehme ich mir das rtecht heraus, als Privatperson, nicht am solche Menschen zu vermieten, keine Freundschaften mit Nazis, Fanatikern usw zu pflegen.

Auf Arbeit ist es was anderes, da hat man jeden Menschen gleich zu behandeln.


melden