Politik
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

EU-Verfassung, worum gehts da...

516 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: EU, Verfassung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
rasco ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

EU-Verfassung, worum gehts da...

26.04.2008 um 15:00
@Fedaykin:

Naja die meisten Artikel in der Eu Verfassung finden sich in ähnlicher Weise in den jeweiligen Landesverfassungen wieder.

Soweit du das EU-Grundvertragswerk im Hinblick auf die Grundrechtecharta meinst, trifft das durchaus zu, die Zusatzprotokolle stellen da ein ganz anderes Bild dar.

Welcher Artikel missfällt dir denn besonders

Es sind viele Regelungen, die mir missfallen; um nur ein paar zu nennen: allen voran der schwere Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker und die grundsätzlich neoliberale Orientierung, die durch diesen EU-Vertrag sogar Verfassungscharakter bekommt; Konzentration von Macht (faktische Zusammenlegung von Exekutive und Legislative, das Ende der Gewaltenteilung in der Judikativen, da die dortigen Richter von den Regierungen selbst ernannt werden); die gegenseitige Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen (was bedeutet, dass gerichtliche Entscheidungen aus anderen EU-Ländern anerkannt werden müssen, unabhängig davon, wie diese mit nationalem Recht vereinbar sind); die optionale Legitimierung der Wiedereinführung der Todesstrafe eines Mitgliedsstaates; die faktische Zerstörung unseres Verbraucherschutzes; die Regelung des Rechtsvorrangs des EU-Vertrages vor dem Recht der Mitgliedstaaten; die Solidaritätsklausel; die Regelungen in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik (indirekte Aufrüstungsverpflichtungsklausel Art. 27 Abs. 3 + 7, Art. 28 Abs. 2) oder auch die Legitimierung eines Angriffskrieges ohne Entscheid der Vereinten Nationen; die Verarsche der Mitspracherechte von EU-Bürgern lt. Artikel 8b usw. usw. usw. usw. usw. usw. usw. usw. usw. usw. usw. usw.

von derJuristischen Sprache, ist es im Vergleich mit dem Deutschen Steuerrecht sogar noch ein Leichtgewicht.

da irrst du dich aber gewaltig. Der Teufel steckt im Detail!

Klar ist das Statthaft

Wo?

Nebenbei , bin ich sicher das du das Grundgesetz kennst , und seinen Wortlaut.
schau also im Grundgesetz, unter "Konvention zu Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Abschnitt I Art. 2
nur mal so zum Spaß


Nur mal so zum Spaß.... das ist NICHT unser Grundgesetz und stellt für uns KEINEN verfassungsrechtlichen Charakter dar, sondern es handelt sich hier um die EMRK, einer geschlossenen Konvention, die zugleich verbindliche Mindest- und Beitrittsbedingung für seine Mitglieder darstellt, und bundesrechtlich sogar dem „lex posterior“-Grundsatz unterliegen könnte.


melden

EU-Verfassung, worum gehts da...

26.04.2008 um 15:32
Doch das ist eine Zusatzerklärung zum Grundgesetz. Wortlauft ist mit dem in der EU Verfassung identisch, gilt/ galt im gesamten Geltungsbereich des Grundgesetztes.
naja jedenfalls ist de quatsch fast 60 Jahre alt, und kam nie wirklich zum Tragen, deswegen sehe ich da auch nicht das Problem wenn es in der EU verfassung auftaucht.


----------------------------------------------------------------------
in der Judikativen, da die dortigen Richter von den Regierungen selbst ernannt werden); die gegenseitige Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen (was bedeutet, dass gerichtliche Entscheidungen aus anderen EU-Ländern anerkannt werden müssen, unabhängig davon, wie diese mit nationalem Recht vereinbar sind);
------------------------------------------------------------------------

na da fällt mir weniger ein, was auseinanderdriftet, ist ja nicht so das weiß gott für Bananenrepubliken oder Theokratien in der EU wären.

Außerdem schließt man so Rechtslücken,


"Gewählt werden die Richter zur Hälfte von einem speziellen Richterwahlausschuss des Bundestags und zur anderen Hälfte vom Bundesrat. Sie haben eine Amtszeit von 12 Jahren und können nicht wieder gewählt werden. Diese Regelung gewährleistet ihre persönliche Unabhängigkeit."


Die Obersten der Judikative werden heute auch aus dem Regierungsorganen gewählt, also ist die Problematik beim EU Gerichtshof nicht anders.

------------------------------------------------------
die optionale Legitimierung der Wiedereinführung der Todesstrafe eines Mitgliedsstaates; -
-----------------------------------------------------------------------------------------------

Wäre ohne auch kein Ding, da die Einführung ja quasi Nationale Entscheidung wäre.
Mitlerweile in allen Eu Ländern abgeschafft.,

http://conventions.coe.int/Treaty/ger/Treaties/Html/187.htm

der nachtrag beseitigt dann auch noch die Lücken.


------------------------------------------------------------------------------------
die faktische Zerstörung unseres Verbraucherschutzes;
-------------------------------------------------------

Der Verbraucherschutz wird jetzt EU weit vorangertrieben.

------------------------------------------
die Regelung des Rechtsvorrangs des EU-Vertrages vor dem Recht der Mitgliedstaaten;
------------------------------------

Na sonst bräuchte man keine Union wenn eh jeder seine Suppe löffelt.
Ist aber sowiso schon gang und gebe durch bestimmt verträge.


-----------------------------
die Solidaritätsklausel; die Regelungen in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik (indirekte Aufrüstungsverpflichtungsklausel Art. 27 Abs. 3 + 7, Art. 28 Abs. 2)
------------------------------------------------------------

wo siehst du eine Aufrüstunsklausel, es geht darum das die Verteidigungsfähigkeit erhalten wird,

Außerdem könnte ein Zusammenlegen dieses Bereiches viel Geld sparen.

was den V Fall angeht, so ist das in der Nato ähnlich geregelt, und da sind sowiso die meisten schon mitglied. Gerade Deutschland hat da gute Erfahrung mit Bündiss ect.



ich sehe sogesehen keine gravierenden Punkte die nicht sowiso schon so gehandhabt werden bzw oftmals in Nationalne recht verankert sind.

eine Rückkehr in die nationale Isolation dürfte eine eher schlechte alternative sein.


melden

EU-Verfassung, worum gehts da...

26.04.2008 um 17:21
Das ist ja alles schön und gut, solange unsere derzeitige politische, soziale und wirtschaftliche Lage stabil ist und bleibt - aber genau da sehe ich auch das Problem, weil ich das auf Dauer nicht glaube, also gewissen Krisenzeiten entgegen sehe. Und was dann greift, das ist dann eben weniger das was wir zur Zeit gewöhnt sind und unter Demokratie und Rechtstaatlichkeit verstehen. Und diese Krisenzeiten kommen früher oder später. Es kann uns im Prinzip jederzeit treffen, sobald eine Art "Notstand" ausgerufen wird. Und ich bin davon überzeugt, der kommt - die Frage ist nur wann.


melden
rasco ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

EU-Verfassung, worum gehts da...

26.04.2008 um 19:11
@Fedaykin:

Doch das ist eine Zusatzerklärung zum Grundgesetz.

Sorry, du hast von Jura keinen blassen Schimmer! Überlass das besser Leuten, die davon tatsächlich Ahnung haben. Es gibt keine "Zusatzerklärung zum Grundgesetz". Das ist juristisch gesehen Nonsens!

Wortlauft ist mit dem in der EU Verfassung identisch, gilt/ galt im gesamten Geltungsbereich des Grundgesetztes.

Auch das ist Blödsinn per se! Das GG gab es unmittelbar vor der EMRK. Die EMRK ist NICHT Bestandteil des GG.

naja jedenfalls ist de quatsch fast 60 Jahre alt, und kam nie wirklich zum Tragen, deswegen sehe ich da auch nicht das Problem wenn es in der EU verfassung auftaucht.

Das 13. Zusatzprotokoll existiert erst seit 2002.

ist ja nicht so das weiß gott für Bananenrepubliken oder Theokratien in der EU wären. Außerdem schließt man so Rechtslücken

So schließt man Rechtslücken?? Wovon sprichst du bitte??? Die Gewaltenteilung ist ein Grundpfeiler einer funktionierenden Demokratie, und genau dieser wird hier bombardiert!

Die Obersten der Judikative werden heute auch aus dem Regierungsorganen gewählt, also ist die Problematik beim EU Gerichtshof nicht anders.

Ächz..... kennst du den Unterschied zwischen 'Wählen' und 'Ernennen'? Die Systeme der Judikativen nach Bundesrecht und EU-Recht sind zwei grundverschiedene Paar Stiefel. Die Richter werden von den Regierungen ernannt nicht gewählt!

Wäre ohne auch kein Ding, da die Einführung ja quasi Nationale Entscheidung wäre. Mitlerweile in allen Eu Ländern abgeschafft.

Der EU-Vertrag bindet lediglich die Grundrechtscharta ein, und erlaubt hierzu nach wie vor den Ausstieg aus ratifizierten Zusatzprotokollen, was die Einführung der Todesstrafe EU-weit legitimiert. Das ist m. E. ein unvertretbarer Werteverstoß.

http://conventions.coe.int/Treaty/ger/Treaties/Html/187.htm
der nachtrag beseitigt dann auch noch die Lücken.


So? Dann lies mal Artikel 4, der schafft nämlich erst diese Lücke!

Der Verbraucherschutz wird jetzt EU weit vorangertrieben.

jo, und damit der hohe deutsche Standard über'n Haufen geworfen, damit auch fragwürdigste Produkte aus Polen & Co. hier problemlos etabliert werden können. Selbst unter diesem unseren hohen Standard gibt es bereits Skandale von Grenzwertüberschreitungen etc. én masse. Es bedarf keiner großen Phantasie, um sich ausrechnen zu können, was erst los sein wird, wenn sich der deutsche Standard verabschieden muss, damit sich hier auch andere Produkte etablieren können.

Na sonst bräuchte man keine Union wenn eh jeder seine Suppe löffelt.
Ist aber sowiso schon gang und gebe durch bestimmt verträge.


Daran sieht man, dass du zwar redest, aber nicht wirklich eine Ahnung hast, wovon du sprichst. Es ist ein erheblicher Unterschied, ob es sich um eine faktisch pauschale Normenangleichung oder um vertraglich selektiv ausgehandelte Konsense von Normativakten handelt. Eine Machtzentralisierung, dem obendrein Ermächtigungscharakter inne wohnt, und der solche Defizite in der Gewaltenteilung aufweist, wie sie der EU-Vertrag vorsieht, ist eine höchst gefährliche Installation.

wo siehst du eine Aufrüstunsklausel, es geht darum das die Verteidigungsfähigkeit erhalten wird

Sorry, Fehler meinerseits - sie ist hier zu finden: Art. 28 (42) Abs. 3 UAbs. 2 S. l EUV

Außerdem könnte ein Zusammenlegen dieses Bereiches viel Geld sparen.

Darum geht es darin aber nicht.

was den V Fall angeht, so ist das in der Nato ähnlich geregelt, und da sind sowiso die meisten schon mitglied. Gerade Deutschland hat da gute Erfahrung mit Bündiss ect.

Ich sprach in dem Zusammenhang aber gerade nicht vom V-Fall, sondern vom A-Fall!

ich sehe sogesehen keine gravierenden Punkte die nicht sowiso schon so gehandhabt werden bzw oftmals in Nationalne recht verankert sind.

Weil du nicht wirklich das Ausmaß und die Inhalte erfasst hast.

eine Rückkehr in die nationale Isolation dürfte eine eher schlechte alternative sein.

Das ist nicht notwendigerweise die einzige Alternative zum EU-Vertrag. Eine nationale Isolation haben und hätten wir längst nicht - auch nicht ohne EU-Vertrag, der im Grunde genommen eine Entwicklung hin zu einer imperialistischen Oligarchie darstellt.



melden

EU-Verfassung, worum gehts da...

26.04.2008 um 21:20
Link: politikglobal.blogspot.com (extern)

Donnerstag, 24. April 2008
0804-25 / EILT – EILT Deutschland gibt Hoheit ab

RATIFIZIERUNG des EU-VERTRAGES

H E U T E am 24.4.:

Verordnete Parteiendisziplin mit dem imperativen Mandat* hat für den EU-Vertrag 515 Stimmen erbracht, 1 Enthaltung, 58 Gegenstimmen
(* undemokratischer Zwang, daß Abgeordnete so abstimmen, wie es von oben befohlen wird)

In der Diktatur "Bundesrepublik" Deutschland wurde heute in namentlicher Abstimmung* der Lissabonner Reformvertrag ratifiziert.

http://politikglobal.blogspot.com/2008/04/0804-25-eilt-eilt-deutschland-gibt.html


melden

EU-Verfassung, worum gehts da...

28.04.2008 um 11:57
Und was dann greift, das ist dann eben weniger das was wir zur Zeit gewöhnt sind und unter Demokratie und Rechtstaatlichkeit verstehen. Und diese Krisenzeiten kommen früher oder später. Es kann uns im Prinzip jederzeit treffen, sobald eine Art "Notstand" ausgerufen wird. Und ich bin davon überzeugt, der kommt - die Frage ist nur wann.
------------------------

Es gibt Gesetzte und Kriterien wann der Notstand ausgerufen werden kann.

und ich würde Dinge nicht nach persönlichen Bauchgefühlen beurteilen.


----------------------------------------------------------------------------------------------
Sorry, du hast von Jura keinen blassen Schimmer! Überlass das besser Leuten, die davon tatsächlich Ahnung haben. Es gibt keine "Zusatzerklärung zum Grundgesetz". Das ist juristisch gesehen Nonsens!

Wortlauft ist mit dem in der EU Verfassung identisch, gilt/ galt im gesamten Geltungsbereich des Grundgesetztes.

Auch das ist Blödsinn per se! Das GG gab es unmittelbar vor der EMRK. Die EMRK ist NICHT Bestandteil des GG.
-----------------------------------------------------------------------------------


Nun in meinem Grundgesetz was ich hier vorliegen habe steht sie drin ist eine Ausgabe von 1962, jedenfalls ist sie geltendes recht, zur Konvention steht im Vorwort und Fußnoten der Wirkungsbereich, folglich auch die BRD. Aber wenn der " Herr Anwalt" es natürlich nicht findet, habe es auch noch verlingt.


http://www.bpb.de/wissen/41FCTH,0,Konvention_zum_Schutze_der_Menschenrechte.html


melden

EU-Verfassung, worum gehts da...

28.04.2008 um 12:15
naja jedenfalls ist de quatsch fast 60 Jahre alt, und kam nie wirklich zum Tragen, deswegen sehe ich da auch nicht das Problem wenn es in der EU verfassung auftaucht.

Das 13. Zusatzprotokoll existiert erst seit 2002.
------------------

nee die 4 angsprochenen Ausnahmen vom Recht auf Leben aus der ERMK sind wortgleich übernommen, und diese Portokolle gelten seit 1952, nebenbei wurde das Grundgesetz auch mal erweitert.und abgeändert.

http://www.dkp-karlsruhe.de/doku/gg/gg-aenderungen.html


-----------------------------------
So schließt man Rechtslücken?? Wovon sprichst du bitte??? Die Gewaltenteilung ist ein Grundpfeiler einer funktionierenden Demokratie, und genau dieser wird hier bombardiert!
--------------------------------------

Rechtlückn in Sofern das Prozesse nicht in jedem land neu ausgetragen werden müssen durch die Akzeptanz von Urteilen andere EU Nachbarstaaten.


Wie gesagt, die Judikative bleibt mit dem Europäischen Gerichtshof bestehen, wo genau siehst du die Judikative zum im Vergleich zum Jetzigen Verfahren bedroht.



-------------------------------------------------------------------
Ächz..... kennst du den Unterschied zwischen 'Wählen' und 'Ernennen'? Die Systeme der Judikativen nach Bundesrecht und EU-Recht sind zwei grundverschiedene Paar Stiefel. Die Richter werden von den Regierungen ernannt nicht gewählt!
---------------

Ja jede Regierung , schickt einen Richter, würde mich wundern wenn die sich absprechen würden, außerdem darf man da nicht jeden schicken.

Die Regierung wird wohl auch darüber abstimmen müssen wen sie schickt.

ich sehe angesichte der pflichten und Voraussetzungen für die Richter nicht die größte gefahr in einer untermienierung der Judikative.


------------------------------------------------
Es bedarf keiner großen Phantasie, um sich ausrechnen zu können, was erst los sein wird, wenn sich der deutsche Standard verabschieden muss, damit sich hier auch andere Produkte etablieren können.
---------------------------------------------------------

Na da hat der Konsument ja immer noch die Wahl, ob er die Sachen kauft oder nicht, und Mindestanforderungen sind immerhin gegeben durch die CE Kennzeichunung.

und das QS zeichen ist doch nicht ausgesetzt. Abgesehen davon das man sowiso den meisten Massenkram aus Asien bezieht, da dürfte der Eu Binnenimport nicht so gravierend sein.

-----------------------------------
Das ist nicht notwendigerweise die einzige Alternative zum EU-Vertrag. Eine nationale Isolation haben und hätten wir längst nicht - auch nicht ohne EU-Vertrag, der im Grunde genommen eine Entwicklung hin zu einer imperialistischen Oligarchie darstellt.
--------------------------------------------------

Na leicht übertrieben, denn die EU ist sich selten einig, áber in Zeiten der Globalisierung ist ein geeintes Europa in der lage zumindest als Institution was bewirken zu können, und ein gegepol zu Russland China USA ect bilden kann.

das Gewicht der einzelnen Länder verblasst nämlich , und wenn die EU echt mal nen Angriffskrieg aufzieht, dann kriegst du nen Kastem Bier.



wobei man natürlich dürber nachdenken sollte ob die EU denn Militärische Optionen ausschließen sollte wenn die Existenz bedroht ist,


melden

EU-Verfassung, worum gehts da...

28.04.2008 um 12:18
In der Diktatur "Bundesrepublik" Deutschland wurde heute in namentlicher Abstimmung* der Lissabonner Reformvertrag ratifiziert-
-----------

na dann passt mal auf wie sich euer Leben schlagartig verändern wird. :)


klar ein Vetorecht für kleine Länder könnte echt lästig werden.


melden
rasco ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

EU-Verfassung, worum gehts da...

28.04.2008 um 16:10
@Fedaykin:

was dann greift, das ist dann eben weniger das was wir zur Zeit gewöhnt sind und unter Demokratie und Rechtstaatlichkeit verstehen. Und diese Krisenzeiten kommen früher oder später. Es kann uns im Prinzip jederzeit treffen, sobald eine Art "Notstand" ausgerufen wird. Und ich bin davon überzeugt, der kommt - die Frage ist nur wann.


Was willst du damit aussagen??? Ich sehe keinen Zusammenhang zu unserer Diskussion.

Es gibt Gesetzte und Kriterien wann der Notstand ausgerufen werden kann.
und ich würde Dinge nicht nach persönlichen Bauchgefühlen beurteilen.


Und auch hier verstehe ich nicht, was du damit sagen willst.

Wortlauft ist mit dem in der EU Verfassung identisch, gilt/ galt im gesamten Geltungsbereich des Grundgesetztes.

Wenn dann wäre eher umgekehrt ein Schuh draus, nämlich dass die EMRK ähnlichen Wortlaut mit unserem GG haben. Aber darauf kommt es nicht an.

Nun in meinem Grundgesetz was ich hier vorliegen habe steht sie drin

...was steht da drin? Die EMRK?
Nochmal: die EMRK und das GG sind zwei verschiedene Dinge!

naja jedenfalls ist de quatsch fast 60 Jahre alt, und kam nie wirklich zum Tragen, deswegen sehe ich da auch nicht das Problem wenn es in der EU verfassung auftaucht.

wovon redest du denn nur? Natürlich kam die EMRK zum Tragen - auch für Deutschland.

nee die 4 angsprochenen Ausnahmen vom Recht auf Leben aus der ERMK sind wortgleich übernommen, und diese Portokolle gelten seit 1952, nebenbei wurde das Grundgesetz auch mal erweitert.und abgeändert.

das ist aber lediglich eine Grundrechtsminimalvariante! Sie kann - wie bisher - als Richtlinie Bestand haben, nicht aber in einem EU-Vertrag von verfassungsrechtlichem Charakter.

Rechtlückn in Sofern das Prozesse nicht in jedem land neu ausgetragen werden müssen durch die Akzeptanz von Urteilen andere EU Nachbarstaaten.

Also erstens diskutieren wir das im Kontext zu der von mir kritisierten mangelden Gewaltenteilung. Aber nachdem du jetzt plötzlich auf die gegenseitige Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen umschwenkst, so stimme ich auch darin nicht zu, denn wir können hier nunmal nicht ein Rechtsverständnis von Polen oder von der Türkei dem deutschen Recht gleichstellen. Das stellt letztlich einen Rückschritt auf einen zentralisierten Mindesrechtskonsens dar.

Wie gesagt, die Judikative bleibt mit dem Europäischen Gerichtshof bestehen, wo genau siehst du die Judikative zum im Vergleich zum Jetzigen Verfahren bedroht.

Wie ich es bereits kritisierte... die Judikative wird von der Legislativen ernannt.

Ja jede Regierung , schickt einen Richter, würde mich wundern wenn die sich absprechen würden, außerdem darf man da nicht jeden schicken.

Es genügt, wenn Richter nicht demokratisch gewählt werden, und somit lediglich ein Sprachrohr der Legislativen darstellen.

Die Regierung wird wohl auch darüber abstimmen müssen wen sie schickt.

Nein, das eben grade nicht.

ich sehe angesichte der pflichten und Voraussetzungen für die Richter nicht die größte gefahr in einer untermienierung der Judikative.

Wenn ein Richter für die Dauer von 6 Jahren so ein Amt bekleiden will, und für evtl. weitere 6 Jahre nochmals ernannt werden will, so wird ihm Regierungstreue da sicherlich von enormen Vorteil sein.
Aber egal... es ist ein schwerer Verstoß gegen jegliche demokratische Grundprinzipien.

Na da hat der Konsument ja immer noch die Wahl, ob er die Sachen kauft oder nicht, und Mindestanforderungen sind immerhin gegeben durch die CE Kennzeichunung.

Du vergisst dabei die Konkurrenzfähigkeit, denen höherwertige Produkte nicht standhalten können, wenn solche Standards, wie wir sie haben, fallen. Nochmals: unser Standard ist weitaus höher, als die des EU-Konsens.

Na leicht übertrieben, denn die EU ist sich selten einig, áber in Zeiten der Globalisierung ist ein geeintes Europa in der lage zumindest als Institution was bewirken zu können, und ein gegepol zu Russland China USA ect bilden kann.

Dafür bedarf es aber keiner imperialistischen Oligarchie mit narrenfreien Ermächtigungsgrundlagen.


Sorry, aber deine Haltung zu diesem Thema ist wirklich äußerst naiv und unbedacht kritiklos.


melden
rasco ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

EU-Verfassung, worum gehts da...

28.04.2008 um 16:11
na dann passt mal auf wie sich euer Leben schlagartig verändern wird.

P.S. nicht schlagartig, aber nachhaltig!


melden

EU-Verfassung, worum gehts da...

28.04.2008 um 17:34
Diese EU-Verfassung wird uns alle zu Grunde richten, ich sags euch.


melden

EU-Verfassung, worum gehts da...

28.04.2008 um 17:59
Hallo!
Ich will euch nur eines sagen: Paßt lieber auf, was ihr hier schreibt.

Ich habe gestern ein Diskussionsthema gestartet, in dem es darum ging das es möglicherweise ab nächsten Jahr strafbar sein wird,
Terroranschläge anzuzweifeln oder zu leugnen.

Im Grunde ein hoch interessanter Beitrag in welchen ich sehr, sehr viele Hintergrundinformationen eingebracht habe.
Nachdem Warhead mich in die rechte Ecke gestellt hat wurde dieses Thema kurz darauf gelöscht und die Administration teilte mir dazu folgendes mit:

"Du hast vergessen zu erwähnen, was für dich an dem Thema so interessant ist"

Ich werde es daher ab heute unterlassen, hier noch irgendeinmal etwas reinzustellen, da ich mir mittlerweile keineswegs mehr sicher bin, wer hinter dieser Seite steckt.

Wenn ihr Fragen zum TERRORLEUGNUNGS-VERBOTSGESETZ (Weiterführung der Verordnung (EG) Nr. 220/2008) haben solltet, kann ich euch ab heute nicht mehr weiterhelfen. Hätte ich gewußt, welche Figuren hinter dieser Seite stecken, so hätte ich hier nie etwas reingestellt.

Gute Nacht


1x zitiertmelden

EU-Verfassung, worum gehts da...

28.04.2008 um 18:03
Zitat von antikörperantikörper schrieb:TERRORLEUGNUNGS-VERBOTSGESETZ
Würde mich nicht wundern wenn das rauskommt. Höchst brisant was du da schreibst freundchen.


melden

EU-Verfassung, worum gehts da...

28.04.2008 um 18:36
Da wird schon was dran sein, ich glaub nicht, dass es sich "antikörper" einfach nur so aus den Fingern gesogen hat, fand seinen Thread auch sehr interessant und wunderte mich, dass er kurz darauf schon wieder gelöscht war. - Mit einer recht fadenscheinigen Begründung ! - Warum eigentlich? Weil es möglicherweise die Wahrheit ist, die lieber totgeschwiegen werden soll?

Ja, wenn das so weiter geht, dann sag ich auch "Gute Nacht Deutschland" !


melden

EU-Verfassung, worum gehts da...

28.04.2008 um 18:54
Zunächst möchte ich folgendes Feststellen:

Das Terrorleugnungs-Verbotsgesetz ist nahezu maßgeschneidert für all die eingefleischten Hardcore-Verschwörungstheoretiker, von denen nicht all zu wenige auch auf Allmystery registriert sind.

Wenn man jede Information darüber unterdrückt und die Leute nicht wissen werden, dass es (möglicherweise) ab 1. Jänner 2009 bei Strafe verboten sein wird, Terroranschläge wie den 11. September anzuzweifeln oder auch nur darüber kritisch zu diskutieren, dann leisten solche Internet-Diskussionsseiten natürlich einen ganz wesentlichen Beitrag zur Einsackung sämtlicher "Regimekritiker".

Die haben jede Computer ID-Nummer von jedem, der sich hier mal angemeldet hat und sich kritisch zu manchen Themen geäußert hat.

Die Art und Weise, wie mich "Warhead" in die rechte Ecke gestellt hat war bezeichnend für eine völlig undiffernzierte und knallharte Diffamierung, einfach nur um jemanden runterzuziehen und in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen.

Naja, vielleicht klopfen ja schon heute Abend ein paar "nette" Herren vom Staatssicherheitsdienst bei mir an, um sich mit mir zu "unterhalten"
("Kommen sie mit, wir machen einen kleinen Spaziergang....")

Das Mindeste, womit ihr ab nächsten Jahr rechnen könnt, ist ein Verweis wegen der Verbreitung regimekritischer Schriften und einen Eintrag ins Polizeiregister.

Diese Datei wird dann immer größer werden und man wird dann schon wissen, nach wem man zu suchen hat, wenn man wieder mal ein paar unbequeme (sogenannte) "Gefährder" einknacken möchte.
Langsam wird mir der Zweck all dieser Kritiker-Diskussionsseiten wirklich klar.
Das paßt alles aber so etwas von genau ins Bild!

Mann, war das vielleicht ´ne beschissene Idee, mich hier anzumelden.
Scheiße nochmal!


melden

EU-Verfassung, worum gehts da...

28.04.2008 um 19:03
antikörper,

meinst Du diese Verordnung -> http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:068:0011:0013:DE:PDF
?

Was hat das mit dem Thema von gestern zu tun?
Du hast da bloß das österreichische Verbotsgesetz reingesetzt und das als eine solche Verordnung ausgegeben. Was soll man denn davon halten ?
Und dann beschwertest Du dich darüber, dass man kein Heil Hitler in der S-Bahn rufen dürfe, ohne festgenommen zu werden. Was soll man davon halten ? *g* ;)


melden

EU-Verfassung, worum gehts da...

28.04.2008 um 19:05
Link: eur-lex.europa.eu (extern)

hm, der Link funzt nich, noch mal als Anhang


melden

EU-Verfassung, worum gehts da...

28.04.2008 um 19:08
Also ich stehe zu dem was ich hier schreibe. - Bitte wer ist "die", welche jede ID-Nummer registieren? Mein sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis ist jedenfalls bislang ohne Eintrag und so lange wie die "Meinungsfreiheit" noch nach dem GG gültig ist, kann ich hier schreiben was ich will und werde das auch tun. Von mir aus kann man mit mir gerne mal einen "Spaziergang" machen - hoffentlich kommt auch was dabei rum.

Im übrigen ist die Sache mit dem Terror-Leugnungsverbot noch ein Entwurf. Um so besser, wenn darüber in Foren diskutiert wird - um so bedauerlicher, dass der Thread gelöscht wurde. Vielleicht ändert sich dadurch noch das eine oder andere - hoffentlich. Taj wie soll ich sagen? Vielleicht wie damals Luther: Hier stehe ich - ich kann nicht anders.


melden

EU-Verfassung, worum gehts da...

28.04.2008 um 19:17
sarasvati,

The parameters of the link are incorrect.

:)


melden

EU-Verfassung, worum gehts da...

28.04.2008 um 19:19
http://www.bundesbank.de/download/finanzsanktionen/verordnung/vo_eg_220_2008_taliban_anlage.pdf

hier noch mal. :D ;)


melden