ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice
11.06.2015 um 13:59factor schrieb:Na was sagt man dazu?Mich würde interessieren, wie das aus geht.
Der Trick mit der Barzahlung
Keine Lust auf Rundfunkbeitrag?
Denn m.E. macht der Journalist einen Fehler bei der Auslegung des § 14 BBankG. Banknoten sind das einzige unbeschränkte Zahlungsmittel. Aber nicht das einzige generell. Insofern kann man auh alternative Zahlungsmittel vereinbaren (oder auferlegen). Im Falle der GEZ-Gebühr wäre das der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, in dem die Art der Zahlung geregelt ist.
Aber interessant ist es, ob Bargeld grundsätzlich angenommen werden muss, bzw. ob das nciht ausschließbar ist.
Doch laut § 14 des Bundesbankgesetzes sind "in Deutschland … auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel". Was wiederum zur Folge hat, dass die Barzahlung niemand ablehnen darf - auch der "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" nicht.