Sperrung der Islamisten?
18.07.2005 um 20:50
Glaubenspflichten im Islam
Die Grundsätze des Islam, die fünf Säulen, die zu erfüllen jeder Muslim
verpflichtet ist, sind:
* Das Glaubensbekenntnis Schahada: „Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt
außer Gott und Mohammed ist sein Gesandter“. Die Schiiten fügen in der Regel
noch den Satz: „und Ali ist der Freund Gottes“ hinzu, gemeint ist hier Ali ibn Abi
Talib. Im Sufismus (islamische Mystik) wird der erste Teil der Schahada auch
mit „Ich bekenne, dass es nichts außer Gott gibt“ bzw. „Es gibt nichts. Es gibt
nur den Einen (die Einheit)“ interpretiert. Das in ehrlicher Absicht sprechen der
Schahada reicht aus um Moslem zu werden. Die Schahada ist das erste was
einem Neugeborenem ins Ohr geflüstert wird und der letzte Gruß an einen
Sterbenden. Wer sich einmal zum Islam bekannt hat, ist nach islamischem
Recht bis zu seinem Tode Muslim, weshalb in islamischen Ländern auf die
Durchsetzung dieses Rechtsgrundsatzes geachtet wird. Wer dennnoch vom
Islam abfällt, verliert seine familiären und gesellschaftlichen Bindungen, Rechte,
wie z.B. Erbansprüche, und muss sogar damit rechnen, getötet zu werden.
* Das Gebet Salat ist eine Pflicht. Zu festgelegten Zeiten – zu denen der
Muezzin ruft – werden Gebete verrichtet: In der Morgendämmerung, mittags,
nachmittags, abends und nach Einbruch der Nacht. Zuvor erfolgt die rituelle
Reinigung (Abdest) mit reinem Wasser. Sollte Wasser nicht in ausreichender
Menge zu Verfügung stehen oder als Trinkreserve benötigt werden, wird Sand
oder Staub verwendet. Das Zusammenlegen oder Nachholen von Gebeten ist
unter bestimmten Bedingungen gestattet, z.B. auf Reisen. Am Freitag muss
das Mittagsgebet (Freitagsgebet) in der (Haupt)-Moschee stattfinden, dann (oder
davor) wird auch gepredigt (Khutba). Viele Muslime beten aber auch sonst wenn
möglich in der Moschee. Die Teilnahme am Freitagsgebet ist Pflicht für alle
männlichen erwachsenen Muslime.
* Die Almosensteuer Zakat. Die Erträge werden für Bedürftige, Kranke, Mission,
Befreiung Gefangener, dem Dschihad verwendet oder zum Aufbau religiöser
Schulen. Die Höhe variiert je nach Einkunftsart (Handel, Viehzucht, Anbau)
zwischen 2,5-10% ebenso wie die Besteuerungsgrundlage (Einkommen oder
Gesamtvermögen). Zakat stellt eine der drei nach islamischem Recht erlaubten
Steuerformen dar; die anderen beiden sind die Grundsteuer (Charadsch) und die
Kopfsteuer (Dschizya), die von Nichtmuslimen in islamischen Gesellschaften als
Gegenleistung für ihre Duldung (siehe: Dhimmi) verlangt werden kann. Die Zakat
ist eine gottesdienstliche Handlung und kann dadurch nur Moslems zu Gute
kommen.
* Das Fasten Saum. Im Monat Ramadan (9.Monat) wird von Beginn der
Morgendämmerung, wenn man einen „weißen von einem schwarzen Faden
unterscheiden“ kann (Koran 2:187), bis vollendetem Sonnenuntergang gefastet,
nichts gegessen, nichts getrunken, nicht geraucht, kein ehelicher Verkehr und
manche andere Enthaltsamkeit im Verhalten geübt. Gefastet wird, um dem
Befehl Gottes zum Fasten während des Tages zu genügen, und nicht aus
gesundheitlichen Gründen. Insofern ist das oft praktizierte ausgiebige
Fastenbrechen bei Nacht zwar nicht unbedingt ideal, jedoch auch nicht konträr
der religiösen Pflicht. Oft bricht man das Fasten mit einer ungeraden Anzahl
Feigen und einem Glas Wasser, nach Vorbild des Propheten. Der Fastenmonat
wird mit dem Fest des Fastenbrechens beendet.
* Die Pilgerfahrt Haddsch. Einmal in seinem Leben soll der Muslim die
Pilgerfahrt nach Mekka antreten, die im letzten Mondmonat stattfindet, sobald er
dazu in der Lage ist – denn dann wird es zur Pflicht. Es ist jedoch nur Pflicht für
diejenigen, die sich für die Wallfahrt nicht verschulden müssen. Oft spart eine
Familie oder ein ganzes Dorf um einem die Fahrt zu ermöglichen. Zu den
auszuführenden Riten gehört unter anderem das siebenmalige Umkreisen der
Kaaba, das Verweilen auf dem Hügel Arafat, der Lauf zwischen den beiden
Hügeln Safa und Marwa zum Nachvollziehen des Durstes von Hagar und Ismael
auf der Suche nach Wasser in der Wüste, das Schlachten der Opferschafe und
die rituelle Steinigung des Satans.
Ich vermisse hier die Aufführung der Glaubenspflicht der Muslimas zur
Verschleierung.
Gruß
Die Reihenfolge ist:
Regnerisch kühl, Schaufensterbummel, Hundekot....Oo.NWIO-WBIN.oO