kahuna
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Strafmündigkeit
30.04.2006 um 13:16hi leute
In deutschland,österreich und auch noch anderen ländern ist man ab dem 14.lebensjahr strafmündig. das heisst also, dass man vorher nicht bestraft werden kann. wiefindet ihr das? sollte man schon früher oder erst ab dem 14. lebensjahr strafrechtlichverfolgt werden können?
ich denke, dass das eigentlich gut ist. falls es aber schwereverbrechen geben sollte(z.b. mord), sollte man die unter 14 jährigen auch zurrechenschafft ziehen.
p.s. in der schweiz ist man schon ab dem 7. lebensjahrstrafmündig
In deutschland,österreich und auch noch anderen ländern ist man ab dem 14.lebensjahr strafmündig. das heisst also, dass man vorher nicht bestraft werden kann. wiefindet ihr das? sollte man schon früher oder erst ab dem 14. lebensjahr strafrechtlichverfolgt werden können?
ich denke, dass das eigentlich gut ist. falls es aber schwereverbrechen geben sollte(z.b. mord), sollte man die unter 14 jährigen auch zurrechenschafft ziehen.
p.s. in der schweiz ist man schon ab dem 7. lebensjahrstrafmündig