Dänemark: Zwangskastration für Pädophile...
Dänemark: Zwangskastration für Pädophile...
10.03.2010 um 15:07@Outsider
z. B. bei einem - wie hier der Fall - Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot (Willkürverbot, Art. 3 I GG). Denn nach Erwachsenenstrafrecht wären zur Verhängung der nachträglichen Sicherheitsverwahrung unabdingbar neue Tatsachen erforderlich gewesen, die aber bei konsequenter Betrachtung der Auffassung des BGH nun bei Anwendung des Jugendstrafrechts grundlos plötzlich keine nötige Voraussetzung mehr darstellen sollen. Als verfassungswidrig steht dabei freilich primär der § 7 JGG in Frage, der - neben dem Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebots - zudem entgegen des verfassungsrechtlichen 'bis de eadem re ne sit actio'-Gebotes (Verbot der Doppelbestrafung, Art. 103 III GG) als Mindestanforderung (z. B. BVerfG NJW 06, 3483, 3484 f.) nun im Urteil des BGH restriktiv, und somit eine verfassungswidrige Auslegung findet.
Darüber hinaus stellt sich hier die generelle Frage, inwieweit hier nicht auch gegen das Rückwirkungsverbot verstoßen wird - national (Art. 103 Abs. 2 GG) wie auch europarechtlich (Art. 7 Abs. 1 EMRK). Die "nachträgliche Sicherungsverwahrung" made by BRD ist ohnehin eine recht umstrittene Sache, die m. E. langfristig nicht haltbar sein dürfte. Ohnehin fiel diesbezüglich bereits im letzten Jahr eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen die BRD.
z. B. bei einem - wie hier der Fall - Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot (Willkürverbot, Art. 3 I GG). Denn nach Erwachsenenstrafrecht wären zur Verhängung der nachträglichen Sicherheitsverwahrung unabdingbar neue Tatsachen erforderlich gewesen, die aber bei konsequenter Betrachtung der Auffassung des BGH nun bei Anwendung des Jugendstrafrechts grundlos plötzlich keine nötige Voraussetzung mehr darstellen sollen. Als verfassungswidrig steht dabei freilich primär der § 7 JGG in Frage, der - neben dem Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebots - zudem entgegen des verfassungsrechtlichen 'bis de eadem re ne sit actio'-Gebotes (Verbot der Doppelbestrafung, Art. 103 III GG) als Mindestanforderung (z. B. BVerfG NJW 06, 3483, 3484 f.) nun im Urteil des BGH restriktiv, und somit eine verfassungswidrige Auslegung findet.
Darüber hinaus stellt sich hier die generelle Frage, inwieweit hier nicht auch gegen das Rückwirkungsverbot verstoßen wird - national (Art. 103 Abs. 2 GG) wie auch europarechtlich (Art. 7 Abs. 1 EMRK). Die "nachträgliche Sicherungsverwahrung" made by BRD ist ohnehin eine recht umstrittene Sache, die m. E. langfristig nicht haltbar sein dürfte. Ohnehin fiel diesbezüglich bereits im letzten Jahr eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen die BRD.
Dänemark: Zwangskastration für Pädophile...
10.03.2010 um 17:28Das sind oft ethische Dinge. Auf der einen Seite würde ich sagen auf jeden Fall weil eklig ist es ja und auf der anderen menschlichen Seite gesehen nein.
Dänemark: Zwangskastration für Pädophile...
09.06.2010 um 15:55Mal aus aktuellem Anlass.
Polen: Pädophile können künftig zu chemischer Kastration gezwungen werden
In Polen ist heute ein Gesetz in Kraft getreten, wonach Inzesttäter und Pädophile künftig zur chemischen Kastration gezwungen werden können. Dies gelte für Männer, die wegen Vergewaltigung oder Inzest an Kindern unter 15 Jahren oder unmittelbaren Familienangehörigen rechtskräftig verurteilt wurden, berichten ausländische Medien.
Dem Gesetz nach können Pädophile und Inzesttäter künftig zu einer sogenannten chemischen Kastration gezwungen werden. Bei dieser Art der Kastration werden mit Arzneimitteln Sexualhormone blockiert, so dass der Sexualtrieb unterdrückt wird. Das jeweilige Gericht muss allerdings in jedem Fall die Gutachten von Psychiatern und Sexualforschern berücksichtigen. Das Gesetz war auf den Weg gebracht worden, nachdem im Jahr 2008 ein 45-jähriger Mann festgenommen worden war, der jahrelang seine Tochter missbraucht und mit ihr zwei Kinder gezeugt haben soll.
08.06.2010
-
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2010-06/17103540-polen-paedophile-koennen-kuenftig-zu-chemischer-kastration-gezwungen-werden-003.htm
Polen: Pädophile können künftig zu chemischer Kastration gezwungen werden
In Polen ist heute ein Gesetz in Kraft getreten, wonach Inzesttäter und Pädophile künftig zur chemischen Kastration gezwungen werden können. Dies gelte für Männer, die wegen Vergewaltigung oder Inzest an Kindern unter 15 Jahren oder unmittelbaren Familienangehörigen rechtskräftig verurteilt wurden, berichten ausländische Medien.
Dem Gesetz nach können Pädophile und Inzesttäter künftig zu einer sogenannten chemischen Kastration gezwungen werden. Bei dieser Art der Kastration werden mit Arzneimitteln Sexualhormone blockiert, so dass der Sexualtrieb unterdrückt wird. Das jeweilige Gericht muss allerdings in jedem Fall die Gutachten von Psychiatern und Sexualforschern berücksichtigen. Das Gesetz war auf den Weg gebracht worden, nachdem im Jahr 2008 ein 45-jähriger Mann festgenommen worden war, der jahrelang seine Tochter missbraucht und mit ihr zwei Kinder gezeugt haben soll.
08.06.2010
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http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2010-06/17103540-polen-paedophile-koennen-kuenftig-zu-chemischer-kastration-gezwungen-werden-003.htm
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