Deutsche IS-Krieger: zurückholen oder nicht?
17.02.2019 um 20:00Viele interessante Beiträge...da ist es schon schwer sich zu 100% auf eine Seite festzulegen...
Einerseits gibt es Menschenrechte und "wir" verurteilen Staaten welche noch die Todesstrafe verhängen (u. a. ja auch Teile der US-Bundesstaaten) zumindest moralisch.
Gleichzeitig fallen mir jetzt auf der anderen Seite die "Nürnberger Prozesse", sowie auch die Prozesse welche den Nazi-Verbrechern in Israel gemacht wurden ein.
Saddam hat man ja auch gehängt...Bin Laden exikutiert und seine Leiche über Bord geworfen...
Irgendwo muss man auch mal überlegen, ob z. B. Kombatanten wie der IS oder grundsätzlich Terrorismus mit hohem Schadenspotentital und vielen Opfern für die Gesamtgesellschaft (Menschheit, wenn man mal internationale Maßstäbe anlegt) doch über das "normale" menschliche bzw. spezielle deutsche StGB hinausgehen.
Ich habe grundsätzlich schon meine Vorbehalte gegenüber der Praktizierung der Todesstrafe - ganz speziell eben auf Grund der Möglichkeit der Fehlurteile, die z. B. in den USA nicht so selten sind dass man darüber hinwegsehen könnte.
Anderseits, wenn jemand zugibt oder gar bei einem Terroranschlag (s. Frankreich etc.) auf "frischer Tat" erwischt wird ist da der Einsatz tödlicher Gewalt um diese Personen vor weiteren Morden abzuhalten gerechtfertigt?
Es müsste im Falle einer Rückholung zumindest eine 100%ige Sicherheit geben, dass von diesen Personen keine Gefahr mehr ausgehen kann d. h. lebenslange Haft mit Sicherheitsverwahrung ggf. in einer speziellen Haftanstallt.
Alles andere wäre vermutlich der Gesellschaft kaum mehr zu vermitteln.
Wir reden hier ja letztlich über "Verbrechen gegen die Menschlichkeit", vielfachen Mord, Vergewaltigung etc., sowie eine Vereinigung die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung mit Waffengewalt ins Feld zieht...
Das sind schon besondere Umstände, für welche unsere aktuelle Gesetze vermutlich nicht ausreichend sind.
Ich begrüße daher eine sachliche Auseinandersetzung und Aufarbeitung mit diesem Thema.
Einerseits gibt es Menschenrechte und "wir" verurteilen Staaten welche noch die Todesstrafe verhängen (u. a. ja auch Teile der US-Bundesstaaten) zumindest moralisch.
Gleichzeitig fallen mir jetzt auf der anderen Seite die "Nürnberger Prozesse", sowie auch die Prozesse welche den Nazi-Verbrechern in Israel gemacht wurden ein.
Saddam hat man ja auch gehängt...Bin Laden exikutiert und seine Leiche über Bord geworfen...
Irgendwo muss man auch mal überlegen, ob z. B. Kombatanten wie der IS oder grundsätzlich Terrorismus mit hohem Schadenspotentital und vielen Opfern für die Gesamtgesellschaft (Menschheit, wenn man mal internationale Maßstäbe anlegt) doch über das "normale" menschliche bzw. spezielle deutsche StGB hinausgehen.
Ich habe grundsätzlich schon meine Vorbehalte gegenüber der Praktizierung der Todesstrafe - ganz speziell eben auf Grund der Möglichkeit der Fehlurteile, die z. B. in den USA nicht so selten sind dass man darüber hinwegsehen könnte.
Anderseits, wenn jemand zugibt oder gar bei einem Terroranschlag (s. Frankreich etc.) auf "frischer Tat" erwischt wird ist da der Einsatz tödlicher Gewalt um diese Personen vor weiteren Morden abzuhalten gerechtfertigt?
Es müsste im Falle einer Rückholung zumindest eine 100%ige Sicherheit geben, dass von diesen Personen keine Gefahr mehr ausgehen kann d. h. lebenslange Haft mit Sicherheitsverwahrung ggf. in einer speziellen Haftanstallt.
Alles andere wäre vermutlich der Gesellschaft kaum mehr zu vermitteln.
Wir reden hier ja letztlich über "Verbrechen gegen die Menschlichkeit", vielfachen Mord, Vergewaltigung etc., sowie eine Vereinigung die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung mit Waffengewalt ins Feld zieht...
Das sind schon besondere Umstände, für welche unsere aktuelle Gesetze vermutlich nicht ausreichend sind.
Ich begrüße daher eine sachliche Auseinandersetzung und Aufarbeitung mit diesem Thema.