Holocaust, oder die Frage wird doch erlaubt sein....
23.02.2009 um 22:43
Nachfolgende Perversitäten beweisen nur, wie die Zwangsarbeiter bis zum Tode ausgenutzt wurden. Scjhon am Lagereingang stand ja der doppelsinnige Spruch: "Arbeit macht frei". Sicherlich. Die Arbeit befreit vom Leben. So ist das gemeint. Tod durch Arbeit bis zum Umfallen.
Aber die Holocaustleugner werden in nachfolgendem Befehl wohl wieder etwas anderes erkennen können. Sie verdrehen eben jedes Wort, bis es passt.
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Chef des SS-Wirtschaftverwaltungshauptamtes
CH. Po/Ha.
26. Oktober 1943
An alle Lagerkommandanten
GEHEIM
[es folgt nun Aufzählung der Addressen von 19 KL und deren Kommandanten incl. Auschwitz]
Im Rahmen der deutschen Rüstungsproduktion stellen die KL. dank dar Aufbauarbeit, die in den vergangenen 2 Jahren geleistet wurde, einen Faktor von kriegsentscheidender Bedeutung dar. Aus dem Nichts haben wir Rüstungswerke geichaffen, die ihresgleichen suchen.
Wir haben nun mit allen Kräften dafür zu sorgen, daß die bereits erzielten Leistungen nicht nur gehalten, sondern noch weiterhin dauernd gesteigert werden.
Das ist, nachdem die Werke und Fabriken im wesentlichen bestehen, nur dadurch möglich, daß wir die Arbeitskraft der Haftlinge erhalten und noch weiter heben.
In früheren Jahren konnte es im Rahmen der damaligen Erziehungsaufgaben gleichgultig sein, ob ein Haftling eine nutzbringende Arbeit leisten konnte oder nicht. Jetzt aber ist die Arbeitskraft der Häftlinge vorn Bedeutung, und alle Maßnahmen der Kommandeure, Fuhrer des V-Dienstes und Arzte haben sich vornehmlich auf die Gesunderhaltung und Leistungsfahigkeit der Häftlinge zu erstrecken.
Nicht aus falscher Gefühlsduselei, sondern weil wir sie mit ihren Armen und Beinen benötigen, weil sie dazu beitragen müssen, daß das deutsche Volk einen großen Sieg erringt.
Deshalb müssen wir uns das Wohlergehen der Häftlinge angelegen sein lassen.
I . Ich stelle als erstes Ziel: höchstens 10% aller Häftlinge dürfen infolge Krankheit arbeitsunfähig sein. In Gemeinschaftsarbeit aller Verantwortlichen muß dieses Ziel erreicht werden.
Notwendig hlerzu Ist:
1 .) eine richtige und zweckentsprechende Ernährung,
2.) eine richtige und zweckentsprechende Bekleidung,
3.) die Ausnützung aller natürlichen Gesundheitsmittel,
4.) Vermeidung aller unnötigen, nicht unmittelbar für die Arbeitsleistung erforderlichen Anstrengungen,
5.) Leistungsprämien.
1 .) Ernährung
Auf die Notwendigkeit einer richtigen und zweckentsprechenden Häftlingsverpflegung habe ich bereits mehrfach hingewiesen.
Ich bringe folgende Grundsatze in Erinnerung:
a) Gemüse und Kartoffeln so einzulagern, daß Lagerverluste möglichst vermieden werden. Einwandfreie Mieten anlegen.
b) Beim Putzen von Kartoffeln und Gemüse Abfall möglichst gering halten. Die Schälkommandos dauernd überwachen.
c) Kartoffeln maglichst kurz waschen, sie nicht stundenlang in fließendem Wasser herumliegen lassen. Wenn eine Wässerung nicht zu vermeiden ist, dann ganz und unzerstückelt eben vom Wasser bedeckt halten. -- Pellkartoffeln solange als moglich ausgeben.
d) 10 - 50% aller Gemüse roh kurz vor der Essensausgabe unter die kochfertige Speise mischen.
e) Etwa I 0% der Kartoffeln roh und gerieben in die Speisen hineinmischen.
f) Kochwässer von Gemüse nur dann weggleßen, wenn sie einen schlechten Geruch oder Geschmack aufweisen.
g) Gemüse neben den Mahlzeiten auch roh als Salate oder unverarbeitet (Möhren, Sauerkraut) ausgeben. (Marketenderei!).
Das Sammeln von Wildgemüsen und Gewürzen ist nach wie vor mit größter Sorgfaft zu betreiben. Keine dünnen Suppen, sondern dicke Gerichte.
h) Warme Speisen nicht totkochen!
i) Die Menge der Mittagsverpflegung muß 1 1/4 - 1 1/2 Liter betragen -- aber keine dünnen Suppen, sondern dicke, inhaltreiche Gerichte.
j) Auf gute Würzung ist das Hauptaugenmerk der Küche zu richten. Keine zu großen Salzmengen, 20 - 30 g täglich dürfen auf keinen Fall verabreicht werden. -- Die Beschaffung von Gewürzen ist, soweit diese nicht bewirtschaftet sind, mit Nachdruck zu betreiben.
k) Die Häftlingsköche sind dauernd zu überwachen und bei Nachlässigkeit im Dienst sofort abzulösen
I) tm Gegensatz zur Soldatenküche ist in der Häftlingsküche das Fleisch zu zerkleinern und mitzuverkochen. Schwerarbeiter bekommen ihre Wurstzulage in die Hand.
m) Die Möglichkeiten zur Beschaffung zusätzlicher Nahrungsmittel (2.B. Hefe, Quark) sind voll auszunutzen.
n) Speiseabfälle darf es in den KL. nicht geben.
o) Warme Mahlzeiten und Getranke müssen heiß verabreicht und verzehrt werden.
p) Das Brot muß abgelagert sein. Vollkornbrot, wo es möglich ist, ausgeben.
qu) Mit größter Aufmerksamkeit ist für eine gleichmäßige Verteilung der Verpflegung zu sorgen. Der Häftling, der ohne Verschulden verspätet Essen empfangt, hat Anspruch auf die gleichen Mengen wie die vor ihm Gekommenen.
Überschüssige Essensportionen sind gleichmaßlig oder in gerechtem Wechsel zu verteilen.
r) Die Häftlinge sind zur sorgfältigen Schälung der Pellkartoffeln anzuhalten.
s) Der Empfang zusätzlicher Pakete ist zu fördern.
t) Zum Essen und zur richtigen Verdauung gehört Ruhe.
Deswegen genügende Pausen beim Essenempfang, Keine unnotigen Märsche: Das Essen zu den Leuten, nicht die Leute zum Essen schicken. -- Die Essenpausen mit anderweitigem Dienst nicht belasten.
u) In den Küchen, Aufenthaltsräumen und den Eßgeräten muß größte Sauberkeit herrschen!
V) Wenn beim Kranken durch besondere Schonkost eine schnellere Genesung zu erreichen ist, so ist diese -- aber nur in den Revieren -- zu verabreichen.
2.) Bekleidung
Die Bekleidung hat neben der warmen Verpflegung die Aufgabe, den Korper warm zu halten und vor Erkältungen zu schutzen. Das ist gerade bei den Haftlingen von besonderer Wichtigkeit, die im Freien arbeiten.
Ich ordne an, daß im Winter, soweit vorhanden, Kopfbedeckungen, Pulswärmer, Mäntel, Socken getragen werden. Mehrere dünne Kleidungsstücke halten wärmer als ein dickes. Deshalb ist beim Fehlen eines Mantels im Winter das Tragen von 2 Hemden o.ä. gestattet.
Wirkungsvoll als (Wärmehalter) Kälteschutz sind Zeitungen.
Deshalb, wenn erforderlich, auf der Brust, in der Bauch- oder Nierengegend mehrere Schichten von Zeitungen tragen lassen.
Für die Beschaffung ausreichender Papiermengen ist Sorge zu tragen. Papierwesten können die Häftlinge sich gegebenenfalls selbst anfertigen. Kleingeschnitzeltes Papier in den Strümpfen stellt ebenfalls einen guten Kalteschutz dar. - -Wenn eine Kopfbedeckung nicht vorhanden, dann ebenfalls festsitzende Papiermützen anfertigen lassen. In diesem Fall auch die Kopfhaare als Wärmeschutz lang lassen.
Zweckmäßige Entwürfe für Wärme-Schutz-Kleidung aller Art werde ich prämieren.
3. Natürliche Gesundheitsmittel
Im Winter ist darauf zu achten, daß die Häftlinge nicht auskuhlen. Deshalb bei Arbeiten im Freien wiederholt kurze Pausen für starke körperliche Bewegungen einhalten. Zählappelle für Wämeübungen ausnutzen.
Heiße Getränke und Essen fordern Durchblutung und Erwärmung des Köpers von innen her. Deshalb heiße Getränke über den Tag hinweg verteilen. Kalte Verpflegung stets zusammen mit heißem Getränk verteilen.
Das Lager darf nicht abgekühlt sein; deshalb in ungeheizten Baracken Decken tagsüber ausgebreitet über dem Strohsack liegen lassen. Strohsäcke sind standig bezüglich ihrer Stopfung zu überwachen.
Fürr ungestörte Nachtruhe von mindestens 7 - 8 Stunden ist Sorge zu tragen.
Häftlinge, die tagsüber in dunklen Räumen arbeiten, sollen -- wenn möglich -- mit nacktem Oberkörper dem Tageslicht in der Mittagspause ausgesetzt werden.
4.) Vermeidung unnötlger Anstengungen
Die Zählappelle sind möglichst kurz zu hatten, langes Herumstehen ist zu unterlassen. Bei kaltem Wetter kurze Trampelübungen, bei günstiger Witterung sitzen lassen.
Arbeitsplätze hinsichtlich Anordnung, Beleuchtung nach Möglichkeit so gestalten, daß alle verfügbare Kraft dem Arbeitsvorgang zugute kommt.
Zweckmäßige und leicht durchfuhrbare Vorschläge, die in dieser Hinsicht von den Haftlingen gemacht werden, werde ich in Zukunft prämieren (Erleichterungen, Zigaretten?).
5.) Leistungsprämien
Ein weiteres wesenrliches Mittel, die Leistungen der Häftlinge zu erhöhen, besteht in der Gewährung von Prämien. Das Verfahren ist in dem Entwurf vom 15.5.1943 'Dienstvorschrift für die Gewährung von Vergünstigungen an Häftlinge' niedergelegt. Dieser Entwurf ist diesem Schreiben noch einmal angefügt. Sein Inhalt muß allen mit dem Haftlingseinsatz Beauftragten genau bekannt sein. Die Lagerkomrnandanten selbst haben fortgesetzt und gewissenhaft darauf zu achten, daß auch diese Möglichkeit restlos ausgeschöpfl wird.
Über die Gewährung von Prämien, vor allen Dingen aber ihre Wirkung auf die Leistungssteigerung ist zum 15. Januar 1944 eingehend zu berichten. Diesem Bericht sind etwaige Verbesserungsvorschläge beizulegen.
Ich erwarte, daß sich diese Hinweise in Kürze positiv für die Leistungssteigerung der KL, auswirken. Sofern Arbeiten (2.6. Herstellung von Papiewesten o.ä.) in größerem Umfang notwendig werden, so sind diese in den Revieren von den lediglich schonungsbedürftigen Häftlingen durchzuführen. Diese sind hierzu zusammenzuziehen. Erforderliche Raume sind zur Verfügung zu stellen.
Jeder Lagerkommandant, der dieses Schreiben erhält, hat es unverzügliech dem ersten Führer des Vewaltungsdienstes zuzuleiten. Diese beiden müssen durch Unterschriit auf dem Schreiben bestätigen, daß sie es genau gelesen haben.
Für die Überwachung der in diesem Schreiben nochmals dargestellten Maßnahmen werde ich persönlich Sorge tragen.
1 Anlage
gez. Pohl
SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS
Abschriften hiervon an
1) Reichsführer-SS
2) Amtsgruppenchef B
3) Amtsgruppenchef D
zur Kenntnisnahme
F.d.R.d.A.
SS-Obersturmbannführer