@deew3e:
Ach kommmm.... "Schwein" - sowas ist schnell gesagt, und schwarz/weissgemalt im Sinne von "die Guten und Braven" vs. "die Bösen und Schlechten". Dasmenschliche Sozialgefüge und die menschliche Seele/Psyche ist wesentlich komplexer, alsdass man dem mit solch banalen Schubladen gerecht werden kann.
du bistpolizist und hast so ein schwein vor dir sitzen, und denkst nur daran das er wieder freikommen könnte? Ja, aber das sind nunmal Anforderungen, die solch ein Berufmit sich bringt und einen guten Polizisten ausmachen. Nämlich dass er seinen Dienst tut -jenseits seiner subjektiven Emotion.
@al-chidr:
Ich meine nicht,dass sowas eine Frechheit ist. Denn auch die Androhung und die Situation, in die ergebracht wurde, sind eine rechtswidrige Schädigung seiner Person.
Wie gesagt...ein Unrecht kann und darf nicht mit einem anderen Unrecht verrechnet werden, will maneine gerechte Justiz halten. Sein Mord ist eine Sache - die Androhung von Folter unterstaatlicher Obhut ein völlig anderer Fall. Ob Mörder oder nicht - er ist deshalb immernoch Mensch, und auch als solcher zu behandeln.
Und Du ziehst letztlich dierichtige Schlussfolgerung selber: sowas ist kein Gummiparagraph, sondern ein GrundrechtUND ein internationales Menschenrecht. Würde man sowas abschaffen, dann wäre jeglicheseelische oder psychische Bedrängung und Schädigung keine Straftat.