@Valentini Vorsicht! Da muss man schon genau hingucken: nicht alles, was nach einem Akkord klingt, ist auch einer
;) Das war nämlich ma' wieder ein geschickter Gruß des BGH an das BVerfG, wohl in der Hoffnung, über die generelle Problematik aufzuklären, aber wie abzusehen: von den Medien und der Öffentlichkeit nicht verstanden und seitens der Politik.... naja, bleibt mal abzuwarten. Obwohl es doch klar auf der Hand liegen sollte, was hier abläuft, denn so doof sind die Karlsruher Richter ja nun nicht, sowas ansonsten nicht gleich dem BVerfG vorzulegen und stattdessen den Weg über ein von vermeintlich juristischer Blindheit geprägten Urteils zu gehen.
:DDas Urteil ist ganz klar verfassungswidrig und wird zweifellos vom BVerfG einkassiert werden und somit nicht lange von Bestand sein, soweit der Anwalt des Täters dagegen Verfassungsbeschwerde einlegt, wovon sicherlich auszugehen sein dürfte
;)Also schlussendlich soll's auf eine oberrichterliche Zaunpfahlkommunikation zwischen BGH und BVerfG rauslaufen, in der wohlweislichen Absicht einer öffentlichen und politischen Aufklärung und Wirkung
;) :)Ob's fruchtet, bleibt abzuwarten.