@bgeoweh Es ging aber gar nicht darum, gegen ein urteil berufung einzulegen.
Es ging darum, dass die Regierung rechtswidrig gehandelt hat, BGH das festgestellt hat, die regierung nachgebessert hat und die aktivisten wollten, dass der BGH die (in ihren augen ungenügende) nachbesserung prüft.
Wenn der BGH nicht prüfen will, dann steht offenbar der klageweg nicht offen in der Frage, ob die Anpassung nun ausreichend ist, oder nicht.
Und dieses gesetz ist wohl kaum eine Privatangelegenheit.
Heide_witzka schrieb:Dazu müsstest du mal spezifizieren welche Gesetze unmoralisch sind (nach welchem Standard) und erst dann könnte man, falls es auf die LG zutrifft, hier im Thread darüber reden.
Dein Frage ist derart unpräzise, dass die Diskussion hier im Thread nicht lohnt.
Das ist eine allgemeine Frage. Du hast dich auf den standpunkt gestellt, dass
Heide_witzka schrieb:Ich betrachte es als Minimalkonsens in einem Rechtsstaat keine Straftaten zu begehen und Straftäter bei der Begehung ihrer Straftaten nicht zu unterstützen.
Ohne jegliche Einschränkung. Und da frage ich dich, ob es überhaupt niemals gerechtfertigt ist, ein gesetz zu übertreten. Dem müsstest du dich schon auch im Allgemeinen stellen.
Ich finde das was LG da macht gerechtfeertigt, darüber kann man auch gern diskutieren. WEnn du das abbügeln willst mit "ist aber gegen das gesetz", dann beantworte die frage.
Heide_witzka schrieb:Das solltest du umgehend belegen.
Was gibt es da zu belegen? Du weißt nicht, was für anwälte LG haben, du weißt scheinbar auch nicht, welche klimaklagen aktuell vorliegen und du behauptest einfach wild, die sollen irgendeine klage nochmal neu einreichen.