@krümelmonsta:
Was ist daran dreist? Würdest Du es als dreist sehen, wenn Dirsowas widerfahren wäre, und Du dadurch psychisch geschädigt worden wärst, ganz einfach,weil halt grad mal ein paar Polizisten so dämlich drauf waren? Bestimmt nicht!
Es geht hier um schweres Fehlverhalten durch die Staatsgewalt, das durchaustraumatisieren kann.
Für seine eigene Tat wurde er ja schließlich bestraft.
Und nochmals: was die Eltern betrifft... das ist ein anderes Thema.
@Prometheus:
Das ist Polemik pur, mit der Du die Fakten versuchst zuverwischen. Es geht hier nicht um die Frage nach zweilagigem Kloopapier, sondern umBedrängung durch Androhung von Folter. Wenn Du das nicht zu differenzieren vermagst, dannsag besser nichts zu solchen Themen.
@darthhotz:
Es ist abernicht scheissegal. Wo kämen wir da hin, wenn Menschenrechte von der Strafakte abhängiggemacht werden. Der Begriff "Menschen"-Rechte erklärt es bereits in sich: es sindMenschenrechte, und nicht Gesetzestreubleibende-Rechte. Das Grundrecht von Unversehrtheitkann und darf nicht "verrechnet" werden mit evtl. Straftaten. Dein Verständnis hat mitzivilisiertem Rechtsverständnis nichts zu tun, sondern eher mit "Auge um Auge - Zahn umZahn", was unserer Zivilisationsentwicklung nicht gerecht wird und Willkür Tür und Toröffnen würde.