@jalla:
Wie, Du kennst den Oskar nicht, der so schöne Sätze gesagt hat wie:
"Der Staat ist verpflichtet, seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Er ist verpflichtet zu verhindern, dass Familienväter und -frauen arbeitslos werden, weil Fremdarbeiter zu niedrigen Löhnen ihnen die Arbeitsplätze wegnehmen.“ oder "Die Nationalsozialisten waren nicht fremdenfeindlich".
Der mit Otto Schily (SPD, ex Grüne, ex-RAF-Fanclub) die Einrichtung von Sammellagern für Einreisewillige in Nordafrika forderte. Er begründet diese Haltung heute weiterhin mit schlechten Chancen ausländischer Arbeitskräfte auf dem deutschen Arbeitsmarkt und einer gescheiterten Integration, die wachsende Drogenkriminalität „Ungeregelte“ Zuwanderung verstärke ausserdem die Arbeitslosigkeit.
Im Fall des entführten und ermordeten Jakob von Metzler unterstützte er am 17. Mai 2004 die Gewaltandrohung des ermittelnden Polizisten Wolfgang Daschner: Er hätte in dessen Lage ebenso gehandelt. Das Folterverbot des Grundgesetzes gelte „nicht nur für den Verbrecher, sondern auch für das entführte Kind“. Eine Bestrafung Daschners sei eine „Katastrophe für den Rechtsstaat“. Dieser dürfe nicht „tatenlos zusehen“, „wie ein Kind gequält und gefoltert wird“: Wenn dann der Täter feststehe, müsse Gewaltandrohung erlaubt sein. Ein bisschen Folter muss halt sein, sonst macht keiner mit beim Rechtsstaat.
Das geht auch gut zusammen:
2001 wurde Lafontaine Mitglied der globalisierungskritischen Vereinigung Attac und schrieb eine regierungskritische politische Kolumne für die Boulevardzeitung Bild, für die er bis Januar 2006 vom Axel-Springer-Verlag monatlich zwischen 3.500 und 7.000 Euro erhielt.
1992 fand das Nachrichtenmagazin Der Spiegel heraus, dass Lafontaines Pensionsansprüche aus seiner Zeit als Oberbürgermeister Saarbrückens nicht ordnungsgemäß mit seinen Bezügen als Ministerpräsident verrechnet waren und er zuviel Geld erhalten hatte. Dies war auf eine unklare Vorschrift im Beamtenrecht zurückzuführen, die die vorherige CDU-Regierung eingeführt hatte. Dies machte in den bundesweiten Medien als „Pensionsaffäre“ Schlagzeilen.
1993 recherchierte der Journalist Kuno Haberbusch für das Nachrichtenmagazin Panorama über Beziehungen Lafontaines zu einigen Saarbrücker Nachtlokalen in den 1970er Jahren. Man sprach von der „Rotlichtaffäre“. Für das Magazin Der Spiegel stand Lafontaine „im Verdacht, einige Figuren aus dem Milieu mit Gefälligkeiten bedient zu haben“. Lafontaine bestritt nicht, dass er sich öfter in den Lokalen aufgehalten hatte, wies aber alle daraus abgeleiteten Verdächtigungen zurück und kritisierte sie als „Schweinejournalismus“. Er verhinderte die Ausstrahlung einer NDR-Reportage zu dem Fall durch eine gerichtliche Verfügung. 1994 setzte er deswegen eine Änderung des saarländischen Presserechts durch, das die redaktionelle Kommentierung von Gegendarstellungen auf derselben Seite verbot. Dieser Eingriff in das Presserecht stieß auf erheblichen Widerstand von Medien und Journalistenorganisationen. Er beschädigte Lafontaines Ruf in der Bundesrepublik mehr als die unbewiesenen Vorwürfe.
Kurz und klein: Der Begründer des Lafontainismus.
Manchmal wundere ich mich schon, warum ich mit so einem die Parteizugehörigkeit teile. ZÄHNEKNIRSCH!