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Strafunmündigkeit verringern?

33 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Jugentliche, Strafunmündigkeit ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Strafunmündigkeit verringern?

gestern um 23:27
Ist recht einfach, also die Frage selber, ...

Es ist eben so, in letzter Zeit liest man immer wieder von Straftätern, die erst 13 sind und darum strafunmündig sind, somit keine Strafe bekommen, selbst für Mord. Bedeutet, wenn ein 13jähriger mit einer Knarre in einer Schule geht und 20 Kinder tötet, wird er strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen.

Klar, er kann in ein geschlossenes Heim kommen, oder was auch immer, aber es gibt keine Strafe.

Und wenn ich diese "Kinder" mal so sehe, oft denke ich mir, die wissen schon ganz genau, was sie da verbrochen haben, unter Umständen spielen sie auch genau noch ihr Alter aus, nach dem Motto, bin erst 13, warum nicht mit dem Messer zustechen?

Nun ist es in den USA viel härter, finde ich nun auch wieder etwas zu hart, persönlich denke ich aber, so auch schon ab zehn Jahren sollte man in bestimmten Fällen über die Strafmündigkeit mal nachdenken. Man könnte ja eventuell noch was unter dem Jungendstrafrecht aufbauen, so von zehn bis 13 eben.

Und was sagt Ihr?


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Ja, bis 13 ist zu hoch
1 Stimme (2%)
ab 12 Jugendstrafrecht
15 Stimmen (31%)
ab 11 Jugendstrafrecht
0 Stimmen (0%)
ab 10 Jugendstrafrecht
5 Stimmen (10%)
ab 9 Jugendstrafrecht
0 Stimmen (0%)
ab 8 Jugendstrafrecht
5 Stimmen (10%)
Jeder Fall sollte individuell entschieden werden
22 Stimmen (46%)

Strafunmündigkeit verringern?

gestern um 23:58
Oha, doch wirklich schon viele Stimmen für "ab acht Jahre", schreibt doch mal was, wie Ihr das begründet und ob Ihr selber Kinder habt. Also ich finde das wo doch überraschend.


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Strafunmündigkeit verringern?

um 00:53
Gut, dann schreibe ich mal etwas:
Die "14" ist nicht aus dem Himmel gefallen, sondern ein Produkt der in unserem Rechtsraum über jahrhunderte praktizierten Rechtsentwicklung. Es geht dabei um den Entwicklungszeitpunkt, ab welchem vvorausgesetzt werden kann, dass der Strafttäter Entwicklungsbiologisch in der Lage sein sollte, die Folgen seiner handlungen in jeder Konsequenz überschauen zu können - also schuldfähig zu sein. Da Gesetze in einem Rechtstaat allgmeingültig sein müssen, drängt sich eine Altersgrenze regelrecht auf. Ab dem 14. Geburtstag gestattet unsere Gesellschaft dem jungen Menschen nicht nur mehr Rechte - zB eine beschränkte Geschäftsfähigkeit - sondern auch setzt auch voraus, dass der junge Mensch ab hier schon genügend Möglichkeiten hatte, sich ein Bild zu entwickeln, was in unserer Gesellschaft erlaubt ist, und was nicht. Wer ein Kind in diesem Alter hat, kann bestätigen, dass tatsächlich in genau diesem Alter empfindliche Entwicklungsschübe stattfinden, die auch nicht mehr immer mit den Sanktionen aus der Kindheit in der Spur gehalten werden können. Deshalb hat sich der Gesetzgeber entschieden, genau hier eine abgemildete Form des Strafrechts einzuführen, welche das Ziel haben soll, dem Jugendlichen in der Spur zu halten, ohne ihm sein Leben zu zerstören - denn dieser Jugendliche ist mit 14 noch weit davon entfernt, seine Entwicklung auch biologisch abgeschlossen zu haben.
Mit anderen Worten: die Altersgrenze 14 ist biologisch begründet und muss dabei aus rechtsdogmatischen Gründen individuelle Abweichungen in der Entwicklungsgeschwindigkeit vernachlässigen. Irgenmdwann muss es eben losgehen mit der Strafmündigkeit und der 14. Geburtstag ist ein gut begründeter Konsens. Natürlich könnte man sich auch auf 13 einigen oder auf 15 - für alles gibt es Argumente. Einfluss auf die Verbrechensstatistik hätte das aber nicht.


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Strafunmündigkeit verringern?

um 02:09
Wo ist denn die Option bei der ich die aktuelle Regelung korrekt finde?


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Strafunmündigkeit verringern?

um 05:04
@Sonderlich
Gut und klar geschrieben.
Ich kann mich deinen Worten nur anschließen.

Die 14 jahre finde ich auch völlig richtig als Altersgrenze.
Was machen wir aber jetzt mit einen 13 jährigen oder jüngeren Täter?
Ich wäre dafür das sie trotzdem ein Gerichtsverfahren bekommen und die entsprechende Strafe festgelegt wird. Diese Strafe wird bei Eintritt des 14ten Lebensjahres im Regelvollzug abgesessen. Bis dahin sind sie in einen geschlossenen Heim oder einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. So wäre m.M.n das Recht gewahrt und die Gesellschaft geschützt, da wir so gleich die Hand auf dem Täter halten können.


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Strafunmündigkeit verringern?

um 05:30
Ich bin für eine individuelle Regelung.
Analog des Übergangs vom Jugend- zum Erwachsenenstrafrechts. Wer mit Elf schon so Frühreif ist, das man Ihm/ Ihr ein Erkennen der Tragweite der Straftat unterstellen kann soll auch bestraft werden!

:mlp:


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Strafunmündigkeit verringern?

um 08:41
Ab 8 bzw. Individuell und je nach Straftat.

Wieso..
- heutzutage kann man vielen ihr wirkliches Alter nicht mehr nachweisen
- Mörder oder ähnliches gehören bestraft, auch mit 10, 11 oder 12 Jahren (skrupellos)
- Hoffnung auf weniger schlimme Straftaten, wegen härterer Strafen

Die heutige "emotionale Reife", man nenne es wie man will, ist nicht gleichzusetzen mit der, die mal vor 20 Jahren in dem Alter war.


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Strafunmündigkeit verringern?

um 09:13
Zitat von nocheinPoetnocheinPoet schrieb:Klar, er kann in ein geschlossenes Heim kommen, oder was auch immer, aber es gibt keine Strafe.
Wieso ist das keine Strafe, wenn du in einem geschlossenem Heim bist?
Ich rede hier jetzt nicht, von einer juristischen Definition des Wortes 'Strafe', sondern vom Alltagsgebrauch.

Ein geschlossenes Heim wäre für mich eine Strafe.
Eben eine altersangemessene Strafe.


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Strafunmündigkeit verringern?

um 09:26
Zitat von cejarcejar schrieb:Wo ist denn die Option bei der ich die aktuelle Regelung korrekt finde?
Hab ich auch vermisst.

Es sollte bleiben, wie es ist!

Man müsste andere Dinge verbessern:

Gerichtsprozesse sehr schnell nach einer Tat, damit die Täter die Justiz ernster nehmen
und Tat und Prozess zusammendenken.
Das habe ich gemacht, jetzt kommt die Strafe.

Die Jüngeren interpretieren, was sie sehen:
Der ältere Bruder hat was angestellt. Seine Personalien wurden aufgenommen- und das war es (anscheinend).
Dann kann ich auch...

Man muss unbedingt die Familien unterstützen, die Hilfe brauchen.
Da mangelt es total: überlastete Jugendämter...
Mehr Psychoogen an Schulen, kleinere Klassen usw.

Mehr Geld in das Bildungs- und Erziehungssystem.


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Strafunmündigkeit verringern?

um 09:29
Zitat von SonderlichSonderlich schrieb:Gut, dann schreibe ich mal etwas:
Die "14" ist nicht aus dem Himmel gefallen, sondern ein Produkt der in unserem Rechtsraum über jahrhunderte praktizierten Rechtsentwicklung. Es geht dabei um den Entwicklungszeitpunkt, ab welchem vvorausgesetzt werden kann, dass der Strafttäter Entwicklungsbiologisch in der Lage sein sollte, die Folgen seiner handlungen in jeder Konsequenz überschauen zu können
So ist es. Seit Jahrhunderten. Genau das ist das Problem, denn im Jahre 2025 entwickelt sich der durchschnittliche Jugendliche wesentlich früher, als noch vor 100 Jahren.

Für mich ist es unverständlich, dass Straftaten, wie zum Beispiel gestern der angeblich 13 Jahre alte U Bahn Schubser, ohne Konsequenzen für den Täter bleiben. Außer einer Ansage und weiterer Kontrolle durch das Jugendamt, hat der Täter nichts zu befürchten, während auf der andern Seite ein Leben sinnlos ausgelöscht wurde..


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Strafunmündigkeit verringern?

um 10:04
Die Straffahigkeit ab 14 stammt halt aus einer lange vergangenen Zeit, wie so vieles in Deutschland. Als Kind hast du ganz andere Möglichkeiten zu "reifen" sowohl im positiven als auch negativen Sinn als früher.
Ein 12 jähriger vor 30 Jahren ist überhaupt nicht mit einem heutigen 12 jährigen zu vergleichen.
Daher sollte die Strafmundigkeit natürlich herunter gesetzt werden. Ist zeitlich längst überfällig


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Strafunmündigkeit verringern?

um 10:06
@Sonderlich
Schön geschrieben, diesbezüglich bin ich ganz deiner Meinung. 14 passt schon. Man muss nur mal überlegen man hält ein Kind nicht für reif genug wenigstens beschränkte Geschäfte zu tätigen aber alt genug um sich der Gänze einer Straftat bewusst zu sein...


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Strafunmündigkeit verringern?

um 10:21
Zitat von AyashiAyashi schrieb:So ist es. Seit Jahrhunderten.
seit 1923 um genau zu sein.
Zitat von AyashiAyashi schrieb:Genau das ist das Problem, denn im Jahre 2025 entwickelt sich der durchschnittliche Jugendliche wesentlich früher, als noch vor 100 Jahren.
ach echt? Ich denke eher nicht.
Reife ist ein hirnphysiologischer und entwicklungspsychologischer Prozess. Aufgrund gesellschaftlicher und digitaler Entwicklungen, sind Kinder und Jugendliche heutzutage viel früher mit Sexualität, Gewalt, Suchtmitteln, gesellschaftlichen Konflikten und widersprüchlichen „Sozialisations-Botschaften“ konfrontiert. Das heißt nicht unbedingt, dass sie reifer sind. Es wird bloß früher mehr Reife in Umgang mit schwierigen Themen erwartet.

Dr.in Katrin Skala, Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie, illustriert die unterschiedlichen Reifeprozesse des menschlichen Gehirns sehr plastisch in ihrem Vortrag zum „Substanzkonsum bei Jugendlichen“ (Folie 6-11) (KJP Kongress Innsbruck 2024). Das jugendliche Gehirn ist noch nicht im selben Ausmaß entwickelt wie bei Erwachsenen. Das Verhalten und Risikoeinschätzungen bei Jugendlichen fallen daher völlig anders aus.
Quelle: https://www.neustart.at/sind-jugendliche-heute-tatsaechlich-reifer-als-frueher/
Zitat von JSugarJSugar schrieb:Ein 12 jähriger vor 30 Jahren ist überhaupt nicht mit einem heutigen 12 jährigen zu vergleichen.
Daher sollte die Strafmundigkeit natürlich herunter gesetzt werden. Ist zeitlich längst überfällig
manchmal frage ich mich, ob überhaupt darüber nachgedacht wird, was das bedeutet, ggf. auch fürs eigene Kind oder deren Kinder. Wenn die Strafmündigkeit herabgesetzt wird, dann gilt das ja nicht nur für schlimme Taten.


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Strafunmündigkeit verringern?

um 10:40
Zitat von JSugarJSugar schrieb:Ein 12 jähriger vor 30 Jahren ist überhaupt nicht mit einem heutigen 12 jährigen zu vergleichen.
Zitat von AyashiAyashi schrieb:Genau das ist das Problem, denn im Jahre 2025 entwickelt sich der durchschnittliche Jugendliche wesentlich früher, als noch vor 100 Jahren.
Zitat von Honeypie118Honeypie118 schrieb:Die heutige "emotionale Reife", man nenne es wie man will, ist nicht gleichzusetzen mit der, die mal vor 20 Jahren in dem Alter war.
Aber:
Auch in entwicklungspsychologischer Hinsicht kann noch nicht nachgewiesen werden, dass 12- und 13-Jährige mittlerweile weiterentwickelt sind als noch vor 50 Jahren und dadurch den für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit erforderlichen Grad an Selbstkontrolle entwickelt hätten. Zwar sei es Kindern schon früh möglich, zwischen Recht und Unrecht zu unterscheiden, eine vollumfängliche Fähigkeit die Folgen des eigenen Handelns einzuordnen und moralische Urteile zu fällen, sei jedoch oftmals erst ab einem Alter von 25 Jahren voll ausgeprägt.
Quelle: https://www.martinvoss.com/2023/09/strafmuendigkeitsalter-senken-oder-nicht/#:~:text=Kritiker%20der%20Strafm%C3%BCndigkeit%20ab%2014,zwischen%20Recht%20und%20Unrecht%20unterscheiden.


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Strafunmündigkeit verringern?

um 11:10
Ich zitiere mal eben
Eine langfristige und erhebliche Zunahme schwerer Straftaten durch Kinder, so wie sie von den Befürwortern eine Herabsetzung der Strafmündigkeit beschrieben wird, lässt sich durch die polizeilichen Kriminalstatistiken (PKS) der letzten Jahre nicht verzeichnen.
Quelle: https://www.martinvoss.com/2023/09/strafmuendigkeitsalter-senken-oder-nicht/
Dabei gehen sie immer rücksichtsloser und gewalttätiger vor. Diese Beobachtungen werden durch die Kriminalstatistik bestätigt, die in den vergangenen Jahren einen Anstieg der Kinderkriminalität aufzeigt.
Quelle: https://www.dpolg.de/ueber-uns/positionen/herabsetzung-strafmuendigkeitsalter?type=rss
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:noch nicht nachgewiesen werden,

Dafür braucht es von meiner warte aus keine weiteren Jahre an Entwicklungspsychologischer diagnostik.

Und
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:eine vollumfängliche Fähigkeit die Folgen des eigenen Handelns einzuordnen und moralische Urteile zu fällen, sei jedoch oftmals erst ab einem Alter von 25 Jahren voll ausgeprägt.
Wieso dann alles schon ab 18 erlaubt, Alkohol, Autofahren, gras rauchen, Schulden machen usw. wenn man doch "oftmals" angeblich erst mit 25 den vollumfänglichen moralischen Kompass trägt.

Ich wusste mit 12 definitiv schon welche Konsequenzen mein Handeln, welches falsch war, hat. Und das vollumfänglich.


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Strafunmündigkeit verringern?

um 11:22
@Honeypie118
Die Frage ist für mich, ob
Zitat von Honeypie118Honeypie118 schrieb:Eine langfristige und erhebliche Zunahme schwerer Straftaten durch Kinder
durch
Zitat von Honeypie118Honeypie118 schrieb:Beobachtungen werden durch die Kriminalstatistik bestätigt, die in den vergangenen Jahren einen Anstieg der Kinderkriminalität aufzeigt
sich als das zeigen, auf was du dich beziehst, nämlich
Zitat von Honeypie118Honeypie118 schrieb:langfristige und erhebliche Zunahme schwerer Straftaten durch Kinder
Das es einen Anstieg gibt, ist für mich persönlich nicht strittig, die Relevanz zur Motivation einer Änderung des Strafrechts erscheint unter der Einschätzung des Herrn Voss, für mich jedoch auf keiner fundierten Datenlage, gemessen natürlich an dem auf was ich mich bezog: die geistige Entwicklung von Kindern und Heranwachsenden schließlich dreht sich der Topic ja um das Strafrecht welches damit verknüpft ist.
Zitat von Honeypie118Honeypie118 schrieb:Ich wusste mit 12 definitiv schon welche Konsequenzen mein Handeln, welches falsch war, hat. Und das vollumfänglich.
Kann ich für mich persönlich nicht so einschätzen und ich kenne auch kein 12 jähriges erwachsenes Kind.
Aber das ist nur meine Erfahrung.


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Strafunmündigkeit verringern?

um 12:04
Zitat von BerlinerLuftBerlinerLuft schrieb:Ich wäre dafür das sie trotzdem ein Gerichtsverfahren bekommen und die entsprechende Strafe festgelegt wird. Diese Strafe wird bei Eintritt des 14ten Lebensjahres im Regelvollzug abgesessen.
Die Festsellung der Schuldfähigkeit bezieht sich natürlich auf den Zeitpunkt der Tat. Hat jemand einen Straftatbestand erfüllt, ist aber zum genauen Zeitpunkt der tat nicht schuldfähig gewesen, hat er rechtlich auch keine Schuld auf sich laden können, die er dann irgendwann einmal abbüßen könnte. Das sollte eigentlich einleuchtend sein.
Zitat von BerlinerLuftBerlinerLuft schrieb:Bis dahin sind sie in einen geschlossenen Heim oder einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.
Bei entsprechender Indikation KANN das eine Folge sein, ist jetzt schon so. Wenn eine psychische Erkrankung bei einem Kind diagnostiziert wird, welche die Gefahr mitbringt, dass das Kind aufgrund dieser Erkrankung sich selbst und/oder andere gefährdet, ist die Einweisung in eine entsprechende Klinik naheliegend. Die Feststellung einer solchen Erkrankung obliegt allerdings nicht dem richterlichen Augenschein sondern dem medizinischen Gutachter. Auch das sollte selbstverständlich sein.
Eine Heim-Einweisung kann ebenfalls dann angeordnet werden, wenn das bisherige Umfeld des Kindes keine positive Sozialprognose zulässt. Das ist keine Strafe sondern Prävention zum Kindswohl und muss sehr genau mit den verfassungsrechtlich geschützen Rechten der Eltern - und des Kindes - abgewogen werden. Mit anderen Worten: Es gibt einen Weg, auf dem befinden sich Hürden und die liegen hoch.


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Strafunmündigkeit verringern?

um 12:26
Zitat von AyashiAyashi schrieb:Außer einer Ansage und weiterer Kontrolle durch das Jugendamt, hat der Täter nichts zu befürchten, während auf der andern Seite ein Leben sinnlos ausgelöscht wurde..
Wie wäre es, wenn der Täter nicht 13 Jahre sondern 6 Jahre alt gewesen wäre? Theoretisch? Und warum?

Wenn wir anerkennen, dass das menschliche Gehirn erst ab einer bestimmten Entwicklungsstufe überhaupt erst in der Lage ist, umfassend die möglichen Konsequenzen seiner Handlungen zu überschauen und zuverlässig recht und unrecht unterscheiden zu können, ist es im Sinne der Rechtssicherheit vorteilhaft, das Erreichen dieser Entwicklungsstufe ab einem bestimmten Alter voraussetzen zu können. D.h.: Ein 10 Jähriger muss nicht beweisen, dass er nicht in der Lage war, zu erkennen, was er tut und welche Konsequenzen seine Tat für das Opfer und auch für ihn selbst haben wird. Wir setzen voraus, das er mit 10 auch nicht dazu in der Lage sein muss. Den Beweis des Gegenteils zu führen, ist sowieso unmöglich. Die Rechtsprechung geht davon aus, das sich das Gehirn des 10 Jährigen rein biologisch weiter entwickelt und die notwendige Einsichtsfähigkeit dann auch von "alleine" kommt - ein pädagogischer Eingriff des Staats hier also gar nicht notwendig ist oder das Ziel mit deutlich milderen Mitteln als einer Strafe erreicht werden kann.
Ein 14 Jähriger hingegen müßte beweisen, dass er diese Entwicklungsstufe noch nicht erklommen hat denn mit 14 hat man das regelmäßig schon hinter sich. Selbstverständlich kann aber auch bei einem 17 Jährigen eine Entwicklungsverzögerung festgestellt werden, die unter umständen so prägnant ist, dass sie zu Schuldunfähigkeit führt. Trotzdem wird der 17 Jährige anders behandelt, da nicht davon auszugehen ist, das er sich in einem normalen Entwicklungsprozeß befindet, der von alleine zu einem guten Ergebnis führt - aber auch hier gilt: Ohne Schuld keine Strafe.
Es macht also Sinn, eine Altersgrenze für die Strafmündigkeit einzuführen. Das ist nicht immer Angenehm für die Gesellschaft - aber die Gesellschaft muss auch bei aller Empörungsbereitschaft anerkennen, dass das Jugendstrafrecht nicht das Ziel hat, für die Opfer Rache zu nehmen oder das "Volk" zu beruhigen, sondern den sich noch in der Entwicklung befindlichen jungen Menschen zu bessern.


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Strafunmündigkeit verringern?

um 14:15
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ach echt? Ich denke eher nicht.
Was möchtest du denn mit solchen Straftätern machen ,die im Alter von 13 bis 15 auf eine 14 jährige einprügeln, bis diese ins Krankenhaus muss?

Oder dem 13 jährigen, der seinen Schulkameraden vor die Bahn schubst. Huch, ich hab nicht nachgedacht, kommt nicht wieder vor.

Diese Kindern fehlt der erzieherische Effekt nach der Tat. Was wird denn getan, um denen ihr unrecht vor Augen zu halten?
Ich denke auch, dass denen durchaus bewusst ist, es passiert nichts. Juhu
Zitat von SonderlichSonderlich schrieb:Wie wäre es, wenn der Täter nicht 13 Jahre sondern 6 Jahre alt gewesen wäre? Theoretisch? Und warum?
Wie oft ist sowas schon passiert? Praktisch? Also, ich habe einen 5 jährigen Sohn, der könnte maximal aus versehen jemanden verletzen.


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Strafunmündigkeit verringern?

um 14:37
Zitat von AyashiAyashi schrieb:Diese Kindern fehlt der erzieherische Effekt nach der Tat. Was wird denn getan, um denen ihr unrecht vor Augen zu halten?
Ich denke auch, dass denen durchaus bewusst ist, es passiert nichts. Juhu
Eine Frage (vorraussetzend, Du bist bereits älter als 13 Jahre): Wenn eine Regelung verabschiedet werden würde, die genau Deinen Geburtsjahrgang jetzt aktuell und für einen Tag die Strafmündigkeit abspricht - würdest DU dann denken: "Juhu, mir kann nichts passieren - ich schubse jetzt jemanden vor die Bahn!"? Würdest Du jemanden, der das denken würde, für "reif" halten, das Unrecht seiner Tat in jeder Konsequenz durchdenken zu können?
Davon ab: Wenn die Androhung von Strafen für ein bestimmtes Verhalten alleine geeignet wäre, Straftaten zu verhindern, gäbe es schon längst keine Straftaten mehr. In der Realität sind sich die allermeisten Täter der Sanktionsdrohung komplett bewußt - gehen eben nur davon aus, dass sie gar nicht erst erwischt werden.
Auf der anderen Seite ist die überwiegende Mehrheit der Menschen NICHT deshalb kein Mörder, weil auf Mord eine lebenslange Haftstrafe droht, sondern weil Sie (deutlich komplexer!) einsehen, das Mord nicht richtig ist. Ich persönlich nehme für mich in Anspruch das ich auch bei kompletter Streichung von §211 StGB nicht denken würde "Juhu, jetzt kann ich jemanden ermorden. Mir passiert ja nichts.".
Unrecht einsehen zu können, also die körperliche und geistige Fähigkeit dazu zu haben, ist eine notwendige Vorraussetzung dafür, schuldhaft handeln zu können. Das kannst Du aber bei unter 14 Jährigen nicht als pauschal gegeben vorraussetzen, da es biologische Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung gibt und auch TikTok und Instagram nicht geeignet sind, hier einen rasanten Evolutionsschub zu generieren.


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