Strafunmündigkeit verringern?
05.02.2025 um 20:01Den Fall kann man nicht unbedingt als Argument nehmen, da offenbar keine Absicht dahinter steckte.martenot schrieb:Der "Täter" bzw. Aggressor wurde wegen seines jugendlichen Alters anscheinend zwar zunächst von der Polizei an das Jugendamt überstellt, ist aber nicht strafmündig. Soweit ich verstanden habe, hat er keine strafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten.
https://www.derstandard.at/story/3000000255982/t246dlicher-sto223-von-zw246lfj228hrigem-vor-zug-in-deutschland-ohne-absicht?ref=article
Was die Argumentation stützt, in dem Alter kann man Folgen nur schwer abschätzen.
Richtig. Wenn man 12jährigen nach Erwachsenenstrafrecht verurteilen will, müsste man diese auch Reife für oben genannte Dinge zutrauen.fischersfritzi schrieb:Mit dem Erreichen der Volljährigkeit gehen eine Reihen von Berechtigungen einher, die eine angemessene Reife voraussetzen.
Wahlrecht, das Recht eine Fahrerlaubnis zu erwerben, man ist berechtigt Verträge abzuschliessen, ist geschäftsfähig etc.