@krijgsdans krijgsdans schrieb:Die Gastarbeiter hatten mit dem Aufbau Deutschland soziemlich nix am Hut.
dann solltest du dir mal den artikel durchlesen.
Wikipedia: GastarbeiterSituation in der Bundesrepublik [Bearbeiten]
Im Jahr 1953 forderten südwestdeutsche Landwirte auf Grund eines Arbeitskräftemangels infolge der anhaltenden Landflucht die Hereinnahme von Ausländern zum Einsatz in der Landwirtschaft. Der Anstoß zu einer Vereinbarung, die Anwerbung von Italienern in die Bundesrepublik zu beginnen, kam jedoch noch im gleichen Herbst aus Italien.[3] Bernhard Ehmke, Bundesarbeitsministerium, umriss am 9. November 1954 in einer Besprechung die Lage mit den Worten: „Intensiver… Drang des Auslandes, in der deutschen Wirtschaft Arbeitskräfte unterzubringen. [Kein Ministerbesuch vergeht,] bei dem diese Frage nicht Punkt 1 ist.“ Er nannte besonders Italien und Spanien. [4] Nach einem Jahr italienischen Drängens, wobei die dortige hohe Arbeitslosigkeit die Hauptrolle spielte und innenpolitische Folgen bis hin zu kommunistischen Unruhen befürchtet wurden,[5] sowie hinhaltender Verhandlungsführung des Bundesarbeitsministeriums setzte ein Bündnis aus Bundeswirtschaftsminister Ludwig Erhard, Auswärtigem Amt und Bundesminister für besondere Aufgaben Franz-Josef Strauß bei Adenauer durch, dass auf die italienischen Bitten einzugehen sei. Motive waren dabei für den Bundeswirtschaftsminister das Außenhandelsdefizit Italiens, das einen weiteren Absatz deutscher Güter in Italien bedrohte, für das Auswärtige Amt die Generallinie der Verbesserung der Beziehungen nach der zuletzt zwischen beide Seiten konfliktreichen Kriegszeit und für Strauß die Furcht vor Forderungen nach Lohnerhöhungen seitens deutscher Gewerkschaften.[6] Der Bundesarbeitsminister Storch dagegen, so Heike Knortz, "hatte zwar in Anbetracht anhaltender Arbeitslosigkeit zunächst noch die öffentliche Meinung einschließlich der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften hinter sich, unterlag aber schon bald dem vom Auswärtigen Amt bereits während der Verhandlungen mit Italien generierten Primat der Außenpolitik."[7]
Am 22. Dezember 1955 wurde dann in Rom das erste Anwerbeabkommen geschlossen. Darin wurde vereinbart, dass die Nürnberger Bundesanstalt für Arbeit in Italien gemeinsam mit der italienischen Arbeitsverwaltung Arbeitskräfte auswählen und anwerben solle.
In den folgenden Jahren wurden weitere Anwerbeabkommen zwischen der BRD und den Entsendeländern zum Ausgleich von deren Leistungsbilanzdefizit gegenüber der Bundesrepublik Deutschland geschlossen. Des Weiteren spielten auch außenpolitische Motive eine Rolle, so etwa beim Anwerbeabkommen mit der Türkei. Die Initiative ging hierbei von den Entsendeländern aus. Anton Sabel, Präsident der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung (Vorläufer der Bundesagentur für Arbeit), äußerte am 26. September 1960 gegenüber dem Arbeitsministerium, arbeitsmarktpolitisch sei eine Vereinbarung mit der Türkei in keiner Weise notwendig, allerdings könne er nicht beurteilen, „wie weit sich die Bundesrepublik einem etwaigen solchen Vorschlag der türkischen Regierung verschließen kann, da die Türkei ihre Aufnahme in die EWG beantragt hat und als NATO-Partner eine nicht unbedeutende politische Stellung einnimmt.“