Kindermörder will Schmerzensgeld
03.05.2006 um 16:45Der wegen des Mordes an dem Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler verurteilte MagnusGäfgen will wegen Folterandrohung im Polizeiverhör Schadenersatz und 10 000 EuroSchmerzensgeld vom Land Hessen.
Gäfgen habe dafür einen Antrag aufProzesskostenhilfe gestellt, sagte ein Sprecher des Landgerichts Frankfurt am Mittwoch.Als Begründung für seine Klage nenne Gäfgen die Verhörmethoden der Frankfurter Polizei.Seither sei er traumatisiert, so der Sprecher. Über den Antrag werde das Gericht erstentscheiden, wenn die Erfolgsaussichten der Klage geprüft seien, sagte derGerichtssprecher. Neben 10 000 Euro Schmerzensgeld verlangt Gäfgen zudem, dass das LandHessen für die spätere Behandlung gesundheitlicher Langzeitschäden aufkommt.
Der Täter als Opfer
„Gäfgen beansprucht eine Opferrolle, die ihm nichtzusteht", erklärte das hessische Innenministerium. Der Chef der CDU-Fraktion imhessischen Landtag, Christean Wagner, sieht bei Gäfgen keine Einsicht. „Der Tätersignalisiert mit seiner Klage, dass er keine Reue empfindet", sagte Wagner und fügtehinzu: „So kalt er seine Tat begangen hat, so abgebrüht verfolgt Gäfgen jetzt weiterseine Interessen.“
Der damalige Frankfurter Polizeivizepräsident WolfgangDaschner hatte Gäfgen im Jahr 2002 mit massiver Gewalt bedrohen lassen, um den entführtenBankierssohn zu retten. Gäfgen hatte daraufhin das Versteck des bereits toten Jungengenannt. Wegen seiner Tat wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt. Daschner musste sichwegen Nötigung vor Gericht verantworten.
Äußerst geringes Strafmaß
DasGericht sprach gegen Daschner eine Verwarnung mit Strafvorbehalt aus. Damit bewegte essich nach einhelliger Meinung an der absolut untersten Grenze einer Strafe, da das Gesetzin derartigen Fällen grundsätzlich Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und fünfJahren vorsieht.
Heute leitet Daschner das Präsidium für Technik, Logistik undVerwaltung der hessischen Polizei. Das Amt des Polizeivizepräsidenten legte er nieder.
(fls/dpa/ddp)
http://focus.msn.de/panorama/welt/entfuehrung_nid_28441.html?DDI=3303
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Einfach Unverschämtund Dreist dieses verhalten,weder Reue noch Scharm zeigt diese persohn und stellt sichdan noch als Opfer da.
Gäfgen habe dafür einen Antrag aufProzesskostenhilfe gestellt, sagte ein Sprecher des Landgerichts Frankfurt am Mittwoch.Als Begründung für seine Klage nenne Gäfgen die Verhörmethoden der Frankfurter Polizei.Seither sei er traumatisiert, so der Sprecher. Über den Antrag werde das Gericht erstentscheiden, wenn die Erfolgsaussichten der Klage geprüft seien, sagte derGerichtssprecher. Neben 10 000 Euro Schmerzensgeld verlangt Gäfgen zudem, dass das LandHessen für die spätere Behandlung gesundheitlicher Langzeitschäden aufkommt.
Der Täter als Opfer
„Gäfgen beansprucht eine Opferrolle, die ihm nichtzusteht", erklärte das hessische Innenministerium. Der Chef der CDU-Fraktion imhessischen Landtag, Christean Wagner, sieht bei Gäfgen keine Einsicht. „Der Tätersignalisiert mit seiner Klage, dass er keine Reue empfindet", sagte Wagner und fügtehinzu: „So kalt er seine Tat begangen hat, so abgebrüht verfolgt Gäfgen jetzt weiterseine Interessen.“
Der damalige Frankfurter Polizeivizepräsident WolfgangDaschner hatte Gäfgen im Jahr 2002 mit massiver Gewalt bedrohen lassen, um den entführtenBankierssohn zu retten. Gäfgen hatte daraufhin das Versteck des bereits toten Jungengenannt. Wegen seiner Tat wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt. Daschner musste sichwegen Nötigung vor Gericht verantworten.
Äußerst geringes Strafmaß
DasGericht sprach gegen Daschner eine Verwarnung mit Strafvorbehalt aus. Damit bewegte essich nach einhelliger Meinung an der absolut untersten Grenze einer Strafe, da das Gesetzin derartigen Fällen grundsätzlich Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und fünfJahren vorsieht.
Heute leitet Daschner das Präsidium für Technik, Logistik undVerwaltung der hessischen Polizei. Das Amt des Polizeivizepräsidenten legte er nieder.
(fls/dpa/ddp)
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Einfach Unverschämtund Dreist dieses verhalten,weder Reue noch Scharm zeigt diese persohn und stellt sichdan noch als Opfer da.