sacredheart schrieb:Ich hatte Dir den Paragraphen sogar als link geschickt. Von Zurücktreten steht da aber mal so absolut gar nichts drin.
Nein, das steht selbst bei Wortklauberei im Urteil des BVG, was in meiner Quelle nachzulesen ist.
Genau deshalb ist das da gleich mit enthalten, damit nicht willkürlich ruminterpretiert wird, sondern wir gleich wissen, wie das auszulegen ist.
Und selbst wenn es da nicht stände, kannst du nicht ernsthaft behaupten, dass ein "Nicht-Entgegenstehen" bedeuten würde, dass der Paragraph einem Abkommen entgegen steht - denn genau das würde es, wenn GG gelten würde, besagtes Abkommen aber nicht. Ein Ratifizieren dessen wäre eine vollkommene Sinnlosigkeit....das ist absurd.
sacredheart schrieb:Die Frage ist auch im Asylrecht absolut relevant. Und die Ungeklärtheit dieser Frage
Diese Frage ist nicht ungeklärt, das scheint bei dir nur ganz gewaltig mit deinem Weltbild zu kollidieren.