@christian01 christian01 schrieb:Das benannte ehemalige 3 Klassen Wahlrecht dient mir hier nur als Beispiel nicht als Musterbeispiel, natürlich müssten vielerlei zwischenzeitliche gesellschaftliche Entwicklungen anders abgebildet werden beispielsweise hatten Frauen damals kein Wahlrecht und dergleichen mehr was natürlich heutzutage undenkbar und logischerweise nicht mehr so ist, u.v.m.
Ein Gewichtung der Stimmen nach Einkommen halte ich für nicht angebracht aber es gäbe eine andere Möglichkeit:
Eine Art Wahlführerschein. Genauso wie ich erst Autofahren darf nach dem ich einen Prüfung abgelegt habe könnte man es auch mit der Wahlberechtigung machen. Schließlich hat man mit mit seiner Stimme auch ein Verantwortung der GEsellschaft gegenüber. Zumindest könnte man z.B. einführen das derjenige der wählen will, sich mit poltischem und historischem Fakten auseinandersetzen muss.
Man könnte das z.B. als eine Art Prüfung machen das jeder dann ein Prüfung bestehen muss, wobei mir klar ist das das evtl. so geregelt werden müsste dsa es mit demn GG vereinbar ist. Eine andere Möglichkeit wäre, das der der wählen will, zwar keine Prüfung abzulegen hat aber zumindest einen Infoblatt abarbeiten sollte.
Den wählen sollte man nicht nur als Recht sondern auch als Pflicht verstehen. Deshalb sollte eine Wahlentscheidung nicht nur aus dem freien Bauchgefühl heraus kommen, sondern jeder sollte sich auch mit den eventuellen Konsequenzen seiner Entscheidung asueinandersetzen.
Wohin stark emotional überladenen Wahlen hinführen sieht man z.B. am Desaster des Brexits, bei der Hauptverantwortliche vor der Wahl diese aufgeladene, emotionale Stimmung ausgenutzt haben um ihren politischen Willen durchzuziehen und sich danach schnurstracks verpisst haben.
Ein objektives, faktenbasiertes Infopapier, wohlweisliche beides Pro- und Kontrapunkte aufführend, als Vorraussetzung zur Teilnahme hätte sicherlich einen Einfluss gehabt.