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Lebenslang für Mörder von Tom und Sonja
09.12.2003 um 09:42Leichen "wie Müll weggeworfen"
Mörder von Tom und Sonja töteten aus niederen Beweggründen
Die Kinderschänder Markus Wirtz und Markus Lewendel müssen für den Doppelmord an Tom und Sonja lebenslänglich hinter Gitter. Das Aachener Schwurgericht sprach die Täter am Montag wegen Doppelmordes, Freiheitsberaubung mit Todesfolge und sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig. Bei der Verkündung der lebenslangen Haftstrafen stellte der Vorsitzende Richter Gerd Nohl die besondere Schwere der Schuld von Lewendel (34) und Wirtz (28) fest. Damit wird eine frühzeitige Haftentlassung auf Bewährung nach 15 Jahren ausgeschlossen.
Das Urteil entspricht den Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger. Die beiden Angeklagten hatten vor Gericht die Entführung und Ermordung des Geschwisterpaares gestanden.
Wie Müll weggeworfen
Richter Nohl betonte die Ausnahmestellung des Prozesses: Bislang habe er in keinem seiner Verfahren etwas Kaltherzigeres, Brutaleres oder Menschenverachtenderes gehört. Wegen der Forderung an Stammtischen, im Bus und auf der Straße nach drastischen Strafen habe er bis zur Urteilsbegründung überlegt, ob er das Urteil "im Namen des Volkes" verkünden solle. "Ich habe es getan in der Hoffnung, dass die Mehrheit unser Urteil versteht", sagte er.
Die beiden Männer hätten die Morde aus niederen Beweggründen begangen, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Leichen der beiden Kinder seien auf eine Art und Weise gefunden worden, als wären sie "schnell und eilig wie Müll weggeworfen" worden.
Die Männer hätten "etwas Furchtbares getan, für das es Vergebung nicht gibt", sagte der Vorsitzende Richter des Schwurgerichts, Gerd Nohl. Sie stünden im "Knast" immer auf der untersten Stufe und würden sich lange Zeit nicht gefahrlos im Gefängnis bewegen können.
Wirtz und Lewendel nahmen das Urteil mit versteinerten Minen entgegen. Ihre Anwälte ließen offen, ob sie Revision einlegen werden. Die Anwälte der Eltern von Tom und Sonja begrüßten als Vertreter der Nebenklage das Urteil. Ihre Forderung, die Sicherungsverwahrung nach Ende der Haft anzuordnen, wurde nicht erfüllt.
Qualvoller Todeskampf
Lewendel und Wirtz hatten die Geschwister Tom (11) und Sonja (9) aus Eschweiler Ende März auf einem Zechengelände in der Nähe ihres Elternhauses entführt. Die Täter hatten geplant, das Mädchen über Wochen oder gar Monate sexuell zu missbrauchen. Ihren Bruder erwürgten sie auf einem Parkplatz. Danach setzten sie in ihren Wohnungen die Vergewaltigung Sonjas fort, die sie dann entgegen ihrem ursprünglichen Plan einen Tag später ebenfalls erwürgten.
Gutachter bestätigten die Geständnisse der Kinderschänder, wonach Tom und Sonja einen langen, qualvollen Todeskampf hatten. Die Täter seien nicht psychisch krank oder gestört, stellten psychiatrische Gutachten fest.
(Quelle: N24.de)
Lebenslang? ist so etwas nach einer solchen gräueltat überhaupt genug? was denkt ihr über das deutsche strafsystem in solchen ausnahmefällen?
Nur die Besten sterben jung!
-böhse onkelz
Mörder von Tom und Sonja töteten aus niederen Beweggründen
Die Kinderschänder Markus Wirtz und Markus Lewendel müssen für den Doppelmord an Tom und Sonja lebenslänglich hinter Gitter. Das Aachener Schwurgericht sprach die Täter am Montag wegen Doppelmordes, Freiheitsberaubung mit Todesfolge und sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig. Bei der Verkündung der lebenslangen Haftstrafen stellte der Vorsitzende Richter Gerd Nohl die besondere Schwere der Schuld von Lewendel (34) und Wirtz (28) fest. Damit wird eine frühzeitige Haftentlassung auf Bewährung nach 15 Jahren ausgeschlossen.
Das Urteil entspricht den Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger. Die beiden Angeklagten hatten vor Gericht die Entführung und Ermordung des Geschwisterpaares gestanden.
Wie Müll weggeworfen
Richter Nohl betonte die Ausnahmestellung des Prozesses: Bislang habe er in keinem seiner Verfahren etwas Kaltherzigeres, Brutaleres oder Menschenverachtenderes gehört. Wegen der Forderung an Stammtischen, im Bus und auf der Straße nach drastischen Strafen habe er bis zur Urteilsbegründung überlegt, ob er das Urteil "im Namen des Volkes" verkünden solle. "Ich habe es getan in der Hoffnung, dass die Mehrheit unser Urteil versteht", sagte er.
Die beiden Männer hätten die Morde aus niederen Beweggründen begangen, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Leichen der beiden Kinder seien auf eine Art und Weise gefunden worden, als wären sie "schnell und eilig wie Müll weggeworfen" worden.
Die Männer hätten "etwas Furchtbares getan, für das es Vergebung nicht gibt", sagte der Vorsitzende Richter des Schwurgerichts, Gerd Nohl. Sie stünden im "Knast" immer auf der untersten Stufe und würden sich lange Zeit nicht gefahrlos im Gefängnis bewegen können.
Wirtz und Lewendel nahmen das Urteil mit versteinerten Minen entgegen. Ihre Anwälte ließen offen, ob sie Revision einlegen werden. Die Anwälte der Eltern von Tom und Sonja begrüßten als Vertreter der Nebenklage das Urteil. Ihre Forderung, die Sicherungsverwahrung nach Ende der Haft anzuordnen, wurde nicht erfüllt.
Qualvoller Todeskampf
Lewendel und Wirtz hatten die Geschwister Tom (11) und Sonja (9) aus Eschweiler Ende März auf einem Zechengelände in der Nähe ihres Elternhauses entführt. Die Täter hatten geplant, das Mädchen über Wochen oder gar Monate sexuell zu missbrauchen. Ihren Bruder erwürgten sie auf einem Parkplatz. Danach setzten sie in ihren Wohnungen die Vergewaltigung Sonjas fort, die sie dann entgegen ihrem ursprünglichen Plan einen Tag später ebenfalls erwürgten.
Gutachter bestätigten die Geständnisse der Kinderschänder, wonach Tom und Sonja einen langen, qualvollen Todeskampf hatten. Die Täter seien nicht psychisch krank oder gestört, stellten psychiatrische Gutachten fest.
(Quelle: N24.de)
Lebenslang? ist so etwas nach einer solchen gräueltat überhaupt genug? was denkt ihr über das deutsche strafsystem in solchen ausnahmefällen?
Nur die Besten sterben jung!
-böhse onkelz