m.burns
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EU-Verfassung, worum gehts da...
06.06.2005 um 14:26Link: www.bunkahle.com (extern)
EU-Verfassung - was steht eigentlich dahinter?
Es wird für und gegen sie gestimmt, aber wer weiß eigentlich wirklich, was hinter der EU-Verfassung steht?
In der Zeitschrift Neuen Solidarität Nr. 22/2005 erschien ein hochinteressantes Interview mit dem Prof. Karl Albrecht Schachtschneider, der beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsklage des Abgeordneten Dr. Peter Gauweiler gegen den EU-Verfassungsvertrag eingelegt hat.
In dem Interview wird deutlich, daß die meisten Parlamentarier des Deutschen Bundestags, die der EU-Verfassung zustimmten, wohl nicht im Ansatz wußten, was für einer Monster-Verfassung sie da zustimmten.
Schlaglichter: Einführung der Todesstrafe wieder möglich - auch und gerade im Zusammenhang mit der Niederschlagung von Demonstrationen ("Leipzig 1989"), völlig freies Schalten und Walten neoliberaler Börsenkräfte und Shareholder ohne Grenzen auf Kosten der Wirtschaft und Arbeitsplätze - europäischer Haftbefehl - Europa: Ein Willkür- und Tyrannenstaat, ja eine Diktatur eines kleinen Kreises von EU-Politikern, der nicht einmal gewählt, sondern nur berufen wurde? Leider mit der EU-Verfassung wohl ja...
Es zeichnet sich mehr und mehr ein Europa ab, welches von bösartigen Kräften benutzt werden will - und die deutschen Politiker sehen weder Gefahren und Unheil, das auf uns in diesem Zusammenhang mit der EU-Verfassung zukommt.
Da dieses Interview und diese Informationen wirklich für jeden Bürger der EU so essentiell sind, sei hier das Interview wiedergegeben:
Interview mit Prof. Dr. Schachtschneider
Herr Prof. Schachtschneider, Sie haben eine umfangreiche Verfassungsbeschwerde gegen den EU-Verfassungsvertrag erhoben. Was sind dabei die allerwichtigsten Punkte?
Schachtschneider: Die eigentliche Triebfeder dieser ganzen Arbeit ist die Verteidigung des Rechts bei der europäischen Integration. Ich akzeptiere das Integrationsprinzip im Grundgesetz, aber es darf dabei das Recht nicht verloren gehen. Das ist ein politischer Standpunkt, der auch beim Bundesverfassungsgericht durchaus Anklang findet - schon im Maastrichtprozeß.
Es gibt für mich keine Freiheit ohne Recht, aber auch kein Recht ohne Staat. Das Recht, und damit die Freiheit, insbesondere die Menschenrechte, sind im Zuge der Integrationsentwicklung in großer Gefahr oder sogar weitgehend schon verloren. Ich will versuchen, zu retten, was zu retten ist. Das ist für mich Pflicht. Irgend jemand in Deutschland muß dafür sorgen, daß diese Frage ernsthaft erörtert wird, und das kann ich nur beim Bundesverfassungsgericht veranlassen. Niemand sonst ist bereit, den Verfassungsvertrag ernsthaft zu erörtern - außer Ihnen, erfreulicherweise. Die Medien tun es im großen und ganzen nicht und Bundestag und Bundesrat eben auch nicht, trotz der Bemühungen von Dr. Peter Gauweiler.
Damals im Maastrichtprozeß ist es mir gelungen, eine ernsthafte Diskussion herbeizuführen. Natürlich geht es mir nicht nur um die Diskussion, sondern um die Veränderung des Vertrages, weil er falsch ist und großen Schaden anrichtet.
Zu den Prinzipien, die ich vertrete, der Freiheit im weitesten Sinne, gehört auch das Eigentum, vor allem aber die großen Strukturprinzipien, welche die Freiheit stützen: Demokratie und Rechtsstaat, Sozialstaat und Föderalismus. Alle diese Prinzipien des Art. 20 GG gehen mehr und mehr durch die europäische Integrationsentwicklung verloren. Der Verfassungsvertrag ist ein Meilenstein der Entwicklung in den Unrechtsstaat.
Der Verfassungsvertrag als Ermächtigung
Er ist nicht einmal der Schlußpunkt. Der Vertrag ist auf Weiterentwicklung angelegt. Er enthält Möglichkeiten, die Angst machen sollten: etwa die der Wiedereinführung der Todesstrafe, nicht in jeder Situation, aber im Kriegsfall und bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr! Ins Recht gesetzt wird auch die Tötung, wenn sie nötig ist, um Auflauf und Aufruhr niederzuschlagen. Das heißt, laut EU-Grundrechtecharta hätte man in einer Situation wie in Leipzig 1989 schießen dürfen!
Frage: Das ist ja unglaublich! Können Sie das näher erläutern?
Schachtschneider: Wir werden später darauf zurückkommen, wenn es um die Grundrechte geht. Aber wenn ein Bundestagsabgeordneter Ja zu dem Vertrag sagt, dann weiß er nicht, was er tut! Er kennt den Vertrag nicht.
Hinzu kommt: Die Bestimmung IV-445 ermöglicht die vereinfachte Änderung dieses Vertrages und damit der zukünftigen Verfassung für 500 Millionen Menschen. Das betrifft die gesamte Wirtschaftsverfassung mit Binnenmarkt, Währungsunion, Wettbewerbsrecht, bis hin zum Verbraucherschutz und Sozialpolitik, aber auch die Sicherheitsverfassung in der Innenpolitik, den "Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts". Diese gesamten Regelungen in Titel III Teil III des Vertrags können durch Beschluß der Staats- und Regierungschefs, also durch Europäischen Beschluß, geändert werden. Das Europäische Parlament wird dazu nur angehört, die nationalen Parlamente werden überhaupt nicht einbezogen.
Das heißt, dieses Papier wird keinen langen Bestand haben, es ist ein Ermächtigungsgesetz. Das ist raffiniert geregelt, ich habe das nur mit Mühe entdeckt. Der normale Politiker kann einen solchen Vertragstext gar nicht lesen. Da steht z.B., ein solcher, den Inhalt der Verfassung ändernder Europäischer Beschluß "tritt erst nach Zustimmung der Mitgliedstaaten im Einklang mir ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft". Das klingt wunderbar, aber in Deutschland genügt die Zustimmung der Bundesregierung. Bundestag und Bundesrat sind überhaupt nur zustimmungsberechtigt, wenn völkerrechtliche Verträge geschlossen werden.
Die EU-Verfassung ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Er bedarf der Zustimmung beider Häuser, mit Zwei-Drittel-Mehrheit, ermächtigt aber zur Änderung durch einen Europäischen Beschluß, und dieser Änderungsbeschluß ist nun einmal kein völkerrechtlicher Vertrag! Und wenn es kein Vertrag ist, dann genügt, wie bei der ganzen NATO-Rechtsprechung, im Prinzip die Zustimmung des Außenministers. Die Auswärtige Gewalt ist grundsätzlich Sache der Bundesregierung.
Das geht an der demokratischen Willensbildung vorbei. Es erfordert keine Volksabstimmung, auch nicht in Frankreich, Großbritannien und sonstwo. Es erfordert bei uns auch keine parlamentarische Beteiligung. Das machen die Staats- und Regierungschefs mit den Präsidenten des Rates und der Kommission unter sich aus. Sie können wesentliche Teile des Verfassungsvertrages insgesamt oder zum Teil ändern. Sie werden das auch tun, ich denke sehr bald.
Frage: Absprachen zwischen den Regierungen sind ja an sich nichts Schlimmes, solange die geltende Verfassungsordnung, das Grundgesetz gewahrt bleibt. Aber schon die Bezeichnung EU-Verfassung - in Verbindung mit der Regel: Europäisches Recht bricht nationales Recht - bedeutet ja, daß unsere Verfassung dann nur noch untergeordneten Wert hätte?
Schachtschneider: Ja, so ist das geregelt: Das gesamte europäische Recht, auch das Sekundärrecht und Tertiärrecht, also jede kleine Regelung, hat Vorrang vor den Verfassungen der Mitgliedstaaten. Aber das wird beim Bundesverfassungsgericht nicht durchgehen, so wie auch der Maastrichter Vertrag damals zugunsten des nationalen Parlamentarismus eingegrenzt wurde.
Ich bin auch für eine erhebliche Stärkung der Referenden. Wir finden in diesem Parteienstaat nur wieder zu demokratischen Strukturen zurück, wenn Volksabstimmungen zugelassen sind. Auf diese besteht freilich längst ein Anspruch.
Frage: Der EU-Verfassungsvertrag ist ein dickes Buch, das kein Mensch ohne weiteres versteht. Wie kann man darüber eine Volksabstimmung abhalten? Sie sagen ja, sogar die Abgeordneten könnten es nicht verstehen.
Schachtschneider: Den Einwand kenne ich, er ist berechtigt. Die Abgeordneten kennen den Vertrag nicht. Das ist bedauerlich, aber sie könnten ihn schon verstehen, wenn sie mich mal zwei bis drei Stunden anhören würden. Aber sie holen mich nicht, sie holen nur Integrationisten, die also die Probleme gar nicht sehen, geschweige denn ansprechen. Ich kenne ja die Protokolle des Europaausschusses. Aber dumm sind die Menschen nicht, sie sind einfach nicht informiert. Sie werden falsch informiert, z.B. jetzt über den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts zu Dr. Peter Gauweilers Verfassungsklage. Der Beschluß ist geradezu eine Aufforderung zum Tanz - zum richtigen Zeitpunkt, am 27. Mai!
Gruss Monty
Die Regierung weiss schon warum die Deutschen Büreger besser keine Chance zur Volksabstimmung bekommen! 100% Dagegen!!
Gedanken sind deine wahre Macht. Wenn du Gedanken anderer verstehst, bist du wahrhaft mächtig!
DENKT doch was IHR WOLLT!
Rechtschreibfehler sind gewollt u. dienen der allgemeinen belustigung!
EU-Verfassung - was steht eigentlich dahinter?
Es wird für und gegen sie gestimmt, aber wer weiß eigentlich wirklich, was hinter der EU-Verfassung steht?
In der Zeitschrift Neuen Solidarität Nr. 22/2005 erschien ein hochinteressantes Interview mit dem Prof. Karl Albrecht Schachtschneider, der beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsklage des Abgeordneten Dr. Peter Gauweiler gegen den EU-Verfassungsvertrag eingelegt hat.
In dem Interview wird deutlich, daß die meisten Parlamentarier des Deutschen Bundestags, die der EU-Verfassung zustimmten, wohl nicht im Ansatz wußten, was für einer Monster-Verfassung sie da zustimmten.
Schlaglichter: Einführung der Todesstrafe wieder möglich - auch und gerade im Zusammenhang mit der Niederschlagung von Demonstrationen ("Leipzig 1989"), völlig freies Schalten und Walten neoliberaler Börsenkräfte und Shareholder ohne Grenzen auf Kosten der Wirtschaft und Arbeitsplätze - europäischer Haftbefehl - Europa: Ein Willkür- und Tyrannenstaat, ja eine Diktatur eines kleinen Kreises von EU-Politikern, der nicht einmal gewählt, sondern nur berufen wurde? Leider mit der EU-Verfassung wohl ja...
Es zeichnet sich mehr und mehr ein Europa ab, welches von bösartigen Kräften benutzt werden will - und die deutschen Politiker sehen weder Gefahren und Unheil, das auf uns in diesem Zusammenhang mit der EU-Verfassung zukommt.
Da dieses Interview und diese Informationen wirklich für jeden Bürger der EU so essentiell sind, sei hier das Interview wiedergegeben:
Interview mit Prof. Dr. Schachtschneider
Herr Prof. Schachtschneider, Sie haben eine umfangreiche Verfassungsbeschwerde gegen den EU-Verfassungsvertrag erhoben. Was sind dabei die allerwichtigsten Punkte?
Schachtschneider: Die eigentliche Triebfeder dieser ganzen Arbeit ist die Verteidigung des Rechts bei der europäischen Integration. Ich akzeptiere das Integrationsprinzip im Grundgesetz, aber es darf dabei das Recht nicht verloren gehen. Das ist ein politischer Standpunkt, der auch beim Bundesverfassungsgericht durchaus Anklang findet - schon im Maastrichtprozeß.
Es gibt für mich keine Freiheit ohne Recht, aber auch kein Recht ohne Staat. Das Recht, und damit die Freiheit, insbesondere die Menschenrechte, sind im Zuge der Integrationsentwicklung in großer Gefahr oder sogar weitgehend schon verloren. Ich will versuchen, zu retten, was zu retten ist. Das ist für mich Pflicht. Irgend jemand in Deutschland muß dafür sorgen, daß diese Frage ernsthaft erörtert wird, und das kann ich nur beim Bundesverfassungsgericht veranlassen. Niemand sonst ist bereit, den Verfassungsvertrag ernsthaft zu erörtern - außer Ihnen, erfreulicherweise. Die Medien tun es im großen und ganzen nicht und Bundestag und Bundesrat eben auch nicht, trotz der Bemühungen von Dr. Peter Gauweiler.
Damals im Maastrichtprozeß ist es mir gelungen, eine ernsthafte Diskussion herbeizuführen. Natürlich geht es mir nicht nur um die Diskussion, sondern um die Veränderung des Vertrages, weil er falsch ist und großen Schaden anrichtet.
Zu den Prinzipien, die ich vertrete, der Freiheit im weitesten Sinne, gehört auch das Eigentum, vor allem aber die großen Strukturprinzipien, welche die Freiheit stützen: Demokratie und Rechtsstaat, Sozialstaat und Föderalismus. Alle diese Prinzipien des Art. 20 GG gehen mehr und mehr durch die europäische Integrationsentwicklung verloren. Der Verfassungsvertrag ist ein Meilenstein der Entwicklung in den Unrechtsstaat.
Der Verfassungsvertrag als Ermächtigung
Er ist nicht einmal der Schlußpunkt. Der Vertrag ist auf Weiterentwicklung angelegt. Er enthält Möglichkeiten, die Angst machen sollten: etwa die der Wiedereinführung der Todesstrafe, nicht in jeder Situation, aber im Kriegsfall und bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr! Ins Recht gesetzt wird auch die Tötung, wenn sie nötig ist, um Auflauf und Aufruhr niederzuschlagen. Das heißt, laut EU-Grundrechtecharta hätte man in einer Situation wie in Leipzig 1989 schießen dürfen!
Frage: Das ist ja unglaublich! Können Sie das näher erläutern?
Schachtschneider: Wir werden später darauf zurückkommen, wenn es um die Grundrechte geht. Aber wenn ein Bundestagsabgeordneter Ja zu dem Vertrag sagt, dann weiß er nicht, was er tut! Er kennt den Vertrag nicht.
Hinzu kommt: Die Bestimmung IV-445 ermöglicht die vereinfachte Änderung dieses Vertrages und damit der zukünftigen Verfassung für 500 Millionen Menschen. Das betrifft die gesamte Wirtschaftsverfassung mit Binnenmarkt, Währungsunion, Wettbewerbsrecht, bis hin zum Verbraucherschutz und Sozialpolitik, aber auch die Sicherheitsverfassung in der Innenpolitik, den "Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts". Diese gesamten Regelungen in Titel III Teil III des Vertrags können durch Beschluß der Staats- und Regierungschefs, also durch Europäischen Beschluß, geändert werden. Das Europäische Parlament wird dazu nur angehört, die nationalen Parlamente werden überhaupt nicht einbezogen.
Das heißt, dieses Papier wird keinen langen Bestand haben, es ist ein Ermächtigungsgesetz. Das ist raffiniert geregelt, ich habe das nur mit Mühe entdeckt. Der normale Politiker kann einen solchen Vertragstext gar nicht lesen. Da steht z.B., ein solcher, den Inhalt der Verfassung ändernder Europäischer Beschluß "tritt erst nach Zustimmung der Mitgliedstaaten im Einklang mir ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft". Das klingt wunderbar, aber in Deutschland genügt die Zustimmung der Bundesregierung. Bundestag und Bundesrat sind überhaupt nur zustimmungsberechtigt, wenn völkerrechtliche Verträge geschlossen werden.
Die EU-Verfassung ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Er bedarf der Zustimmung beider Häuser, mit Zwei-Drittel-Mehrheit, ermächtigt aber zur Änderung durch einen Europäischen Beschluß, und dieser Änderungsbeschluß ist nun einmal kein völkerrechtlicher Vertrag! Und wenn es kein Vertrag ist, dann genügt, wie bei der ganzen NATO-Rechtsprechung, im Prinzip die Zustimmung des Außenministers. Die Auswärtige Gewalt ist grundsätzlich Sache der Bundesregierung.
Das geht an der demokratischen Willensbildung vorbei. Es erfordert keine Volksabstimmung, auch nicht in Frankreich, Großbritannien und sonstwo. Es erfordert bei uns auch keine parlamentarische Beteiligung. Das machen die Staats- und Regierungschefs mit den Präsidenten des Rates und der Kommission unter sich aus. Sie können wesentliche Teile des Verfassungsvertrages insgesamt oder zum Teil ändern. Sie werden das auch tun, ich denke sehr bald.
Frage: Absprachen zwischen den Regierungen sind ja an sich nichts Schlimmes, solange die geltende Verfassungsordnung, das Grundgesetz gewahrt bleibt. Aber schon die Bezeichnung EU-Verfassung - in Verbindung mit der Regel: Europäisches Recht bricht nationales Recht - bedeutet ja, daß unsere Verfassung dann nur noch untergeordneten Wert hätte?
Schachtschneider: Ja, so ist das geregelt: Das gesamte europäische Recht, auch das Sekundärrecht und Tertiärrecht, also jede kleine Regelung, hat Vorrang vor den Verfassungen der Mitgliedstaaten. Aber das wird beim Bundesverfassungsgericht nicht durchgehen, so wie auch der Maastrichter Vertrag damals zugunsten des nationalen Parlamentarismus eingegrenzt wurde.
Ich bin auch für eine erhebliche Stärkung der Referenden. Wir finden in diesem Parteienstaat nur wieder zu demokratischen Strukturen zurück, wenn Volksabstimmungen zugelassen sind. Auf diese besteht freilich längst ein Anspruch.
Frage: Der EU-Verfassungsvertrag ist ein dickes Buch, das kein Mensch ohne weiteres versteht. Wie kann man darüber eine Volksabstimmung abhalten? Sie sagen ja, sogar die Abgeordneten könnten es nicht verstehen.
Schachtschneider: Den Einwand kenne ich, er ist berechtigt. Die Abgeordneten kennen den Vertrag nicht. Das ist bedauerlich, aber sie könnten ihn schon verstehen, wenn sie mich mal zwei bis drei Stunden anhören würden. Aber sie holen mich nicht, sie holen nur Integrationisten, die also die Probleme gar nicht sehen, geschweige denn ansprechen. Ich kenne ja die Protokolle des Europaausschusses. Aber dumm sind die Menschen nicht, sie sind einfach nicht informiert. Sie werden falsch informiert, z.B. jetzt über den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts zu Dr. Peter Gauweilers Verfassungsklage. Der Beschluß ist geradezu eine Aufforderung zum Tanz - zum richtigen Zeitpunkt, am 27. Mai!
Gruss Monty
Die Regierung weiss schon warum die Deutschen Büreger besser keine Chance zur Volksabstimmung bekommen! 100% Dagegen!!
Gedanken sind deine wahre Macht. Wenn du Gedanken anderer verstehst, bist du wahrhaft mächtig!
DENKT doch was IHR WOLLT!
Rechtschreibfehler sind gewollt u. dienen der allgemeinen belustigung!