RayWonders
Diskussionsleiter
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
dabei seit 2005
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
Ungleichbehandlung von Menschen rechtens?
18.05.2023 um 21:43Gerade die letzten Tage hab ich mehrfach mit anderen darüber gesprochen wie man Flüchtlingsprobleme lösen könnte.
Ein Ansatz ist ihnen weniger Geldleistungen zukommen zu lassen, da es scheinbar viele gibt die von dem erhaltenen Geld etwas nach Hause schicken in ihre Heimat und das für sie ein Hauptgrund ist hier her zu flüchten.
Jetzt gibt es aber den Regelbedarf und das Existenzminimum welches für Bürger hier festgelegt wurde, mit folgenden Positionen:
1/2 Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren 150,93
3 Bekleidung und Schuhe 36,09
4 Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung 36,87
5 Innenausstattung, Haushaltsgeräte u. -gegenstände, laufende Haushaltsführung 26,49
6 Gesundheitspflege 26,49
7 Verkehr 16,60
8 Post und Telekommunikation 38,89
9 Freizeit, Unterhaltung, Kultur 42,44
10 Bildungswesen 1,57
11 Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen 11,36
12 Andere Waren und Dienstleistungen 34,71
Summe 434,96
Eine Meinung dazu ist, dass man vieles dieser Leistungen nur nach Nachweis beim Amt erstattet bekommen soll - sogenannte Sachleistungen.
Eine Frage wäre wie lange sollte das gelten, wenn sie z.b. abgelehnt wurden aber nicht abgeschoben werden können.
Oder die Hauptfrage ist eine rechtliche - wäre das eine Ungleichbehandlung von Menschen in Deutschland wenn deutsche Staatsbürger das als Geldleistung bekommen und nicht nachweisen müssen oder könnte man das vorm Bundesverfassunggericht durchsetzen eurer Meinung nach?
über den Aufwand bei den Ämtern möchte ich hier nicht diskutieren, es geht hauptsächlich um den rechtlichen Aspekt..
wenn ihr wollt könnt ihr auch noch bestimmte Positionen der 12 ansprechen, wenn ihr meint der eine oder andere Punkt steht Flüchtlingen nicht oder nicht in voller Höhe zu...
Ein Ansatz ist ihnen weniger Geldleistungen zukommen zu lassen, da es scheinbar viele gibt die von dem erhaltenen Geld etwas nach Hause schicken in ihre Heimat und das für sie ein Hauptgrund ist hier her zu flüchten.
Jetzt gibt es aber den Regelbedarf und das Existenzminimum welches für Bürger hier festgelegt wurde, mit folgenden Positionen:
1/2 Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren 150,93
3 Bekleidung und Schuhe 36,09
4 Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung 36,87
5 Innenausstattung, Haushaltsgeräte u. -gegenstände, laufende Haushaltsführung 26,49
6 Gesundheitspflege 26,49
7 Verkehr 16,60
8 Post und Telekommunikation 38,89
9 Freizeit, Unterhaltung, Kultur 42,44
10 Bildungswesen 1,57
11 Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen 11,36
12 Andere Waren und Dienstleistungen 34,71
Summe 434,96
Eine Meinung dazu ist, dass man vieles dieser Leistungen nur nach Nachweis beim Amt erstattet bekommen soll - sogenannte Sachleistungen.
Eine Frage wäre wie lange sollte das gelten, wenn sie z.b. abgelehnt wurden aber nicht abgeschoben werden können.
Oder die Hauptfrage ist eine rechtliche - wäre das eine Ungleichbehandlung von Menschen in Deutschland wenn deutsche Staatsbürger das als Geldleistung bekommen und nicht nachweisen müssen oder könnte man das vorm Bundesverfassunggericht durchsetzen eurer Meinung nach?
über den Aufwand bei den Ämtern möchte ich hier nicht diskutieren, es geht hauptsächlich um den rechtlichen Aspekt..
wenn ihr wollt könnt ihr auch noch bestimmte Positionen der 12 ansprechen, wenn ihr meint der eine oder andere Punkt steht Flüchtlingen nicht oder nicht in voller Höhe zu...