Fierna schrieb:Artikel 15 (Recht auf Staatsangehörigkeit)
Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
richtig, es darf niemand durch Entzug oder Verlust der Staatsbürgerschaft zum Staatenlosen werden.
man muss daher unterscheiden: hat jemand neben der dt eine weitere Staatsbürgerschaft?
falls ja, kann man über den gesetzlich geregelten Verlust (NICHT Entzug, der ist grundgesetzlich verboten) nachdenken.
die gesetzl geregelte Verlust der Staatsbürgerschaft kann bei Eintritt in eine ausländische Streitkraft eintreten. Da der IS aber nicht als Staat anerkannt war, trifft diese gesetzl Regelung nicht.
man sollte aber mal über den zeitl begrenzten Verlust des aktiven und passiven Wahlrechtes nachdenken.
Wer wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert automatisch sein passives Wahlrecht für fünf Jahre. Darüber hinaus kann ein Gericht das aktive und passive Wahlrecht für zwei bis fünf Jahre unter bestimmten Vorraussetzungen bei politischen Straftaten entziehen.
wäre ja noch schöner wenn die zurückgeholten IS-Terroristen dann per Wahlrecht in die Rathäuser oder PArlamente einziehen würden um ihren Traum vom Kalifat näher zu kommen.
https://www.wahlrecht.de/lexikon/ausschluss.htmlDarüber hinaus kann ein Gericht unter bestimmten Vorraussetzungen sowohl das passive Wahlrecht als auch das aktive Wahlrecht für zwei bis fünf Jahre bei folgenden Straftaten entziehen:
Vorbereitung eines Angriffskrieges
Aufstacheln zum Angriffskrieg
Hochverrat gegen den Bund
Hochverrat gegen ein Land
Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens
Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei
Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot
Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
Agententätigkeit zu Sabotagezwecken
Verfassungsfeindliche Sabotage
Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane
Verunglimpfung des Bundespräsidenten
Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen
Landesverrat
Offenbaren von Staatsgeheimnissen
Landesverräterische Ausspähung, Auskundschaften von Staatsgeheimnissen
Preisgabe von Staatsgeheimnissen
Verrat illegaler Geheimnisse
Verrat in irriger Annahme eines illegalen Geheimnisses
Landesverräterische Agententätigkeit
Geheimdienstliche Agententätigkeit
Friedensgefährdende Beziehungen
Landesverräterische Fälschung
Angriff gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten
Wahlbehinderung
Wahlfälschung
Wählernötigung
Wählerbestechung
Abgeordnetenbestechung
Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln
Sicherheitsgefährdender Nachrichtendienst
vielleicht findet sich da ein zutreffender Punkt für die IS_Terroristen?
zu denken ist an:
Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot; Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen; Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
wer eine IS Flagge verwendet hat, fällt da sicherlich unter diese Rubrik?
https://www.wahlrecht.de/lexikon/ausschluss.html