@gsb23:
Meine Forderung, die Strafe "Lebenslänglich" auch wortwörtlich geltenzu lassen, gilt für alle Straftäter, die aufgrund ihrer eigenen "traumatischen"Kindheitserfahrungen, wie zB zu wenig Geld haben um den "Freunden" zu imponieren, einKind entführt, und zum Zwecke des Gelderwerbs missbtraucht haben. Wirwissen aber nicht, ob es sich im vorliegenden Falle wirklich so verhalten hat, und ichmeine mal zu bezweifeln, dass es solch einen einfach gestrickten Fall wirklich gibt. DieDinge sind doch wesentlich komplexer, als sie über die Medien erscheinen.
Was also die Forederung des Täters nach noch mehr Aufmerksamkeit angeht, ist diesein untrügliches Zeichen von offensichtlichem Grössenwahn, welcher durch unsereRechtssprechung hoffentlich so dermassen eins vor den Latz bekommt, dass man sich alsrechtschaffender Bürger in Zukunft über derlei Unverfrohrenheiten nicht mehr aufregenmuss. Ach komm.... das ist Deine Interpretation davon aus dem Du dannsolche Werturteile fällst. Du nimmst an, dass es so ist, weil es sich für Dich sodarstellt. Du projizierst das "Böse" da hinein. Der Begriff "Rechtschaffenheit" ist einerbärmliches Anzeichen eines einfach gestrickten Weltbildes, dem es an jeglicherDifferenziertheit fehlt. Was bitte, ist schon rechtschaffen? Das ist immer abhängig vonWertmaßstäben, die keinerlei Anspruch auf absolute Gültigkeit haben.
Denndas versichere ich dir, ich rege mich über diese absolute Frechheit schon ein wenig aufund wünsche dem Kindermörder die Pest an seinen Hals. Ich hoffe, wir verstehen uns hierrichtig - wo keine asoziale Handlung, da auch keine Strafe. Das muss einfach klar bleibenund darf nicht durch diese Aktion, vom Täter zum Opfer mutieren zu wollen, untergrabenwerden. Da differenziere ich bis ins kleinste Deatail, sei dir darüber mal gewiss. Du differenzierst hier eben nicht:
Wenn ein "Kindermörder" Entschädigungfür ein ihm widerfahrenes Unrecht fordert, dann ist es eine Frechheit. Tut dies ein"rechtschaffener" Bürger, ist's richtig und gerecht. Das hat nicht mit Differenziertheitzu tun, sondern ist Ausdruck vom Gegenteil.
Dass Dir das erscheint, als würde hierder Täter zum Opfer mutieren, und damit etwas untergraben werden würde, zeugt nichtweniger davon, dass Du nicht differenzierst.
Du sagst es andererseits bereitsselber: wo keine asoziale Handlung, da auch keine Strafe. Gäfgen widerfuhr eine asozialeHandlung, also hat er auch Ansprüche, die er geltend machen kann.
DeineFrage: "Und woher willst Du wissen, ob ihm das nun wirklich traumatisiert hat oder nicht?-----" stelle ich dir hiermit ebenfalls! Woher willst ausgerechnet DU wissen, wen du davor dir hast? Aber das tu ich doch gar nicht - ich spreche mich lediglichdafür aus, dass er das Recht hat, Ansprüche zu stellen. Soweit im Falle erkannt wird,dass er traumatisiert wurde - was nachvollziehbar wäre - hat er einen berechtigtenAnspruch.
...der sich und seine Grenzen vergaß, weil er einem kleinen Jungendas Leben retten wollte und sich bewusst war, was für ein menschliches Schwein er vorsich sitzen hatte Ja, und ich meine, so kann und darf man das ganze nichtsehen: hier der arme kleine Junge, hier das menschliche Schwein. Eine Beurteilung vonmenschlichem Wert oder Unwert hat da nichts verloren!
Der Täter imvorliegenden Fall (Schmerzensgeld) war sich seiner Tat bewusst, hat die Strafe angenommenund die Konsequenzen gezogen - Herr Gäfgen hadert immer noch mit seinem "Schicksal". Wegen der Schmerzensgeldansprüche? Nö, sehe ich nicht so. Er würde mit seinemSchicksal hadern, wenn er weiter versuchen würde, sich mit irgendwelchen Rechtsansprüchenseiner Strafe zu entziehen - das tut er aber hier nicht.
Was den TäterGäfgen angeht - der bekommt immernoch viel zuviel Aufmerksamkeit, obwohl er sich selbstja als "isoliert"wähnt... Juristisch bekommt er die Aufmerksamkeit, die ihmzusteht. Was die Medien und die Öffentlichkeit draus machen, dafür kann er nix.