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Strafunmündigkeit verringern?

44 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Jugentliche, Strafunmündigkeit ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Strafunmündigkeit verringern?

um 01:28
Zitat von RayWondersRayWonders schrieb:was ich mir vorstellen könnte wären Erziehungscamps - aber auch nicht mit 8 Jahren.. zur kindlichen Entwicklung gehört nicht nur Drill sondern auch Spaß zu haben, oder nicht?
Aber ich denke schon dass die Konzepte im Jugendvollzug generell etwas anders sind als im Erwachsenenvollzug und sowieso die Erziehung, Sport und Soziales im Vordergrund steht und Drill eher einem stark geregelter Tagesablauf am ehesten nahe kommt.

Erziehungscamp finde ich gut und ich denke auch in einem Erziehungscamp kann man Spaß haben, aber es steht halt das Erlernen von Disziplin und Demut im Vordergrund. Aber ich glaube das geht am Thema vorbei. Es geht ja um die Strafmündigkeit und nicht um die Art Unterbringung.


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Strafunmündigkeit verringern?

um 01:30
Zitat von Star-OceanStar-Ocean schrieb:Es geht ja um die Strafmündigkeit und nicht um die Art Unterbringung.
vielleicht nehme ich etwas zu wörtlich - ja. aber in den Antwort-Optionen steht eindeutig 'Jugendstrafrecht anwenden', was die Unterbringung ja beinhaltet..


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Strafunmündigkeit verringern?

um 01:46
letztendlich müssen wir aufpassen, dass wir nicht nur unserem Gerechtigkeitssinn hier nachgeben - der uns fühlen lässt es wäre ungerecht wenn es keine Strafe geben würde..

das Wichtigste ist die normale Weiter-Entwicklung des Kindes..

und nur weil z.b. ein 12-jähriges Kind, dass z.b. einen Mord durchführt nicht strafmündig ist, heißt das ja nicht automatisch, dass das Kind einfach so weiterlebt wie bisher. es wird auch in ein Heim kommen wo die Umstände und Erziehung anders aussehen als im Elternhaus, welches es ja offenbar nicht geschafft hat, das Kind in normale Bahnen zu lenken.. deswegen empfinde ich diese Diskussion über die Strafmündigkeit auch etwas übertrieben. Jugendstrafrecht schon mal gar nicht. Und Strafe und andere Erziehung ja, aber dafür braucht es kein Gerichtsurteil, das wird sowieso stattfinden meiner Ansicht nach...


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Strafunmündigkeit verringern?

um 02:02
Bis auf 12 Jahre könnte man vielleicht runtergehen, wäre durchaus eine Option. Eine Strafe laut Jugendstrafrecht sollte ab dann schon greifen dürfen, mit dem Hauptfokus auf anschließende Resozialisierung. Oftmals stammen solche Täter auch aus Kreisen die einen schlechten Einfluss ausüben, da könnte es schon helfen wenn man sie in ein neues Umfeld einbringt. Ein Heim welches sich in einem anderen Bundesland befindet, wo es niemanden kennt und so die Chance bekommt neu zu starten unter professioneller Hilfe von Erziehern, Therapeuten usw.


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