Strafunmündigkeit verringern?
um 15:08Ayashi schrieb:Was möchtest du denn mit solchen Straftätern machen ,die im Alter von 13 bis 15 auf eine 14 jährige einprügeln, bis diese ins Krankenhaus muss?es ist doch gar nicht so, dass nichts passiert. Wurde hier doch schon aufgezeigt von @Sonderlich
Oder dem 13 jährigen, der seinen Schulkameraden vor die Bahn schubst. Huch, ich hab nicht nachgedacht, kommt nicht wieder vor.
Diese Kindern fehlt der erzieherische Effekt nach der Tat. Was wird denn getan, um denen ihr unrecht vor Augen zu halten?
Ich denke auch, dass denen durchaus bewusst ist, es passiert nichts. Juhu
denkst Du wirklich es hilft, wenn die wie ein Erwachsener verurteilt werden und dann in den Knast kommen? Und denkst Du wirklich, die Absenkung der Strafmündigkeit würde dann nur bei den schweren Verbrechen greifen?
Ayashi schrieb:Wie oft ist sowas schon passiert? Praktisch? Also, ich habe einen 5 jährigen Sohn, der könnte maximal aus versehen jemanden verletzen.und jetzt stell Dir vor, der ist 8 und somit (wie ja einige hier ok finden) strafmündig. Das bedeutet dann, "aus Versehen" wird schwierig, denn er ist sich ja dann bewusst (angeblich), was das, was er tut bewirken kann und auch wenn es aus "Versehen" wäre, quasi ein Unfall, kommt Fahrlässigkeit infrage. Zwei 8jährige streiten sich, einer schubst, der andere fällt. Da verurteilen wir dann fröhlich oder wie?