@antikörper:
das ist anhaltsloser, hanebücherner Nonsens, den du da vom Stapel lässt.
Schon jetzt ist es in vielen Ländern der Europäischen Union verboten, Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu BEZWEIFELN, zu LEUGNEN oder zu VERHARMLOSEN. Und das eben nicht nur im nationalsozialistischem Kontext. Ja, genau das meinte ich... ANHALTSLOSER NONSENS! Du behauptest hier wild was los, aber Fakten legst du natürlich keine vor. Warum? Weil es sie nicht gibt! Nenn mit Länder, und Regelungen, die angeblich solche Verbote beinhalten würden.
Bei dem nun vorbereitenden Gesetz hat man ganz bewußt auf den Grundbestand des österreichischen Verbotsgesetzes zurückgegriffen, weil sich dieses über viele Jahrzehnte hin bei der Bestrafung von Holocaust-Leugnern bewährt hat. Woran man sieht, dass du keinen Dunst von dem Geschwafel hast, das du uns hier präsentierst. § 3 VG, auf den du dich hier beziehst, ist nicht umsonst als Wiederbetätigungs-Norm bezeichnet, und fand ohnehin nur noch mit § 3 g Anwendung. Gemeint ist hier keine Leugnung, sondern eine aktive Betätigung in nationalsozialistischen Sinne.
Es geht also in erster Linie darum, Geschichtsfälscher, welche die Terroranschläge anders darstellen möchten, als sie in den Geschichtsbüchern stehen, belangen zu können. Blödsinn erster Sahne!
Und an sarasvati23 möchte ich nur eines sagen:
Wenn das Gesetz einmal durch ist und du dich in der S-Bahn mit deinen Kumpels vielleicht einmal zu laut über Gegendarstellungen zum 11. September unterhältst, kann´s sein, dass dann schon bald die Handschellen klicken und man dich dann nur noch hinter dicken, dicken Glas wird ansehen können. Und wenn du weiter solchen Quatsch predigst, wird man dich noch viel früher in einer Nervenheilanstalt ansehen können.
Glaubt´s oder glaubt´s nicht.
Spätestens wenn´s durch ist, habt ihr´s schwarz auf weiß. ...oder du, wenn man dir eine Einweisungsverfügung vor die Nase hält
;) :) :D