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Strafunmündigkeit verringern?

108 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Jugentliche, Strafunmündigkeit ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Strafunmündigkeit verringern?

03.02.2025 um 10:18
Eine schwierige Frage, die ich mir vor kurzem erst gestellt hatte, wegen des folgenden Vorfalls:

ein 13-jähriger Schüler hatte an einer Haltestelle der Stuttgarter Stadtbahn einen anderen 12-jährigen Jungen vor die einfahrende Bahn geschubst, der daraufhin gestorben ist. Der "Täter" bzw. Aggressor wurde wegen seines jugendlichen Alters anscheinend zwar zunächst von der Polizei an das Jugendamt überstellt, ist aber nicht strafmündig. Soweit ich verstanden habe, hat er keine strafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten.

Da weiß ich ehrlich gesagt auch nicht, was in solchen Fällen das beste Vorgehen wäre.


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Strafunmündigkeit verringern?

03.02.2025 um 11:03
@martenot
Zitat von martenotmartenot schrieb:Da weiß ich ehrlich gesagt auch nicht, was in solchen Fällen das beste Vorgehen wäre.
Die selbe Frage werden wir uns dann auch stellen, wenn ein 12-jähriger der in 3 Tagen 13 wird, jemanden vor die Bahn schubst. Wir haben eine bewährte Altersgrenze, aber jedes Gesetz kennt da auch solche Grenzfälle, die sich zwar in dem Moment ungerecht anfühlen und im Einzelfall auch sind. Aber Gesetze müssen allgemeingültig sein und nicht nur an den Grenzfällen ausgerichtet sein.

Daher finde ich 14 okay.


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Strafunmündigkeit verringern?

03.02.2025 um 11:06
Zitat von martenotmartenot schrieb:Da weiß ich ehrlich gesagt auch nicht, was in solchen Fällen das beste Vorgehen wäre.
In dem Alter habe ich auch mal jemanden einfach so gegen eine Glasscheibe geschubst die dann zu Bruch ging, das war eine Impulshandlung und ich hatte nicht vor die Scheibe zu beschädigen. Es kam dann die Rechtschutzversicherung meiner Eltern dafür auf.
Müsste bei sowas nicht die Eltern in Mithaftung genommen werden?

TP


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Strafunmündigkeit verringern?

03.02.2025 um 11:12
Zitat von SonderlichSonderlich schrieb:Die Zahl ist ja rund. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Es gibt keine Anzahl an Tagen, die jedes menschliche Gehirn exakt braucht, um eine bestimmte Entwicklungsstufe zu erklimmen. Das ist natürlich bei jedem individuell anders. Deshalb sind auch andere altersbezogene Grenze nicht an Tage sondern an Jahre gebunden. Geschäftsfähigkeit, Volljährigkeit, Führerschein und so weiter.

Diese Altersgrenzen orientieren sich am 50ten Percentil der Gruppe und das macht auch Sinn. Andernfalls müsstest Du - aufgrund der Gleichbehandlung - bei allen Tatverdächtigen zunächst einmal den ganz genauen Entwicklungsstand feststellen. Das geht aber so nicht.
Ja die Zahl ist rund, aber willkürlich in dem Punkt, dass sie von 24 h abhängt, noch 13 oder gerade 14. Keine Ahnung wie genau das genommen wird, ein guter Anwalt könnte vermutlich auf Stunden runtergehen, nachweisen, der Täter ist um 18:34 geboren und die Tat erfolgte um 17:45 und somit war er zum Tatzeitpunkt noch 13 und nicht 14 Jahre alt, also strafunmündig.

So was gibt doch einfach keinen Sinn, er wird in etwas über eine Stunde sicher nicht geistig so weit reifen, dass er dann auf einmal mehr versteht, als davor.


Zitat von SonderlichSonderlich schrieb:In diesem Zusammenhang muss noch etwas klar gestellt werden: es geht immer um den konkreten Zeitpunkt der Tat. Ob ein 12 Jähriger beim anschauen eines Krimis bereits problemlos erkennt, wer da etwas falsch und wer etwas richtig macht, ist völlig unerheblich. <<<es ist sogar unerheblich, ob er bei dem Begehen der Tat weiß, dass das, was er tut, gesellschaftlich keine Anerkennung finden wird. Es ist einzig wichtig, ob er im Augenblick der Tathandlung in der Lage ist, die Folgen seiner Tat in all ihren Konsequenzen - sowohl für das Opfer als auch für sich selbst - einigermaßen zutreffend abzuschätzen und abzuwägen.

Das ist bei 12 Jährigen ganz ganz ganz regelmäßig NICHT der Fall. Die Unterschiede in der Entwicklungsgeschwindigkeit von Gehirnen läßt sich zwar nicht in Tagen ermessen, wohl aber in Jahren. So unterschiedlich funktioniert Biologie nicht. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr kann man so langsam unterstellen, dass das schon halbwegs funktionieren sollte, wenn keine Entwicklungsverzögerung vorliegt. Entwicklungsverzögerungen passieren exorbitant häufiger, als Entwicklungsbeschleunigungen, da viele Faktoren von sozialen Einflüssen, erlebten Traumata und schlechter Ernährung diese auslösen können. Gäbe es sowas für den Entwicklungsboost, würde das jeder bei Amazon kaufen.
Wie ich hier schon mehrfach schrieb, ein festes Alter ist unangemessen und wird der Entwicklung eines Menschen nicht gerecht, es ist sogar wirklich ungerecht.


Zitat von nocheinPoetnocheinPoet schrieb:Es ist ja wirklich so, der Täter kann 13 Jahre alt sein und in zwei Tagen 14 Jahre alt werden, aber er hat dann "Glück" gehabt, ist eben strafunmündig, sein Freund der genauso mit an der Tat beteiligt war, hat "Pech", wurde genau einen Tag vor der Tat schon 14 Jahre alt.
Zitat von SonderlichSonderlich schrieb:Ja, das ist so. Bei allgemeingültigen Gesetzen muss es nun einmal allgemeingültige Grenzen geben, auch wenn Einzelfälle vorstellbar sind, die davon profitieren können. Alles andere wäre Willkür. Trotzdem wird auch der 13 Jährige ja nicht einfach nach Hause geschickt. Der wird nur nicht im strafrechtlichen Sinn bestraft, sondern im erzieherischen Sinn behandelt. Das macht dann das Jugendamt, nicht das Strafgericht.
Ach was, in der Jugendbetreuung schaut es so unterfinanziert aus, wie im Gesundheitswesen oder der Altenpflege, oft können auch dort "Hilfskräfte" ohne jede Ausbildung dort arbeiten, und was ich da noch vor 20 Jahren erlebt habe, kann sich kaum wer vorstellen.

Echte wirklich Veränderungen zum Wohle der Jugendlichen gab es wenig.

Ein Grund ist hier eben auch, es sind Menschen, junge Menschen, Menschen denen in der Regel ein geregeltes Leben fehlt, die aus üblen sozialen Verhältnissen kommen, Verwahrlosung, Gewalt, Missbrauch.

Und dann kommen "Erzieher", die Geld verdienen, diese Kinder und jungen Menschen brauchen aber echte Zuneigung, echte Liebe, normal wäre hier immer betreutes Wohnen in einer Familie, so haben wir das damals auch gemacht. Und selbst so ist es richtig eine Hausnummer da was zu bewegen, diese Menschen richtig zu erreichen, Vertrauen aufzubauen.


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Strafunmündigkeit verringern?

03.02.2025 um 20:23
Zitat von nocheinPoetnocheinPoet schrieb:eine Ahnung wie genau das genommen wird, ein guter Anwalt könnte vermutlich auf Stunden runtergehen, nachweisen, der Täter ist um 18:34 geboren und die Tat erfolgte um 17:45 und somit war er zum Tatzeitpunkt noch 13 und nicht 14 Jahre alt, also strafunmündig.
Nein, das kann kein Anwalt denn darum geht es nicht. Der Tag beginnt um 00.00 Uhr. Das zählt und nichts anderes. Findet die Tat am Vortag um 23.00 Uhr statt, dann ist der Täter noch 13 und kein Fall für ein Strafgericht. Es wäre gut, wenn Du uns mal Tahlen nennen würdest, wie häufig so etwas relevant ist.
Zitat von nocheinPoetnocheinPoet schrieb:So was gibt doch einfach keinen Sinn, er wird in etwas über eine Stunde sicher nicht geistig so weit reifen, dass er dann auf einmal mehr versteht, als davor.
Nö, das ist aber zu vernachlässigen. Der Grad der Reife ist ja auch keine mathematische Größe, die sich mit einem Meßstab ablesen ließe. Deshalb gibt es die Altersgrenze. Die ist allgemeingültig und gilt gerecht für alle. Ich weiß ehrlich gesagt überhaupt nicht, weshalb Du pauschal unbedingt ein Strafgericht forderst. Es ist überhaupt nicht unumstritten, dass das Strafrecht mit seinen Werkzeugen der Strafe auch bei einem älteren Jugenmdlichen überhaupt einen positiven Egffekt hat.
Zitat von nocheinPoetnocheinPoet schrieb:Wie ich hier schon mehrfach schrieb, ein festes Alter ist unangemessen und wird der Entwicklung eines Menschen nicht gerecht, es ist sogar wirklich ungerecht.
Was ist daran denn ungerecht? Die feste Grenze gilt doch für alle und ohne Unterschied? Oder willst Du ein Kind dafür bestrafen, dass es bereits weiter entwickelt ist als ein anderes? Wäre das gerecht? Für wen?
Zitat von nocheinPoetnocheinPoet schrieb:Ach was, in der Jugendbetreuung schaut es so unterfinanziert aus, wie im Gesundheitswesen oder der Altenpflege, oft können auch dort "Hilfskräfte" ohne jede Ausbildung dort arbeiten, und was ich da noch vor 20 Jahren erlebt habe, kann sich kaum wer vorstellen.

Echte wirklich Veränderungen zum Wohle der Jugendlichen gab es wenig.
Also willst Du Kinder dafür bestrafen, dass die Jugendbetreuung unterfinanziert ist? Wo soll das denn hinführen?
Und glaubst Du ernsthaft, dass im Strafvollzug nur Top-Pädagogen angestellt sind und dort Milch und Honig fließt? Ich kann Dir verraten: ne, ist nicht so und ist auch nicht so vorgesehen. Strafvollzug dient dem Bestrafen - mit dem Wohl der Kinder hat das nichts zu tun.
Zitat von nocheinPoetnocheinPoet schrieb:Und dann kommen "Erzieher", die Geld verdienen, diese Kinder und jungen Menschen brauchen aber echte Zuneigung, echte Liebe, normal wäre hier immer betreutes Wohnen in einer Familie, so haben wir das damals auch gemacht. Und selbst so ist es richtig eine Hausnummer da was zu bewegen, diese Menschen richtig zu erreichen, Vertrauen aufzubauen.
Das mag stimmen - nur verstehe ich jetzt überhaupt nicht mehr, wo Du hin willst. Liebe und Zuneigung sind keine Strafen, jedenfalls nicht in meiner Welt. Es gibt keine Strafgesetze, die als Rechtsfolge eine Verurteilung zu "echter Liebe und Zuneigung" vorsehen. Das ist kein Instrument des Strafrechts.


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03.02.2025 um 22:26
Zitat von vx110vx110 schrieb:Ab 8 Jugendstrafrecht. Bei massiven Faellen, sogar Erwachsenenstrafrecht.
Vielleicht schaltest du mal einen Gang runter.
Das ist völlig absurd, achtjährige Kinder nach dem gleichen Strafmaßstab beurteilen zu wollen, wie erwachsene Menschen.
Achtjährige sind überhaupt nicht in der Lage Konsequenzen ihres Handelns vollständig abzuschätzen.
Wie kommt man auf so eine Idee?
Und was sind die massiven Fälle, die dir vorschreiben? Gibt es irgendwelche Beispiele von achtjährigen die massive Straftaten begangen haben, für die du sie gerne nach Erwachsenen Strafrecht verurteilt sehen würdest? Verlinkt doch bitte mal ein paar von den Beispielen
Zitat von vx110vx110 schrieb:Sorry, dass was die Eltern nicht hinbekommen, sollte dann der Staat erledigen und Grenzen aufzeigen.
Wenn Eltern es nicht hinbekommen, ihre Kinder so zu erziehen, dass sie nicht straffällig werden, dann ist es Sache des Jugendamtes einzuschreiten und Hilfen und Unterstützung anzubieten.
Dafür müssen die allerdings Kenntnis davon haben, dass etwas nicht in Ordnung ist.
Und zwar so früh wie möglich, bevor schwere Straftaten begangen werden.
Zitat von martenotmartenot schrieb:Soweit ich verstanden habe, hat er keine strafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten.
Genau, da er nicht strafenündig ist, werden ihn keine strafrechtlichen Konsequenzen erwarten.
Er wird aber trotzdem nicht einfach in sein normales altes Leben. Zurückkommen können zumindestens nicht sofort. Er ist sicherlich zunächst mal in Obhut genommen worden und nun wird man schauen, welche geeigneten erzieherischen Maßnahmen bei ihm zur Anwendung kommen.
Zitat von martenotmartenot schrieb:Da weiß ich ehrlich gesagt auch nicht, was in solchen Fällen das beste Vorgehen wäre.
Das ist ein sehr extremer Fall, ich glaube, es kommt nicht allzu häufig vor, dass Kinder die nicht strafmündig sind, Tötungsdelikte begehen.
Ich vermute in einem solchen Fall, weiß eigentlich niemand wirklich genau, was das beste Vorgehen wäre.
Es wäre sicherlich auch keine geeignete maßnahme, ein 13 jährigen na, sofern das Jugendstrafrechts auf ihn anwendbar wäre, für 10 Jahre in Haft zu stecken.
Ein jahrelanger freiheitsentzug in so jungen Jahren führt vermutlich nicht unbedingt zu einer vorteilhaften Persönlichkeitsentwicklung.
Zudem werden in einer langen Haft natürlich auch eher ungünstige. Kontakte geknüpft.

Ich glaube, derartig extreme Fälle sind eher nicht geeignet, die allgemeine Funktionalität des geltenden Jugendstrafrechts zu bewerten.

Im allgemeinen zu der Frage Herabsetzung der strafmündigkeit sehe ich dort nicht unbedingt Handlungsbedarf. Die Argumente, die für die aktuelle Regelung sprechen, wurden hier schon vorgetragen. Die muss ich nicht noch mal wiederholen.
Was ich allerdings wenig sinnvoll finde, ist für die Altersspanne 18-21 die Möglichkeit nach Jugendstrafrecht zur verurteilen vorzuhalten.
Meiner Meinung nach sollte das jugendstrafrecht ausschließlich für Jugendliche zwischen 14 und 18 gelten.
Ab 18 sollte mMn das Erwachsenenstrafrecht gelten, ausnahmslos.


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Strafunmündigkeit verringern?

03.02.2025 um 22:41
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Was ich allerdings wenig sinnvoll finde, ist für die Altersspanne 18-21 die Möglichkeit nach Jugendstrafrecht zur verurteilen vorzuhalten.
Meiner Meinung nach sollte das jugendstrafrecht ausschließlich für Jugendliche zwischen 14 und 18 gelten.
Ab 18 sollte mMn das Erwachsenenstrafrecht gelten, ausnahmslos.
@fischersfritzi

Warum?


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03.02.2025 um 23:20
@Sonderlich
Mit dem Erreichen der Volljährigkeit gehen eine Reihen von Berechtigungen einher, die eine angemessene Reife voraussetzen.
Wahlrecht, das Recht eine Fahrerlaubnis zu erwerben, man ist berechtigt Verträge abzuschliessen, ist geschäftsfähig etc.
Wer die notwenige Reife hat, all diese Dinge zu tun, sollte auch die notwendige Reife haben, zu erkennen, was gesetzeskonform ist und was nicht. Und dies auch in Handlung umzusetzen.
Gilt aus meiner Sicht insbesondere für schwere Straftaten.
Es gibt sehr seltene Ausnahmen, bei denen ich das anders sehe.
Aber für diese sehr seltenen Fälle ließe sich sicherlich auch eine andere Lösung finden.


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Strafunmündigkeit verringern?

03.02.2025 um 23:39
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:von Berechtigungen einher, die eine angemessene Reife voraussetzen.
Wahlrecht, das Recht eine Fahrerlaubnis zu erwerben
Das geht ja mitunter schon mit 16 oder 17. Ist das dann zu früh oder könnte man dann gemäß deiner Argumention dann auch verlangen, dass für diejenigen dann auch das EW-Strafrecht gilt?


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Strafunmündigkeit verringern?

04.02.2025 um 00:45
Zitat von LanzaLanza schrieb:Ist das dann zu früh oder könnte man dann gemäß deiner Argumention dann auch verlangen, dass für diejenigen dann auch das EW-Strafrecht gilt?
Da steht doch klipp und klar, dass ich ein Erwachsenenstrafrecht für Alle ab 18 befürworte*. Und Jugendstrafrecht 14- 18

Ich halte auch tatsächlich nicht viel von Auto fahren oder wählen ab 16, aber es ging eigentlich bei meiner Argumentation um die Gesamtheit der Berechtigungen die mit der Volljährigkeit einhergehen.
Damit einher geht eben auch Verantwortung und setzt entsprechende Reife voraus.


Für besondere Fälle, wie z.B. den Verurteilten im Mordfall Aschau, muss es entsprechende Regelungen geben. Das könnte aber durch Gutachten, analog zur Überprüfung der Schuldfähigkeit geregelt werden.


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Strafunmündigkeit verringern?

04.02.2025 um 00:50
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Ich halte auch tatsächlich nicht viel von Auto fahren oder wählen ab 16,
Danke. Das war meine Frage.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Da steht doch klipp und klar, dass ich ein Erwachsenenstrafrecht für Alle ab 18 befürworte*. Und Jugendstrafrecht 14- 18
Dann gefällt mir der Vorschlag
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Für besondere Fälle, wie z.B. den Verurteilten im Mordfall Aschau, muss es entsprechende Regelungen geben. Das könnte aber durch Gutachten, analog zur Überprüfung der Schuldfähigkeit geregelt werden.
Daran hab ich überhaupt nicht gedacht, da ich ja das Urteil so nicht okay finde.


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04.02.2025 um 00:56
Zitat von LanzaLanza schrieb:Daran hab ich überhaupt nicht gedacht, da ich ihn ja für unschuldig halte.
War jetzt nur ein Beispiel, weil du mich angesprochen hattest und ich weiß, dass du den Fall kennst.
In diesem Fall hat der Verurteilte eine seit Jahren diagnostizierte Entwicklungverzögerung und kognitiv glaube ich auch eine leichte Einschränkung. Natürlich ist er dann mit 18 oder 19 nicht gleichermaßen "erwachsen" wie Gleichaltrige ohne diese Einschränkungen, natürlich muss man das bei der Strafzumessung würdigen. Das wollte ich nur deutlich machen.
Er ist verurteilt und ob wir ihn nun für schuldig oder unschuldig halten ist für das Beispiel nicht von Bedeutung.


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04.02.2025 um 07:13
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Mit dem Erreichen der Volljährigkeit gehen eine Reihen von Berechtigungen einher, die eine angemessene Reife voraussetzen.
Wahlrecht, das Recht eine Fahrerlaubnis zu erwerben, man ist berechtigt Verträge abzuschliessen, ist geschäftsfähig etc.
Ich verstehe, was Du meinst. Aber bitte bedenke anhand Deiner Beispiele den Unterschied:
- Führerschein: Du hat mit 18 erstmahlig die Möglichkeit, den Autoführerschein zu erwerben (andere Führerscheine gehen auch schon früher). Das heißt aber nicht, das Du ihn automatisch bekommst. Du musst Deine Eignung dafür zunächst prüfen lassen. Auch ein deutlich älterer Fahrschüler kann durch die Prüfung fallen, wenn Zweifel an seiner geistigen und sittlichen Reife bestehen.
- Die eingeschränkte Geschäftsfähigkeit wird bei nicht Volljährigen zu deren eigenem Schutz angenommen - nicht zu dem Schutz der Allgemeinheit. Das berührt auch keine Strafrechtlichen Fragen, sondern ausschließlich zivilrechtliche. Du kannst als Heranwachsender zwar nach Jugendstrafrecht statt nach Strafrecht für eine Tat verurteilt werden - bei der Geschäftsfähigkeit wird allerdings vor allem das Vertrauen des Geschäftspartners geschützt denn der muss darauf vertrauen können, das die vereinbarten Dinge nicht einkassiert werden, weil sich nachträglich herausstellt, dass eine der Seiten nicht die entsprechende Reife mitgebracht hat. Das ist ja auch kein Problem, da Pflichten aus Vertrag keine Strafen sind. Oder anders: Beim Vertragsschluss muss es ausreichen, sich der Geschäftsfähigkeit seines Gegenübers zu versichern (Ausweis) während bei Straftaten das Alter des Täters und dessen Strafmündigkeit überhaupt keinen Einfluss auf den Taterfolg oder die Verletzung der Rechte des Opfers hat. Das sind Bananen und Äpfel.
- Wahlrecht ist ein Recht, keine Fähigkeit. In einer Demokratie haben die Bürger das Recht auszuwählen, durch wen sie ihre Interessen vertreten sehen möchten. Das Wahlrecht an ein bestimmtes Alter zu knüpfen ist eine Abwägung zwischen der Gefahr einerseits, das "unreife" Geister sich missbräuchlich manipulieren lassen könnten, gegen ihre eigenen Interessen zu stimmen (was auch altersunabhängig geschhieht) und der Frage, inwieweit die Interessensvertretung in einem bestimmten Alter überhaupt spürbare Wirkung für sie entwickelt.
Für allgemeingültige Regelungen ist eine Altersgrenze hier ein gutes Werkzeug, um rechtssicherheit herzustellen. Das Problem ist nicht die Altersgrenze, sondern die Dauer der Wahlperipode. Bei jährlicher Wahl wäre das kein Problem, bei einer 4 jährigen Periode hingegen schon, denn dann hat der 20 Jährige zB zwar ein Recht über seine Vertretung mitzubestimmen, nur war er unter Umständen am Wahltag erst 17 und wird dementsprechend eben nicht vertreten. Oder nimm den aktuellen Fall: der Wahltag ist auf den 23.02. vorverlegt. Das Wahlrecht von allen, die bis zu diesem Zeitpunkt noch 17 sind aber am regulären Wahltag eigentlich schon 18 wären, ist durchaus beeinträchtigt. Und das ausschließlich, weil eine Regierung zerbrochen ist, die sie gar nicht mitbestimmen konnten.
Rechte sind etwas anderes als Fähigkeiten oder Pflichten.

Aberd davon ab kann ich Dich beruhigen: Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche (14-18). Heranwachsende können sowohl unter das normale Strafrecht als auch unter das Jugendstrafrecht fallen. Hier wird tatsächlich individuell entschieden. Besonders schwere Taten können dann zwar nach Jugendstrafrecht betrachtet werden, die Strafe aber härter ausfallen, als im Jugendstrafrecht vorgesehen.
https://www.gesetze-im-internet.de/jgg/__105.html

Da gibt es eigentlich wenig Regelungslücken.


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04.02.2025 um 13:00
Schwieriges Thema und ich habe jetzt auch nicht alles gelesen. Aber ich kenne es so, dass strafunmündige Täter erst in die Kinderpsychiatrie und ab 14 in die Jugendforensik kommen.


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04.02.2025 um 19:51
Die CDU - Linnemann hat die Thematik aufgegriffen aus aktuellem Anlass und positioniert sich wie folgt:
Linnemann sprach sich bei Welt TV für eine Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze von vierzehn auf zwölf Jahre aus. »Wenn jede Woche oder jeden Monat was passiert im Bereich der 13-Jährigen, dann müssen wir doch reagieren. Die Schweiz hat es auch gesenkt. Ich bin klar für zwölf Jahre.« Damit löse man zwar »nicht alle Probleme«, aber jeder Tag, an dem durch eine solche Absenkung eine Straftat verhindert werde, sei »ein guter Tag für Deutschland – und deswegen sollten wir es machen«, sagte Linnemann.
Quelle: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/carsten-linnemann-cdu-generalsekretaer-will-strafmuendigkeit-ab-zwoelf-jahren-a-3fed97c5-6a52-4eac-aaf6-f86d491aa963


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Strafunmündigkeit verringern?

04.02.2025 um 19:54
Zitat von LanzaLanza schrieb:Die CDU - Linnemann hat die Thematik aufgegriffen aus aktuellem Anlass und positioniert sich wie folgt:
Peinlich genug das er bisher noch nie was davon gehört hat das Strafen keine Straftaten verhindern.


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Strafunmündigkeit verringern?

04.02.2025 um 22:57
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Peinlich genug das er bisher noch nie was davon gehört hat das Strafen keine Straftaten verhindern.
Da hast du allerdings recht.

Dafür ist der Bengel vielleicht zu jung.


Hat die Schweiz jetzt weniger Kriminalität?


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05.02.2025 um 00:18
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Peinlich genug das er bisher noch nie was davon gehört hat das Strafen keine Straftaten verhindern.
Linnemann ist eines der größeren Löcher in der angeblichen Brandmauer. So ein Dulli.

Rechts-Populismus pur. Auf kosten von toten Kindern Empörungsaktionismus lostreten, das kann er.

Ich persönlich finde ja, dass das gerade KEIN Zeichen besonderer Reife eines 13Jährigen ist, wenn er einen 12Jährigen wegen eines Streits auf die Gleise schubst. Eher ganz im Gegenteil. Für Typen wie Linnemann ist das wahrscheinlich zu viel gedacht.


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Strafunmündigkeit verringern?

05.02.2025 um 12:17
Wer mit 12 Jahren meint einen anderen ersticht, vor einen fahren Zug schubst oder so lange auf ihn einprügelt das dieser stirbt oder für immer eine Behinderung davon trägt sollte dementsprechend auch belangt werden und nicht weil er noch keine 14 Jahren ist "davon" kommen.

Die heutigen Kinder, werden doch durch Medien egal in welcher Form und durch das schnelllebige Leben wesentlich früher reifer, als wie vor 50 Jahren.

Ich fahre viel Zug auch oft morgens mit dem sogenannten "Schülerzug" da höre ich oft Gespräche zu von Kindern wo ich mir denke "In deinem Alter hab ich noch mit Murmeln gespielt" da geht es dann um die Freundin die Schluss gemacht hat wegen einem anderen, da geht es um Call of Duty, da geht es ums Rauchen und weiß der Teufel was... und die sind zw. 12-15 Jahren auf keinen Fall älter.


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Strafunmündigkeit verringern?

05.02.2025 um 12:26
Zitat von SonderlichSonderlich schrieb:Ich persönlich finde ja, dass das gerade KEIN Zeichen besonderer Reife eines 13Jährigen ist, wenn er einen 12Jährigen wegen eines Streits auf die Gleise schubst. Eher ganz im Gegenteil. Für Typen wie Linnemann ist das wahrscheinlich zu viel gedacht.
Was ist schon Reife? Wenn ich überlege welches Verhalten bei uns in der Klasse so normal war...
Da wurde sich auch mal zünftig geprügelt, oder anderen Blödsinn getrieben. Und bei jedem einzelnen Punkt hätte jemand ungünstig fallen können usw. Ich glaube so wirklich Erwachsene Reife hatte ich erst mit Mitte 20 und damit bin ich sicherlich nicht alleine. Ja davor war ich auch schon erwachsen aber das klassische Hörner abstoßen zähle ich noch nicht zur Reife.


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