@yenredrose sobald Burka-, Tschador-, Niqab- und Kopftuchtragen mehr sind als notwendige religiöse Kleidungsstücke sondern zu einem politischen Bekenntnis salafistischer/radikalislamischen Denk- und Glaubensweise mutieren, dann haben sie in Europa nichts verloren!!!
Wo sieht du im Islam die Trennung zwischen religiöser und politischer Motivation?
richtig, es gibt im Islam eigentlich keine Trennung.
deswegen sehe ich die Grenze des Erlaubten dort, wo das Tragen einer Verschleierung (egal welche) über ein religöses Bekenntnis hinausgeht. Wenn damit ein Bekenntnis zu Fundamentalismus, zu Radikalisierung und Benachteiligung verbunden wird, dann sind die Zeichen dieses Bekenntnisses zu verbieten. zugegeben, dies ist nicht leicht, weil die ÜBergänge immer fließend sein werden. Wie gesagt, die Zuzügler entscheiden mit ihrem Verhalten letztlich selbst.
yenredrose schrieb: Aber was ist mit den Teilen der Sharia, dieeindeutig religiös motiviert sind? Sollen Moslems neben der standesamtlichen Hochzeit nicht auch vor einen Iman treten dürfen, um ihren Lebensbund vor Allah zu bezeugen?
doch, natürlich dürfen sie. Aber die konfessionelle Eheschließung (zB mit Minderjährigen) allein darf noch keine Rechtstellung als Ehepaar nach deutschem Recht begründen. was im Islam erlaubt ist, muss nach unseren Gesetzen noch lange nicht erlaubt sein.
Weil Ausländer hinsichtlich der Voraussetzungen der Eheschließung ihrem Heimatrecht unterliegen, kommt es im Ehe -und Familienrecht teilweise zu Wirksamkeit von Schariarecht. Das ist, solange die Folgen mit deutschem Recht rechtskonform sind, relativ unproblematisch (man denke an Erbrecht). Im Fall der nach Shariarecht rechtmäßig geschlossenen Zwangsehen und Ehen mit Minderjährigen muss das Ehe - und Familienrecht allerdings dringend neu gestaltet werden. diese Problematik stellt sich erst durch den Zuzug vieler Menschen, die nach diesem Recht leben (wollen oder müssen) .
Deutsches /Europäisches Recht bricht Shariarecht weil es über ihm steht-keinesfalls umgekehrt!