@history_x history_x schrieb:Und aus dem zweiten Link geht nicht hervor, das jemand abgeschoben wurde.
Da fühlt man sich als solle man für dumm verkauft werden. Das liegt daran weil ich nicht glauben kann, das Du es wirklich nicht verstehst.
Aber ich erkläre es Dir gerne nochmal.
In Deinem zweiten Link werden lediglich 10 Ehrenmorde augelistet. Welches Strafmass die Täter zu erwarten haben, geht dort generell nicht hervor.
Es sei den man klickt auf die weiterführenden Links. Dort ist dann etwa zu lesen das der Eine Täter sich umbrachte. Er wird sicher nicht mehr ausgewiesen.
Ein anderer Täter steht grade erst vor Gericht, das heisst es existiert noch überhaupt kein Urteil.
Wie man nun daraus ableiten können solle, das diese Täter generell nicht ausgewiesen würden, erschliesst sich mir keinstenfalls.
Aber der bisherige Aufhänger war ja der Link Nr. 1
Dort haben wir einen Täter, er ist rechtskräftig verurteilt, hat 14 Jahre Haftstrafe bekommen.
In diesem Fall ist es wie ich Dir immer und immer wiedere belegt habe, auch wenn Du es mehrfach vergessen hattest, die zu erfolgende Ausweisung
Jimmybondy schrieb:zwingend
.
Wir werden darüber jedoch frühstens in 7 Jahren lesen, da der Täter ersteinmal die Hälfte der
Strafe absitzen muss.
Soll ich Dir entsprechenden Paragraphen nochmal posten?
Da ist nichts dran zu rütteln....