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Nach viel Gestrampel jetzt die Ampel

3.158 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Regierung, SPD, FDP ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Nach viel Gestrampel jetzt die Ampel

02.01.2023 um 14:28
@Palfrader
He, das passt doch. Noch ein paar Fallschirmjäger sowie ein Leo II im Hintergrund und sie kann behaupten, mitten aus einem Krisengebiet zu berichten.


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Nach viel Gestrampel jetzt die Ampel

04.01.2023 um 14:24
@cpt_void
Zitat von cpt_voidcpt_void schrieb:Noch ein paar Fallschirmjäger sowie ein Leo II im Hintergrund
Wollen wir dazu nicht jetzt Fallschirmjagende sagen?

Und ein voll einsatzbereiter Leo II würde den Verdacht wecken, es wären Archivbilder.
Zitat von cpt_voidcpt_void schrieb:und sie kann behaupten, mitten aus einem Krisengebiet zu berichten
Und das guten Gewissens, zumindest wenn die Bilder aus Berlin sind.


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Nach viel Gestrampel jetzt die Ampel

05.01.2023 um 15:48
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Und ein voll einsatzbereiter Leo II würde den Verdacht wecken, es wären Archivbilder.
YMMD , ich habe köstlich gelacht. Irgendwann sollte aber auch dem noch so loyalsten Ampel-Befürworter klar werden das sie als Ministerin (egal in welchem Ministerium) schlicht jegliche Kompetenz fehlt und fehlen wird. Ein Fettnäpfchen jagt das nächste, sie beweist das sie absolut null Instinkt besitzt um ein Ministeramt auch nur annähernd zu begleiten. Aber was soll's es gibt schlimmere Personalien, vielleicht ist das der Grund warum sie noch im Amt ist. Ein Wirtschaftsminister der zu dumm eine Insolvenz geistig zu begreifen ist imho der viel schlimmere Skandal. Eine Außenministerin die selbst ihren Lebenslauf fälschen muss und damit nun mal für andere schlicht Vertrauensunwürdig ist kommt gleich danach. Und all das ist nur die Spitze des Eisbergs, die Besetzung der Ministerämter dieser Regierung ist ein Panoptikum des Grauens.


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Nach viel Gestrampel jetzt die Ampel

07.01.2023 um 12:18
Zitat von KrimiFan72KrimiFan72 schrieb:Und all das ist nur die Spitze des Eisbergs, die Besetzung der Ministerämter dieser Regierung ist ein Panoptikum des Grauens.
Das war schon immer so und kein Alleinstellungsmerkmal der Ampel. Mir ist seitdem ich wählen kann kein einziger Bundesminister/-in in Erinnerung geblieben, der man Kompetenz nachsagen könnte. Besondere Ausfälle waren immer die CSU-Granden und viele bei der CDU.

Also, was ist der Punkt?


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Nach viel Gestrampel jetzt die Ampel

08.01.2023 um 18:17
Unserem Finanzminister droht die Aufhebung seiner Immunität und ein Strafverfahren.

https://m.focus.de/politik/deutschland/brisantes-video-bericht-christian-lindner-droht-verlust-seiner-immunitaet_id_182499946.html


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08.01.2023 um 18:44
@Mightyspider
Den konkreten Vorwurf verstehe ich nicht ganz...aber wenn sich ein Problem ergibt, gäbe es einen Breakout Move..er kann sagen dass er sich nicht dran erinnert.


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08.01.2023 um 19:04
@Abahatschi

Es geht wohl darum das Lindner in einem Video ein Grußwort an eine Bank gerichtet hat. Diese Bank finanziert ihm sein Haus.

Jetzt wird vermutet das er den Kredit nur bekommen hat wenn er die Bank im Video erwähnt. Was Vorteilsnahme wäre.


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08.01.2023 um 19:07
@Mightyspider
Man sollte das genauer lesen, die Zeiträume passen aus meiner Sicht nicht. Er war zur Kreditaufnahme Zeit kein Minister.
Aber wir werden es sehen...ich tippe: nichts wird passieren..


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08.01.2023 um 19:39
@Abahatschi

So wie ich es verstanden habe hatte er einen Kredit bei der Bank für sein Haus mit einer Grundschuld über 2,35 Mio zugunsten der Bank. Dann kam das Video und kurze Zeit später wurde das Haus erneut um 450.000 Euro beliehen. Er hat also einen neuen Kredit bekommen oder seinen bisherigen aufgestockt. Das war im Mai letzten Jahres also war er da Minister.
Eineinhalb Jahre später sei das Grundstück dann erneut belastet worden, mit weiteren 450.000 Euro. Nur wenige Wochen zuvor entstand das jüngste Lindner-Video für die BBBank, jenes vom Mai 2022. Unklar ist, ob der Finanzminister die neue Grundschuld bereits bei Produktion des Videos beabsichtigte.
Quelle: focus.de Artikel oben.


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08.01.2023 um 21:03
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Er war zur Kreditaufnahme Zeit kein Minister.
Seit wann muss man dafür Minister sein? Hr. Lindner sitzt seit 2000 entweder in Bundes-oder Landtagen oder ist Minister. Von daher bekleidet er seit über 22 Jahren ein politisches Amt.


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08.01.2023 um 21:49
Zitat von MightyspiderMightyspider schrieb:Es geht wohl darum das Lindner in einem Video ein Grußwort an eine Bank gerichtet hat. Diese Bank finanziert ihm sein Haus.

Jetzt wird vermutet das er den Kredit nur bekommen hat wenn er die Bank im Video erwähnt. Was Vorteilsnahme wäre.
Was noch etwas befremdlich ist:
- die Immobilie ist überfinaziert (245% des Wertes), was mit Sanierungsbedarf erklärt wird
- Lindner hat für die Bank schon mal Werbung gemacht
Zwischen 2017 und 2019 hält FDP-Chef Lindner mehrere gut bezahlte Vorträge für die Karlsruher BBBank. Auch als Werbegesicht des Instituts tritt der heutige Bundesfinanzminister auf. Später vereinbart er eine Finanzierung für einen Häuserkauf - laut Bericht zu ungewöhnlichen Konditionen.

Ein privater Immobilienkauf von Bundesfinanzminister Christian Lindner wirft Fragen zu möglichen Interessenkonflikten auf. Anlass ist ein Zweifamilienhaus, das der FDP-Chef Anfang 2021 für 1,65 Millionen Euro in Berlin erwarb. Wie der "Spiegel" berichtet, wurde es von der Karlsruher BBBank finanziert, für die Linder in den vergangenen Jahren mindestens sieben Vorträge gegen ein insgesamt fünfstelliges Honorar gehalten hat - auch als Bundesfinanzminister: Im Mai 2022 hielt er ein offizielles Grußwort für eine Jubiläumsveranstaltung der Genossenschaftsbank. 2018 trat Linder zudem in einem Imagevideo der BBBank auf.
Quelle: https://www.n-tv.de/politik/Lindner-erhielt-Immobilienkredit-von-Bank-fuer-die-er-warb-article23666786.html


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09.01.2023 um 17:24
Kubicki, der alte Haudegen.....
Kann mir das jemand übersetzen? Ich kann seiner Argumentation nicht folgen.
Hat er im Kern recht- oder unrecht?
»Die Berliner Justizsenatorin sollte zurücktreten, mindestens aber die Generalstaatsanwältin entlassen«, schrieb Kubicki in einer Mitteilung. »Berichte darüber, dass die Berliner Generalstaatsanwaltschaft die Aufhebung der Immunität von Christian Lindner prüfe, um dem Verdacht einer möglichen Vorteilsnahme nachzugehen, sind eine politische Charakterlosigkeit und eine erhebliche Persönlichkeitsrechtsverletzung sondergleichen, die personelle Konsequenzen nach sich ziehen muss.
«Kubicki, der auch Vizepräsident des Bundestages ist, wies darauf hin, dass über die Aufhebung der Immunität nicht die Staatsanwaltschaft, sondern ausschließlich der Deutsche Bundestag entscheide. Zur Aufnahme von Ermittlungen bedürfe es einer gesonderten Aufhebung der Immunität nicht, sondern ausschließlich einer Mitteilung an die Präsidentin des Deutschen Bundestages.
Eine Aufhebung der Immunität sei nur erforderlich, wenn Durchsuchungsmaßnahmen, Verhaftungen oder Anklageerhebungen im Raum stünden.
Kubicki erklärte: »Dieser bemerkenswerte Vorgang zeigt erneut, dass der Senat von Berlin dabei ist, die Bundeshauptstadt sowohl tatsächlich als auch moralisch vollständig zu ruinieren.«
Quelle: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/christian-lindner-ermittlungen-wolfang-kubicki-wirft-berliner-senatorin-charakterlosigkeit-vor-a-dc3f0669-07de-4ea5-aedd-71295bb2664f


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09.01.2023 um 17:32
Kenne eigentlich Immunitätsaufhebung nur durch Parlamente. Bin aber alles andere als sattelfest in dem Thema.

Mit seinem letzten Satz hat Kubicki allerdings recht. Der rot-rot-grüne Haufen schmeißt mit vollen Händen nicht vorhandenes Geld zum Fenster raus.


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09.01.2023 um 17:37
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Hat er im Kern recht- oder unrecht?
Seine Aussagen zur Immunität treffen zu, was nicht verwunderlich ist, immerhin ist er als Mitglied des Bundestagspräsidiums eine Stelle die solche Anfragen der Behörden annimmt. Und ja, über die Aufhebung der Immunität entscheidet auf Antrag der Immunitätsausschuss des Bundestages. Nach aktueller Sachlage befindet sich die Staatsanwaltschaft Berlin in der Sache mit den Krediten in irgendeinem ominösen ''Prüfverfahren'' indem sie ''prüft'' ob ein Anfangsverdacht vorliegt, der mal dazu führen könnte dass sie tatsächlich mit einem Ermittlungsverfahren beginnt und eventuell sogar ein Strafverfahren einleitet. Warum das ausgerechnet jetzt mit großem Trara an die Presse getragen wird, obwohl es im Kern um Sachverhalte geht die sich zum Großteil vor Jahren abgespielt haben und der Öffentlichkeit schon mehrere Monate bekannt sind, und was man da so lange prüfen muss, kann sich jeder mal selbst überlegen.

Ansonsten wäre mal interessant zu erfahren ob dieses ''Prüfverfahren'' überhaupt irgendwo offiziell existiert, ein Aktenzeichen hat usw. oder ob das eher heißt dass die auf dem Klo beim Scheißen immer angestrengt darüber nachdenken. Vielleicht sollte Herr Lindner mal eine IFG-Anfrage stellen oder eine Datenschutzauskunft nach DSGVO verlangen, welche Daten da so zum ''prüfen'' über ihn zusammengetragen und verarbeitet werden. Ich bin mir sicher dass die Berliner Polizei das noch in diesem Jahrhundert beantworten wird.


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09.01.2023 um 17:52
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Seine Aussagen zur Immunität treffen zu, was nicht verwunderlich ist, immerhin ist er als Mitglied des Bundestagspräsidiums eine Stelle die solche Anfragen der Behörden annimmt.
Verstehe. Der nassforsche Kubicki wirft eine Nebelkerze.
ZDF meldet:
Die Korruptionsabteilung der Berliner Generalstaatsanwaltschaft prüft, Christian Lindners (FDP) Abgeordneten-Immunität aufzuheben.
Quelle: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/lindner-immunitaet-hauskauf-kredit-100.html (Archiv-Version vom 09.01.2023)
Und so heisst es richtig:
Ob am Ende tatsächlich die Aufhebung der Immunität des FDP-Politikers beantragt und danach ein formelles Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet werde, sei noch offen.
Quelle: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/staatsanwaltschaft-prueft-korruptionsermittlungen-gegen-christian-lindner-a-99775105-fdaf-4aa9-bc9e-145b364e612b


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09.01.2023 um 17:54
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Verstehe. Der nassforsche Kubicki wirft eine Nebelkerze.
Nein, Kubicki hat Recht und die Staatsanwaltschaft wirft mit Dreck indem sie behauptet etwas zu 'prüfen' was sie weder prüfen muss noch prüfen kann. Immunität aufheben tut der Bundestag, auf Empfehlung des Immunitätsausschusses, wenn das beantragt wird. Beantragen muss man das nur wenn man Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen oder U-Haft gegen einen MdB will. Ermittlungsverfahren kann man jederzeit einleiten, man muss nur im Bundestag zwei Tage vorher Bescheid sagen.


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09.01.2023 um 17:59
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Ob am Ende tatsächlich die Aufhebung der Immunität des FDP-Politikers beantragt und danach ein formelles Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet werde, sei noch offen.
Das ist inhaltlich so einfach nicht richtig, egal wer es schreibt: der Deutsche Bundestag beschließt jede Wahlperiode in seiner konstituierenden Sitzung alle möglichen Anhänge zur Geschäftsordnung. Einer davon betriff die Immunität. Ich zitiere aus dem maßgeblichen Beschluss:
1. Der Deutsche Bundestag genehmigt bis zum Ablauf dieser Wahlperiode die Durchführung von Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder des Bundestages wegen Straftaten, es sei denn, dass es sich um Beleidigungen (§§ 185, 186, 187a Abs. 1, § 188 Abs. 1 StGB) politischen Charakters handelt.

Vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist dem Präsidenten des Deutschen Bundestages und, soweit nicht Gründe der Wahrheitsfindung entgegenstehen, dem betroffenen Mitglied des Bundestages Mitteilung zu machen; unterbleibt eine Mitteilung an das Mitglied des Bundestages, so ist der Präsident auch hiervon unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Das Recht des Deutschen Bundestages, die Aussetzung des Verfahrens zu verlangen (Artikel 46 Abs. 4 GG), bleibt unberührt.

Das Ermittlungsverfahren darf im Einzelfall frühestens 48 Stunden nach Zugang der Mitteilung beim Präsidenten des Deutschen Bundestages eingeleitet werden. Bei der Berechnung der Frist werden Sonntage, allgemeine Feiertage und Sonnabende nicht mitgerechnet. Der Präsident des Deutschen Bundestages kann im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung die Frist angemessen verlängern.
Quelle: https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg/anlage6-245194

Mit Anderen Worten: Ermittlungsverfahren sind pauschal genehmigt. Es gibt keine Antragspflicht. Nur eine Meldepflicht beim Bundestag. Antragspflichtig sind, wie erwähnt, Hausdurchsuchungen und ein paar andere Sachen, steht dann in den weiteren Teilen der Quelle.

Es ist offensichtlich bei unseren Journalisten nicht mehr möglich, einfach zu recherchierende Sachverhalte - Wikipedia hätte gereicht, da ist die Primärquelle verlinkt - korrekt darzustellen, der Spiegel tastet sich immerhin heran, trifft aber auch nicht ganz.


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09.01.2023 um 18:05
Zitat von MightyspiderMightyspider schrieb:So wie ich es verstanden habe hatte er einen Kredit bei der Bank für sein Haus mit einer Grundschuld über 2,35 Mio zugunsten der Bank. Dann kam das Video und kurze Zeit später wurde das Haus erneut um 450.000 Euro beliehen. Er hat also einen neuen Kredit bekommen oder seinen bisherigen aufgestockt. Das war im Mai letzten Jahres also war er da Minister.
Das kann, muss aber nicht so gewesen sein. Entscheidend ist hier der zeitliche Ablauf. Die Eintragung der neuen Grundschuld über 450.000 € kann vom Notar bereits vor dem Video beim Grundbuchamt beantragt worden sein. Die Eintragung ins Grundbuch braucht im Regelfall etwas Zeit, je nach Belastung des Grundbuchamts.

Ist die Eintragung hier zeitlich nach dem Video erfolgt, war sie aber bereits vorher beantragt, war die entsprechende Kreditgewährung bereits gelaufen, es spräche dann einiges dafür, dass sie mit dem späteren Video nicht zusammenhängt.


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09.01.2023 um 18:06
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Das ist inhaltlich so einfach nicht richtig, egal wer es schreibt: der Deutsche Bundestag beschließt jede Wahlperiode in seiner konstituierenden Sitzung alle möglichen Anhänge zur Geschäftsordnung. Einer davon betriff die Immunität. Ich zitiere aus dem maßgeblichen Beschluss:
@bgeoweh
Du hast recht.
Hier ist ein guter Artikel dazu:
Eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter darf also nur mit Zustimmung des Bundestages strafrechtlich verfolgt oder verhaftet werden. Doch es gibt Außnahmen. Laut Deutschem Bundestag muss ein Abgeordneter dafür auf frischer Tat ertappt oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen werden. Die Abgeordneten genießen nur solange Immunität, wie sie Mitglieder des Parlaments sind. Legen sie ihr Mandat nieder, gilt auch die Immunität nicht mehr.

Zwar sind die Abgeordneten vor strafrechtlichen, nicht aber vor zivilrechtlicher Verfolgung geschützt. Es können also beispielsweise Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.
....In der Geschäftsordnung des Bundestages ist geregelt, dass die Staatsanwaltschaft vor Aufnahme der Ermittlungen den Bundestagspräsidenten oder die Bundestagspräsidentin sowie den Abgeordneten über ihr Ansinnen informieren. Erst nach einer Frist von 48 Stunden kann die Staatsanwaltschaft dann mit ihren Ermittlungen beginnen. Diese Frist kann im Einzelfall verlängert werden.

1973 wurde der "Beschluss des Deutschen Bundestages betr. Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages" verabschiedet. Seitdem werden strafrechtliche Ermittlungen gegen Abgeordnete generell genehmigt. Eine Genehmigung für Einzelfälle gibt es seitdem nicht mehr. Der Bundestag kann ein Ermittlungsverfahren auch zu einem späteren Zeitpunkt zum Stillstand bringen. Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung trifft diese Entscheidung. Wird aus dem Parlament gegen die Entscheidung Widerspruch eingelegt, muss der gesamte Bundestag noch einmal darüber abstimmen.

Bei Durchsuchungen, Anklageerhebungen oder dem Antrag auf Erlass eines Strafbefehls sieht es allerdings anders aus. Sollte die Staatsanwaltschaft solche Anträge beim Bundestag vorbringen wollen, muss das auf dem Dienstweg, also über Generalstaatsanwalt, Landesjustizministerium und Bundesjustizministerium geschehen.
Quelle:
https://www.allgaeuer-zeitung.de/meistgesucht/immunitaet-aufheben-wann-und-wie-koennen-abgeordnete-ihre-immunitaet-verlieren_arid-518862?type=amp


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Nach viel Gestrampel jetzt die Ampel

09.01.2023 um 18:14
@frauZimt

Was bleibt also übrig: Die Polizei Berlin 'prüft' ob es überhaupt einen Anfangsverdacht gibt. Das passiert sicherlich in vielen Fällen jeden Tag, wenn z.B. irgendwelche Behauptungen in der Zeitung stehen, oder wenn irgendeine durchgeknallte Reichsbürgerin bei der Polizei anzeigt dass Angela Merkel mit Donald Trump und den Rothschild-Satanisten auf dem Parkplatz hinterm REWE bei ihr im Dorf nachts kleine Kinder opfert. Erstmal eigentlich keine Meldung wert. Das jetzt so aufzubauen als wären da konkrete Schritte unternommen worden um einen Fall von Korruption aufzudecken ist journalistisch zumindest äußerst schlampig.


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