@peekaboo peekaboo schrieb:Der Unterschied ist nur, dass du dich in Deutschland so kleiden darfst, wie es dir beliebt. Es ist dir hier erlaubt über deinen Kopf einen Kartoffelsack zu stülpen, weil dir das gefällt.
stimmt.
in D ist es aber nicht erlaubt, dass du als Mann/Vater/Bruder von einem weiblichen Familienmitglied verlangst, sich einen Kartoffelsack über den Kopf zu stülpen und bei Nichtbefolgung deiner Anordnung dem weiblichen Familienmitglied gesellschaftliche Teilhabe, Ausgehen, Einkaufen , ja überhaupt nur das Verlassen der Wohnung zu verbieten.
da liegt der erste Schlamassel
der zweite liegt darin begründet, dass die Vollverschleierung kein eindeutiges Symbol ist.
*sie kann von tiefer Frömmigkeit zeugen und freiwillig etragen werden
*sie kann als Zeichen eines intolerranten, rückständigen, radikalen Islam gesehen werden, der sich nicht auf dem Boden unsere Verfassung bewegt; das Tragen erfolgt erzwungener Maßen oder erscheint in Folge von Indoktrination freiwillig
Vertreter beider Seiten müssen gehört werden.
ich beziehe mich ausdrücklich auf jede Form der Vollverschleierung, nicht auschließlich auf die Burka