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Deutsche IS-Krieger: zurückholen oder nicht?

458 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: IS, Kurden, Terroristen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Deutsche IS-Krieger: zurückholen oder nicht?

14.03.2019 um 13:15
Zitat von paranomalparanomal schrieb:Ich sehe hier sogar eine Möglichkeiten, eben diese Personen argumentativ zu entwaffnen. Man kann nämlich anführen, dass man nur konsequent durchsetzt, was die AfD selbst fordert, nämlich das Kriminelle konsequent in die Herkunftsländern abgeschoben werden. Da die AfD dies selbstverständlich "so nicht gemeint hat", haben die nur zwei Optionem, 1. Sie lassen sich auf diese logische Konsequenz ein oder 2. Sie lassen Ihre Maske fallen und geben zu, daß Ihr legalistisches Gehabe nur reines Blendwerk sind um auf bürgerlich zu machen.
Die Argumentation ist zwar sachlich richtig. Denke aber nicht dass Du damit wirklich viele überzeugen wirst. 😅


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Deutsche IS-Krieger: zurückholen oder nicht?

14.03.2019 um 13:22
@paranomal
Ich finde Beides richtig:
- Kriminelle in die Heimat nach Verbüßung der Strafe hier
- IS Kämpfer nicht sofort nach Deutschland, sondern nach Verbüssung der Strafe
Passt doch.


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Deutsche IS-Krieger: zurückholen oder nicht?

14.03.2019 um 13:26
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ich finde Beides richtig:
- Kriminelle in die Heimat nach Verbüßung der Strafe hier
- IS Kämpfer nicht sofort nach Deutschland, sondern nach Verbüssung der Strafe
Passt doch.
Nur entspricht das ja nicht den Forderungen von Gauland und Co.
Zitat von CMOCMO schrieb:Die Argumentation ist zwar sachlich richtig. Denke aber nicht dass Du damit wirklich viele überzeugen wirst.
Find es immerhin besser als sein Handeln danach auszurichten, was der deutschnationale Flügel für sich nutzbar machen könnte. Die bessere Strategie ist es gesellschaftliche Spaltung so zuzuspitzen, dass bestimmte Personengruppen dazu genötigt werden ihre Position ganz unverblümt darzustellen und sich damit selbst disqualifizieren.


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Deutsche IS-Krieger: zurückholen oder nicht?

14.03.2019 um 13:33
Zitat von paranomalparanomal schrieb:Find es immerhin besser als sein Handeln danach auszurichten, was der deutschnationale Flügel für sich nutzbar machen könnte. Die bessere Strategie ist es gesellschaftliche Spaltung so zuzuspitzen, dass bestimmte Personengruppen dazu genötigt werden ihre Position ganz unverblümt darzustellen und sich damit selbst disqualifizieren.
Das mag ja Deine Haltung sein. Aber als ein Politiker in Staatsverantwortung ist das oberste Ziel natürlich eine solche gesellschaftliche Spaltung zu verhindern. Irgendwann ist die Schwelle der Rhetorik nämlich überschritten und dann riskiert man einen Bürgerkrieg.


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14.03.2019 um 13:50
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ich finde Beides richtig:
- Kriminelle in die Heimat nach Verbüßung der Strafe hier
- IS Kämpfer nicht sofort nach Deutschland, sondern nach Verbüssung der Strafe
Passt doch.
Was man ja auch mal beachten muss: Wenn man die Terroristen und diejenigen die vor ihnen geflüchtet sind einfach zu sich ins Land holt dann importiert man ja geradewegs den Bürgerkrieg. 🤷‍♂️

Nur mal so als Gedanke für den Hinterkopf.


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Deutsche IS-Krieger: zurückholen oder nicht?

14.03.2019 um 13:57
Zitat von CMOCMO schrieb:Was man ja auch mal beachten muss: Wenn man die Terroristen und diejenigen die vor ihnen geflüchtet sind einfach zu sich ins Land holt dann importiert man ja geradewegs den Bürgerkrieg. 🤷‍♂️
Ja, aber mehr gibt doch das Gesetz nicht her.
Edel geht Deutschland zugrunde.


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14.03.2019 um 14:03
Zitat von CMOCMO schrieb:Was man ja auch mal beachten muss: Wenn man die Terroristen und diejenigen die vor ihnen geflüchtet sind einfach zu sich ins Land holt dann importiert man ja geradewegs den Bürgerkrieg.
Und das "Aufarbeitungsweltmeister" Deutschland wieder einmal die Verantwortung für faschistische Mörder abgibt, schafft Vertrauen?
Solange man nicht zulässt, dass Täter hier frei rumlaufen, sehe ich da kein Konlfiktpotential. Problematischer wäre es eher, wenn durch den ganzen Tumult um das Thema manche Personen tatsächlich auf freien Fuß kommen und hier unbehelligt wieder einreisen.


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14.03.2019 um 14:13
Zitat von CMOCMO schrieb:Was man ja auch mal beachten muss: Wenn man die Terroristen und diejenigen die vor ihnen geflüchtet sind einfach zu sich ins Land holt dann importiert man ja geradewegs den Bürgerkrieg. 🤷‍♂️

Nur mal so als Gedanke für den Hinterkopf.
Für wessen Hinterkopf? @CMO
Dazu gehört zu sagen, von wem dieser Bürgerkrieg ausgehen soll!
Erst dann kann ich was damit anfangen!


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Deutsche IS-Krieger: zurückholen oder nicht?

14.03.2019 um 14:15
Zitat von JedimindtricksJedimindtricks schrieb:Ich könnt jetzt ganz süffisant sagen das die pyd in Form von Alder khalil die Möglichkeit hatte sich assad wieder zu unterwerfen und die Kontrolle an ihn abzugeben .

Schutz vor der Türkei kann unter den Umständen gar nicht gegeben werden weil Russland das letzte Wort hat
Ja, und dann? Assad will offenbar, dass Erdogan verschwindet und Assad, Erdogan wie Putin haben doch auf das Adana-Abkommen verwiesen.
Sieht für mich aus, als wenn die PYD überaus blöd dasteht, da ist nichts mehr mit Assad unterwerfen.
Nachdem man sich zu diesem Abkommen bekannt hat und der Türkei das Angebot gemacht hat, gegen diese Leute vorzugehen, wird es wohl auch keine Gespräche mehr zwischen PYD und Assad geben.
Zitat von CMOCMO schrieb:Nur mal so als Gedanke für den Hinterkopf.
Wie wäre es, wenn du dich mal in deinem Hinterkopf weniger mit irgendwelchen Spinnereien bzgl dem Iran oder dem Irak und Hinrichtungen befasst und mehr mit der Realität, dass anderweitig durchaus die Option sehr realistisch ist, dass die Leute hier selbstständig wieder einreisen.
Das dauert dann nur ein wenig länger.


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14.03.2019 um 14:23
Zitat von paranomalparanomal schrieb:Und das "Aufarbeitungsweltmeister" Deutschland wieder einmal die Verantwortung für faschistische Mörder abgibt, schafft Vertrauen?
Solange man nicht zulässt, dass Täter hier frei rumlaufen, sehe ich da kein Konlfiktpotential. Problematischer wäre es eher, wenn durch den ganzen Tumult um das Thema manche Personen tatsächlich auf freien Fuß kommen und hier unbehelligt wieder einreisen.
Ich halte es für nahezu unmöglich für deutsche Staatsanwälte überzeugende Beweise zu sammeln mit denen man einem IS-Rückkehrer nachweisen könnte dass er in Syrien einen Mord, Vergewaltigung oder sonstige Straftaten begangen hat. Gerade bei Vergewaltigungen scheitern die StAs ja nicht selten sogar schon bei Vergehen die in Deutschland begangen wurden.
Zitat von FiernaFierna schrieb:Wie wäre es, wenn du dich mal in deinem Hinterkopf weniger mit irgendwelchen Spinnereien bzgl dem Iran oder dem Irak und Hinrichtungen befasst und mehr mit der Realität, dass anderweitig durchaus die Option sehr realistisch ist, dass die Leute hier selbstständig wieder einreisen.
Das dauert dann nur ein wenig länger.
Sind definitiv keine Spinnereien da es bekannt ist dass dort Hinrichtungen aus politischen Gründen stattfinden.

Und wenn man den Leuten ihre Staatsbürgerschaft entzieht können Sie auch nicht wieder (legal) hier einreisen. Aber ich habe ehrlich gesagt keine Lust mit jemandem zu diskutieren der die politische und juristische Realität komplett ignoriert. Sry...


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14.03.2019 um 14:41
Zitat von CMOCMO schrieb:Aber ich habe ehrlich gesagt keine Lust mit jemandem zu diskutieren der die politische und juristische Realität komplett ignoriert. Sry...
Ist die Gefahr eines Bürgerkrieges politische und juristische Realität?


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14.03.2019 um 14:47
Zitat von CMOCMO schrieb:Sind definitiv keine Spinnereien da es bekannt ist dass dort Hinrichtungen aus politischen Gründen stattfinden.
Ach so...es ist bekannt, dass da Hinrichtungen stattfinden...und wie jeder weiß, kann man in solche Länder willkürlich Leute werfen und die werden dann hingerichtet.
Dass ich da nicht selbst dran gedacht habe...
Zitat von CMOCMO schrieb:Und wenn man den Leuten ihre Staatsbürgerschaft entzieht können Sie auch nicht wieder (legal) hier einreisen.
Kann man nicht.
Artikel 15 (Recht auf Staatsangehörigkeit)
Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.

Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.
https://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte
Rückwirkung würde einer der Grundbedingungen freiheitlicher Verfassungen, dem Prinzip der Rechtssicherheit der Rechtsordnung, widersprechen und ist daher grundsätzlich nicht zulässig. Jeder soll generell darauf vertrauen können, dass sein rechtmäßiges Handeln später nicht nachteilig wirkt.

Das Rückwirkungsverbot verbietet grundsätzlich, dass bei staatlichen Akten an vergangenes Handeln nun eine andere Folge geknüpft wird, d. h., es darf keine andere Strafe ausgesprochen werden, als zum Zeitpunkt der strafbaren Handlung vorgesehen war. Problematisch wäre ansonsten, dass der Adressat der Norm sich zum Zeitpunkt seines ursprünglichen Verhaltens nicht auf diese Folge hätte einstellen können.
[...]
Gänzlich unzulässig ist eine Rückwirkung im Strafrecht (s. Rückwirkungsverbot im Strafrecht). Dieser Grundsatz ist ausdrücklich in einer Vielzahl völkerrechtlicher Verträge niedergelegt, etwa in Artikel 7 der Europäischen Menschenrechtskonvention, in Artikel 9 der Amerikanischen Menschenrechtskonvention und in Artikel 15 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte. Auch in nationalen Rechtsquellen ist der Grundsatz verankert. In Deutschland ist er im Art. 103 Abs. 2 Grundgesetz geregelt und wird in § 1 StGB nochmals aufgegriffen. Im Steuerrecht oder Verwaltungsrecht dürfte eine Rückwirkung regelmäßig problematisch sein (nullum tributum sine lege).
Wikipedia: Rückwirkung
Syriens Kurden fordern seit langem, dass europäische Staaten ihre Staatsbürger zurücknehmen. "Diese Dschihadisten sind wie eine tickende Zeitbombe. Wenn die Bombe platzt, ist dies eine Gefahr für die ganze Welt, nicht nur für uns", sagte der Berliner Vertreter der kurdischen Selbstverwaltung, Ibrahim Murad, der FAZ. Die Dschihadisten müssten in ihren Heimatländern angeklagt und verurteilt werden. In Nordsyrien habe man dafür nicht die Kapazitäten.
https://www.zeit.de/politik/ausland/2019-02/kurden-politiker-im-irak-in-deutschland-kommen-die-is-leute-zu-schnell-wieder-frei

Was für Trottel...sie müssten sie doch nur in ein Hinrichtungsland bringen. Für solche realistischen Geniestreiche braucht es dann aber einen CMO aus dem Allmyforum.
Zitat von CMOCMO schrieb:Aber ich habe ehrlich gesagt keine Lust mit jemandem zu diskutieren der die politische und juristische Realität komplett ignoriert. Sry...
Ja, genau. Sieht man ja, dass du eine Instanz in politischer Realität in Syrien sowie Jura bist.


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Deutsche IS-Krieger: zurückholen oder nicht?

14.03.2019 um 15:51
Zitat von FiernaFierna schrieb:Nachdem man sich zu diesem Abkommen bekannt hat und der Türkei das Angebot gemacht hat, gegen diese Leute vorzugehen, wird es wohl auch keine Gespräche mehr zwischen PYD und Assad geben.
Den Kurden wird am Ende nur die Option assad bleiben bei derartigem Stand der Dinge , Russland patroulliert ja schon in manbidsch und ist wohl eher ne Frage der Zeit bis sich putin & Erdogan über afrin einigen .
Zitat von CMOCMO schrieb:jedimindtricks schrieb:
Der ganz normale rechtsnationale Quatsch
Liegt in den Umfragen vor Macron
Von Umfragen war ja gar nicht die Rede sondern die Behauptung von dir Frankreich würde sich erst gar keine Gedanken machen IS Kämpfer zurück zu nehmen .
Gut, war natürlich auch schon ein klassischer Einstieg von dir mit einem russia today Video , da weiss man schon wies weitergeht


Fakt ist wohl das Frankreich ganz andere Kapazitäten hat mit Special forces und Co vor Ort mit Rückführung und Co , die Bundeswehr ist noch nichtmal in der Lage ein Helikopter abheben zu lassen.
Da find ich's schon ganz witzig mit dem Schutz vor Erdogan den Deutschland nicht gewehrt .ja, wie wenn ? @Fierna


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Deutsche IS-Krieger: zurückholen oder nicht?

14.03.2019 um 15:52
Zitat von FiernaFierna schrieb:Artikel 15 (Recht auf Staatsangehörigkeit)
Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
richtig, es darf niemand durch Entzug oder Verlust der Staatsbürgerschaft zum Staatenlosen werden.



man muss daher unterscheiden: hat jemand neben der dt eine weitere Staatsbürgerschaft?
falls ja, kann man über den gesetzlich geregelten Verlust (NICHT Entzug, der ist grundgesetzlich verboten) nachdenken.

die gesetzl geregelte Verlust der Staatsbürgerschaft kann bei Eintritt in eine ausländische Streitkraft eintreten. Da der IS aber nicht als Staat anerkannt war, trifft diese gesetzl Regelung nicht.

man sollte aber mal über den zeitl begrenzten Verlust des aktiven und passiven Wahlrechtes nachdenken.
Wer wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert automatisch sein passives Wahlrecht für fünf Jahre. Darüber hinaus kann ein Gericht das aktive und passive Wahlrecht für zwei bis fünf Jahre unter bestimmten Vorraussetzungen bei politischen Straftaten entziehen.
wäre ja noch schöner wenn die zurückgeholten IS-Terroristen dann per Wahlrecht in die Rathäuser oder PArlamente einziehen würden um ihren Traum vom Kalifat näher zu kommen.

https://www.wahlrecht.de/lexikon/ausschluss.html
Darüber hinaus kann ein Gericht unter bestimmten Vorraussetzungen sowohl das passive Wahlrecht als auch das aktive Wahlrecht für zwei bis fünf Jahre bei folgenden Straftaten entziehen:

Vorbereitung eines Angriffskrieges
Aufstacheln zum Angriffskrieg
Hochverrat gegen den Bund
Hochverrat gegen ein Land
Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens
Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei
Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot
Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
Agententätigkeit zu Sabotagezwecken
Verfassungsfeindliche Sabotage
Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane
Verunglimpfung des Bundespräsidenten
Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen
Landesverrat
Offenbaren von Staatsgeheimnissen
Landesverräterische Ausspähung, Auskundschaften von Staatsgeheimnissen
Preisgabe von Staatsgeheimnissen
Verrat illegaler Geheimnisse
Verrat in irriger Annahme eines illegalen Geheimnisses
Landesverräterische Agententätigkeit
Geheimdienstliche Agententätigkeit
Friedensgefährdende Beziehungen
Landesverräterische Fälschung
Angriff gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten
Wahlbehinderung
Wahlfälschung
Wählernötigung
Wählerbestechung
Abgeordnetenbestechung
Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln
Sicherheitsgefährdender Nachrichtendienst
vielleicht findet sich da ein zutreffender Punkt für die IS_Terroristen?

zu denken ist an:
Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot; Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen; Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen


wer eine IS Flagge verwendet hat, fällt da sicherlich unter diese Rubrik?

https://www.wahlrecht.de/lexikon/ausschluss.html


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14.03.2019 um 15:54
Zitat von lawinelawine schrieb:Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen; Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
Das ist wieder das Problem mit Sympathiewerbung und Co und der Grauzone , man muss sich ja nur mal anschauen was im Internet alles verbreitet wird und wo ich dann den rechtlichen Hebel ansetz im Hinblick auf Kapazitäten.
Im Moment kriegt man es nicht gebacken 60 Leute etwa in Syrien rechtlich zu überführen bzw tut sich auffällig schwer damit.


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Deutsche IS-Krieger: zurückholen oder nicht?

14.03.2019 um 15:57
Zitat von JedimindtricksJedimindtricks schrieb:man muss sich ja nur mal anschauen was im Internet alles verbreitet wird und wo ich dann den rechtlichen Hebel ansetz.
na bei der Unterstützung und Sympathiewerbung für eine ausländische Terrororganisation.

wenn es nicht reicht, die Spacken für >10 Jahre in Knast zu bringen sollte wenigstens der Entzzug des Wahlrechts drinn sein. solange, wie das Gesetz es hergibt

wo soll der Hebel denn sonst angesetzt werden?
wollen wir warten, bis in Deutschland "Ungläubige" an Baukränen oder Autobahnbrücken aufgehängt werden oder wollen wir, dass die faschistoide Lehre vom gerechten und gerechtfertigten Kampf gegen "Ungläubige" nirgendwo Fuß fasst?


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Deutsche IS-Krieger: zurückholen oder nicht?

14.03.2019 um 15:58
Zitat von JedimindtricksJedimindtricks schrieb:Da find ich's schon ganz witzig mit dem Schutz vor Erdogan den Deutschland nicht gewehrt .ja, wie wenn ? @Fierna
Ich hab doch von Anfang an gesagt, dass DE damit nichts am Hut haben wird, wenn überhaupt.
Wie ich das bewerte ist ja Latte.
Es ging mir darum aufzuzeigen, dass die sich da nicht ganz unberechtigt bedroht fühlen und das im Zusammenhang mit den Gefangenenlagern und derem Betrieb womöglich zum Problem wird.


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Deutsche IS-Krieger: zurückholen oder nicht?

14.03.2019 um 16:03
Zitat von lawinelawine schrieb:na bei der Unterstützung und Sympathiewerbung für eine ausländischer Terrororganisation.
Und das passiert eben in der Regel soft im Internet und geht dann hart per geheimmessenger weiter .
Zitat von lawinelawine schrieb:wollen wir warten, bis in Deutschland "Ungläubige" an Baukränen oder Autobahnbrücken aufgehängt werden oder wollen wir, dass die faschistoide Lehre vom gerechten und gerechtfertigten Kampf gegen "Ungläubige" nirgendwo Fuß fasst
Ich bin ja schon eher dafür das man die Kirche im Dorf lässt .
Zitat von FiernaFierna schrieb:Es ging mir darum aufzuzeigen, dass die sich da nicht ganz unberechtigt bedroht fühlen
Ja nun , 8 Jahre Krieg .
Das hat alles irgendwo auch seine Gründe warum die Situation ist wie sie ist . Ich mein , der Witz ist ja das die Diskussion jetzt erst akut wird bzw diskutiert , damit müsste man sich schon jahrelang beschäftigen und konkret jeden einzelnen pappenheimer der da runter ist im Schlaf aufsagen.


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Deutsche IS-Krieger: zurückholen oder nicht?

14.03.2019 um 16:08
@Jedimindtricks

Ja, richtig.
Das ist alles seit Ewigkeiten bekannt. Womöglich ist es einfach angenehmer, sich mit anderen Dingen zu befassen und zu warten, bis Donald Trump twittert.
Man beschäftigt sich ja jetzt auch lieber mit Scheinlösungen wie Doppelstaatlern die Staatsbürgerschaft zu entziehen....was die Leute halt nicht betreffen wird und höchstens in der Zukunft eine Rolle spielt.


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Deutsche IS-Krieger: zurückholen oder nicht?

14.03.2019 um 16:15
Zitat von JedimindtricksJedimindtricks schrieb:Ich bin ja schon eher dafür das man die Kirche im Dorf lässt .
du bist -mutmaßlich- kein überzeugter IS Terrorist. deswegen glaube ich dir diese Aussage ;)

ich denke aber man sollte für die zum IS Ausgewanderten Kämpfer andere Maßstäbe ansetzen
als für Hänschen Müller, der ein IS Enthauptungsvideo gelikt hat.

siehe dazu nochmal die Gründe, die zum zeitl limitiertenEntzug des passiven und aktiven Wahlrechtes führen können.
Welche Gründe siehst du bei IS Kämpfern und IS Bräuten mit fanatischer Unterstützung des Kalifates gegeben?
Mir würde da schon eine einzige IS Flagge , gehisst im Kinderzimmer im Kriegsgebiet des IS, reichen.


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