EU-Verfassung, worum gehts da...
26.04.2008 um 15:00@Fedaykin:
Naja die meisten Artikel in der Eu Verfassung finden sich in ähnlicher Weise in den jeweiligen Landesverfassungen wieder.
Soweit du das EU-Grundvertragswerk im Hinblick auf die Grundrechtecharta meinst, trifft das durchaus zu, die Zusatzprotokolle stellen da ein ganz anderes Bild dar.
Welcher Artikel missfällt dir denn besonders
Es sind viele Regelungen, die mir missfallen; um nur ein paar zu nennen: allen voran der schwere Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker und die grundsätzlich neoliberale Orientierung, die durch diesen EU-Vertrag sogar Verfassungscharakter bekommt; Konzentration von Macht (faktische Zusammenlegung von Exekutive und Legislative, das Ende der Gewaltenteilung in der Judikativen, da die dortigen Richter von den Regierungen selbst ernannt werden); die gegenseitige Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen (was bedeutet, dass gerichtliche Entscheidungen aus anderen EU-Ländern anerkannt werden müssen, unabhängig davon, wie diese mit nationalem Recht vereinbar sind); die optionale Legitimierung der Wiedereinführung der Todesstrafe eines Mitgliedsstaates; die faktische Zerstörung unseres Verbraucherschutzes; die Regelung des Rechtsvorrangs des EU-Vertrages vor dem Recht der Mitgliedstaaten; die Solidaritätsklausel; die Regelungen in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik (indirekte Aufrüstungsverpflichtungsklausel Art. 27 Abs. 3 + 7, Art. 28 Abs. 2) oder auch die Legitimierung eines Angriffskrieges ohne Entscheid der Vereinten Nationen; die Verarsche der Mitspracherechte von EU-Bürgern lt. Artikel 8b usw. usw. usw. usw. usw. usw. usw. usw. usw. usw. usw. usw.
von derJuristischen Sprache, ist es im Vergleich mit dem Deutschen Steuerrecht sogar noch ein Leichtgewicht.
da irrst du dich aber gewaltig. Der Teufel steckt im Detail!
Klar ist das Statthaft
Wo?
Nebenbei , bin ich sicher das du das Grundgesetz kennst , und seinen Wortlaut.
schau also im Grundgesetz, unter "Konvention zu Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Abschnitt I Art. 2
nur mal so zum Spaß
Nur mal so zum Spaß.... das ist NICHT unser Grundgesetz und stellt für uns KEINEN verfassungsrechtlichen Charakter dar, sondern es handelt sich hier um die EMRK, einer geschlossenen Konvention, die zugleich verbindliche Mindest- und Beitrittsbedingung für seine Mitglieder darstellt, und bundesrechtlich sogar dem „lex posterior“-Grundsatz unterliegen könnte.
Naja die meisten Artikel in der Eu Verfassung finden sich in ähnlicher Weise in den jeweiligen Landesverfassungen wieder.
Soweit du das EU-Grundvertragswerk im Hinblick auf die Grundrechtecharta meinst, trifft das durchaus zu, die Zusatzprotokolle stellen da ein ganz anderes Bild dar.
Welcher Artikel missfällt dir denn besonders
Es sind viele Regelungen, die mir missfallen; um nur ein paar zu nennen: allen voran der schwere Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker und die grundsätzlich neoliberale Orientierung, die durch diesen EU-Vertrag sogar Verfassungscharakter bekommt; Konzentration von Macht (faktische Zusammenlegung von Exekutive und Legislative, das Ende der Gewaltenteilung in der Judikativen, da die dortigen Richter von den Regierungen selbst ernannt werden); die gegenseitige Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen (was bedeutet, dass gerichtliche Entscheidungen aus anderen EU-Ländern anerkannt werden müssen, unabhängig davon, wie diese mit nationalem Recht vereinbar sind); die optionale Legitimierung der Wiedereinführung der Todesstrafe eines Mitgliedsstaates; die faktische Zerstörung unseres Verbraucherschutzes; die Regelung des Rechtsvorrangs des EU-Vertrages vor dem Recht der Mitgliedstaaten; die Solidaritätsklausel; die Regelungen in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik (indirekte Aufrüstungsverpflichtungsklausel Art. 27 Abs. 3 + 7, Art. 28 Abs. 2) oder auch die Legitimierung eines Angriffskrieges ohne Entscheid der Vereinten Nationen; die Verarsche der Mitspracherechte von EU-Bürgern lt. Artikel 8b usw. usw. usw. usw. usw. usw. usw. usw. usw. usw. usw. usw.
von derJuristischen Sprache, ist es im Vergleich mit dem Deutschen Steuerrecht sogar noch ein Leichtgewicht.
da irrst du dich aber gewaltig. Der Teufel steckt im Detail!
Klar ist das Statthaft
Wo?
Nebenbei , bin ich sicher das du das Grundgesetz kennst , und seinen Wortlaut.
schau also im Grundgesetz, unter "Konvention zu Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Abschnitt I Art. 2
nur mal so zum Spaß
Nur mal so zum Spaß.... das ist NICHT unser Grundgesetz und stellt für uns KEINEN verfassungsrechtlichen Charakter dar, sondern es handelt sich hier um die EMRK, einer geschlossenen Konvention, die zugleich verbindliche Mindest- und Beitrittsbedingung für seine Mitglieder darstellt, und bundesrechtlich sogar dem „lex posterior“-Grundsatz unterliegen könnte.