Waffenrecht in Deutschland
10.12.2009 um 15:51@DoorsDoors schrieb:Wären die Kinder und Lehrer in Erfurt oder Winnenden bewaffnet gewesen, hätten sie sich wehren können, bzw. wären die Amokläufer ggf. aus Angst vor Gegenwehr gar nicht erst Amok gelaufen.
Vieleicht wäre der Amokläufer nicht Amok galufen, aber ich bezweifle das ein bewaffneter Lehrer oder Schüler den Amokläufer hätte stoppen können bevor er sein erstes Opfer erschoss.