@SamuelDavid2Im Schützenverein kannst Du mit 12, in Ausnahmefällen sogar früher, den Umgang mit der Waffe üben. Warum also nicht auch ausserhalb des Vereins?
Mindestalter im Schießsport
Altersgrenzen
für das Schießen mit Sportwaffen innerhalb des Schießbetriebes von Vereinen (Training,
Wettkämpfe)
12 und 13 Jahre Schießen mit Luft- und Federdruckwaffen, sowie mit Waffen, bei
denen zum Antrieb des Geschosses kalte Treibgase (z.B. CO2) verwendet werden, ist erlaubt, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
schriftliche Erklärung des Einverständnisses des/der Sorgeberechtigten oder
Anwesenheit des/der Erziehungsberechtigten und
Gewährleistung einer besonderen Obhut.
Die besondere Obhut verlangt die Beaufsichtigung durch
verantwortliche und zur Kinder- und Jugendarbeit geeignete Aufsichtspersonen.
Wichtig: die Einverständniserklärung ist vor dem Schießen vom Trainer/Betreuer entgegenzunehmen und muss während des Schießens aufbewahrt werden.
14 und 15 Jahre Schießen mit "sonstigen Schusswaffen" ist erlaubt, wenn folgende
Voraussetzungen gegeben sind:
schriftliche Erklärung des Einverständnisses des/der Sorgeberechtigten oder
Anwesenheit des/der Erziehungsberechtigten und
Gewährleistung einer besonderen Obhut.
Die besondere Obhut verlangt die Beaufsichtigung durch verantwortliche und zur Kinder-und Jugendarbeit geeignete Aufsichtspersonen.
Nach Erreichen der jeweiligen Altersgrenze, also bei Jugendlichen ab 14 Jahren
(Luftdruckwaffen) und Jugendlichen ab 16 Jahren (sonstige Schusswaffen) ist die
Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten nach dem Waffengesetz nicht mehr
erforderlich, es wird aber empfohlen, diese sich dennoch schriftlich geben zu lassen, da der Jugendleiter oder -trainer die Aufsichtspflicht über die Minderjährigen innehat, solange die Sorgeberechtigten nicht anwesend sind.
Außerdem sollten die Einverständniserklärungen im Verein mindestens solange aufbewahrt werden, bis der Jugendliche die erforderliche Altersgrenze überschritten hat. Auf Verlangen ist die Einverständniserklärung auch der Behörde vorzulegen.
Ausnahmegenehmigungen für das Schießen unter 12 Jahren
Nach dem neuen Waffenrecht können von dem Mindestalter für das Schießen mit
Luftdruckwaffen Ausnahmen zugelassen werden. Mit dieser Regelung sollen
Nachwuchsarbeit und Leistungssport im Schießsport gefördert werden.
In § 27 Absatz 4 Satz 2 des Waffengesetzes heißt es wörtlich zur Ausnahmegenehmigung:
"Diese soll bewilligt werden, wenn durch eine ärztliche Bescheinigung die geistige und
körperliche Eignung und durch eine Bescheinigung des Vereins die schießsportliche
Begabung glaubhaft gemacht sind."
Da es sich hierbei um eine "Soll-Vorschrift" handelt, hat die Behörde keinen so weiten
Ermessensspielraum mehr, wie sie bei der früheren "Kann-Vorschrift" hatte. Die
Genehmigung muss also nun in der Regel erteilt werden, wenn die Voraussetzungen (d.h. Bescheinigungen von Arzt und Verein sowie das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten) vorliegen.
Will die Behörde dennoch die Genehmigung verweigern, so muss sie dies für den
vorliegenden Einzelfall ausführlich begründen und auch darlegen, warum es sich gerade hier um einen Ausnahmefall handelt, für den die Genehmigung nicht erteilt werden kann.
Einzelheiten hierzu sollen zukünftig durch Verwaltungsvorschriften geregelt werden.
Ausnahmegenehmigungen zum Waffenerwerb für Jugendliche unter 18 Jahren
Auch für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte kann die Behörde Ausnahmen vom
Mindestalter von 18 Jahren zulassen.
Zusätzlich zu den Voraussetzungen für die Waffenbesitzkarte muss noch der Grund
dargelegt werden, warum vom Mindestalter eine Ausnahme zugelassen werden soll, also z.B. die Mitgliedschaft in einem Landes- oder Bundeskader.
Freiheit und Verantwortung kann man nicht früh genug erlernen.
Und natürlich ist eine Wafe da, Recht durchzusetzen. Warum sonst sollte ein Rechtsstaat sich bewaffnete Organe halten? Um Unrecht durchzusetzen?