nocheinPoet schrieb:Natürlich sagt man da nicht, 13 Jahre und sechs Monate und 5 Tage oder was auch immer, da macht man die Zahl schon rund.
Die Zahl ist ja rund. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Es gibt keine Anzahl an Tagen, die jedes menschliche Gehirn exakt braucht, um eine bestimmte Entwicklungsstufe zu erklimmen. Das ist natürlich bei jedem individuell anders. Deshalb sind auch andere altersbezogene Grenze nicht an Tage sondern an Jahre gebunden. Geschäftsfähigkeit, Volljährigkeit, Führerschein und so weiter.
Diese Altersgrenzen orientieren sich am 50ten Percentil der Gruppe und das macht auch Sinn. Andernfalls müsstest Du - aufgrund der Gleichbehandlung - bei allen Tatverdächtigen zunächst einmal den ganz genauen Entwicklungsstand feststellen. Das geht aber so nicht.
nocheinPoet schrieb:Die Folge ist, es werden Menschen bestraft, die wohl noch nicht hätten so bestraft werden sollen und andere werden nicht bestraft, auch wenn sie klar begreifen, was sie getan haben.
Eine verzögerte Entwicklung kann auch so zu einer Schuldunfähigkeit führen. Der 16Jährige kann durchaus einer Strafe "entgehen" oder deutlich milder bestraft werden, wenn nachgewiesen wird, dass er zum Zeitpunkt der Tat erst das Unrechtsbewußtsein eines 12 Jährigen hatte.
In diesem Zusammenhang muss noch etwas klar gestellt werden: es geht immer um den konkreten Zeitpunkt der Tat. Ob ein 12 Jähriger beim anschauen eines Krimis bereits problemlos erkennt, wer da etwas falsch und wer etwas richtig macht, ist völlig unerheblich. <<<es ist sogar unerheblich, ob er bei dem Begehen der Tat weiß, dass das, was er tut, gesellschaftlich keine Anerkennung finden wird. Es ist einzig wichtig, ob er im Augenblick der Tathandlung in der Lage ist, die Folgen seiner Tat
in all ihren Konsequenzen - sowohl für das Opfer als auch für sich selbst - einigermaßen zutreffend abzuschätzen und abzuwägen.
Das ist bei 12 Jährigen ganz ganz ganz regelmäßig NICHT der Fall. Die Unterschiede in der Entwicklungsgeschwindigkeit von Gehirnen läßt sich zwar nicht in Tagen ermessen, wohl aber in Jahren. So unterschiedlich funktioniert Biologie nicht. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr kann man so langsam unterstellen, dass das schon halbwegs funktionieren sollte, wenn keine Entwicklungsverzögerung vorliegt. Entwicklungsverzögerungen passieren exorbitant häufiger, als Entwicklungsbeschleunigungen, da viele Faktoren von sozialen Einflüssen, erlebten Traumata und schlechter Ernährung diese auslösen können. Gäbe es sowas für den Entwicklungsboost, würde das jeder bei Amazon kaufen.
nocheinPoet schrieb:Es ist ja wirklich so, der Täter kann 13 Jahre alt sein und in zwei Tagen 14 Jahre alt werden, aber er hat dann "Glück" gehabt, ist eben strafunmündig, sein Freund der genauso mit an der Tat beteiligt war, hat "Pech", wurde genau einen Tag vor der Tat schon 14 Jahre alt.
Ja, das ist so. Bei allgemeingültigen Gesetzen muss es nun einmal allgemeingültige Grenzen geben, auch wenn Einzelofälle vorstellbar sind, die davon profitieren können. Alles andere wäre willkür. Trotzdem wird auch der 13 Jährige ja nicht einfach nach Hause geschickt. Der wird nur nicht im strafrechtlichen Sinn bestraft sondern im erzieherischen Sinn behandelt. Das macht dann das Jugendamt, nicht das Strafgericht.
nocheinPoet schrieb:Kann mir keiner Erzählen, dass das so schon richtig ist.
Ist richtig. Kann ich Dir erzählen. Übrigens ist Dein Fallbeispiel nicht weiter gedacht: Du erwartest doch von einer Strafe, dass der Täter daraus lernt, dass er das, was er getan hat, nicht machen durfte. Und Du befürchetst, dass der 13 Jährige nun denken könnte, er könnte jetzt alles tun, was sein 14 Jähriger Freund nicht machen durfte, oder? Wo ist denn dasn Problem? Zum Zeitpunkt des Verfahrens ist der 13 Jährige aus deinem Beispiel bereits 14 und strafmündig. Er weiß also zusätzlich zu den erzieherischen Maßnahmen, die er selbst erfahren hat, auch am Beispiel seines Freundes, was ihm ab jetzt blüht. Beim nächsten Mal wäre er dran.
vx110 schrieb:Ab 8 Jugendstrafrecht. Bei massiven Faellen, sogar Erwachsenenstrafrecht.
Sorry, dass was die Eltern nicht hinbekommen, sollte dann der Staat erledigen und Grenzen aufzeigen.
Du willst also das Kind für das Versagen der Eltern bestrafen? Mit Erwachsenen Strafrecht sogar? Du willst einen 8 Jährigen für 15 Jahre wegsperren, weil er keine guten Eltern hatte und glaubst ernsthaft, dass Du nicht nach 15 Jahren ein deutlich größeres Problem an der Gefängnispforte abholen kannst?
Watt bist Du denn für einer?