Bonobobob schrieb am 18.03.2019:Wenn sie Deutsche Staatsbürger sind Ja. Aber das heißt ja nicht das sie nicht in anderen Länder wegen Verbrechen veruteilt werden können.
Du vergisst dabei allerdings die Tatsache dass ein Deutscher Staatsbürger der wieder auf Deutschen Boden angekommen ist, nicht mehr an an Land in dem er zur Todesstrafe verurteilt wurde ausgeliefert werden kann. D.h. sobald sie zurück gekommen sind können die syrischen/irakischen Gerichte Todesurteile verhängen wie sie wollen. Vollstreckt werden die Urteile trotzdem nicht.
Bonobobob schrieb am 18.03.2019:Bei den Frauen sollte das kein Problem sein, man muss nicht selbst schießen um Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein.
Deiner Aussage bzgl der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung kann ich mich nur anschließen. 👍
Diese Frauen und Mädchen haben durch ihr Handeln ganz unzweifelhaft die terroristischen Aktivitäten des IS unterstützt. Sie waren dort nicht als unbeteiligte Zivilisten unterwegs. Sondern sie haben ja eine aktive Rolle in diesem terroristischen Netzwerk eingenommen indem sie die Funktion als Erzeuger- bzw. Erzieherinnen der nächsten Generation von radikalisierten Terror-Kriegern angenommen haben.
Anders formuliert: Sie haben zwar nicht selbst getötet. Sie verfolgten aber das Ziel ihre Kinder zu Massenmördern zu machen.
Insofern vertrete ich anders als der BGH die Meinung dass diese Frauen ein mindestens genauso oder sogar noch größeres Verbrechen begangen haben als die militärisch aktiven Einzelkämpfer. Ich halte es offen gestanden für ein schweres Versäumnis unseres Strafrechts dass es die massiven Verletzungen von Grundrechten dieser Kinder durch ihre Mütter/Eltern nicht ausreichend würdigt bzw. schützt.
Ich meine: Da gibt es Frauen die sich einer Terrormiliz anschließen um dort im Kriegsgebiet Kinder mit dem Ziel zu bekommen, sie ebenfalls in den Krieg zu schicken.....
..und unsere Gerichte erkennen dann keinen Anlass für strafrechtliche Konsequenzen? 🤷♂️
Sry Leute aber da erwarte ich von einem hoch entwickelten (Straf-)Recht-System ehrlich gesagt mehr.
Die Kinder müssen natürlich zurückgeholt und in Heimen betreut werden sollten die Mütter erschoßén werden.
ich denke nicht, dass Syrien und der Irak daran intressiert sind kleine Kinder Hinzurichten.
Ob in Syrien überhaupt noch so viel vom Rechtsstaat übrig ist weiß ich ehrlich gesagt nicht.
Im Irak dürfte sich seit der US-Invasion in 2003 unter amerikanischer Mitwirkung ein funktionierendes Rechtssystem entwickelt haben das wohl irgendwo im Bereich zwischen Demokratie und autoritärer Militärdiktatur herum schwirrt. Böse Zungen werden sagen "ganz nach dem Amerikanischen Vorbild" 😅
Wie auch immer. Jedenfalls gibt es (zumindest in der Theorie) einen funktionierenden irakischen Rechtsstaat. Auch wenn dieser wohl kaum mit unserem vergleichbar ist. Aber Hinrichtungen von unschuldigen Kindern sind dort natürlich trotzdem nicht zu erwarten.
Und was mit diesen Kindern nun letztlich geschehen soll ist für mich aber auch keine rein rechtliche Fragestellung mehr. Da sind vor allem psychologische und sozialpädagogische Aspekte entscheidend. Letztlich also eine völlig andere Debatte.
Zum Thema Todesstrafen Urteile für IS-Frauen habe ich ein paar Artikel gefunden. Leider nur in englischer Sprache.
Wenn jemand von Euch dazu einen entsprechenden Beitrag in deutscher Sprache finden sollte würde ich ihn doch dazu einladen diesen mit uns zu teilen.
https://nypost.com/2018/05/22/dozens-of-foreign-isis-brides-sentenced-to-death-in-iraq/https://www.thesun.co.uk/news/5395950/german-woman-isis-iraq-execution-death-sentence/https://www.sbs.com.au/yourlanguage/german/en/article/2017/08/08/german-16-year-old-girl-who-joint-captured-mosul