RayWonders schrieb:parallele private Vorsorge ist doch mittlerweile Standard, oder nicht?
Nein - auch Gutverdiener können netto arm sein weil alle Beiträge (Zb Kindergarten in München, Spitzensteuersatz ab ca.55 T€ brutto)...so sind gesunde Mittelständer Meister in Abgaben und können sich eine private Vorsorge nicht leisten.
RayWonders schrieb:was ich allerdings nicht verstehe, sind die immerwährenden Forderungen nach Steuersenkungen..
Ich schon...DE ist auf dem zweiten Platz weltweit bei Abgaben und von Altersarmut bedroht - da stimmt doch was nicht: entweder leisten wir zuwenig oder es sind zu viele Empfänger...oder beides und daraus resultiert -> siehe oben.
RayWonders schrieb:ist zwar OT, aber was wünschst du dir denn für die Bürger in niedrigen Lohnverhältnissen, wenn du durch Abschaffung des Soli mehr als 300€ plus hast im Jahr und die andern gerade mal max.80€ ?
Das ist nicht OT - das ist die neue miese Masche der Politik und ich finde es Schade dass Du es wiederholst.
Da muss man von vorne anfangen;
Man hat eine Person mit 300€ und eine andere mit 80€
belastet.
Jetzt schafft man das ab und sagt einer
profitiert mehr davon? Wo waren die Bedenken als man den Einen mit 300€ belastet hat, sprich mit 220€ mehr= 74% mehr? Nie im Leben hat der 74% mehr verdient! Da war man froh den zu haben und jetzt phuuhhh er profitert. Unverschämt!
Genauso kommt die Diskussion rüber -> man schaut was einer hat damit man ihm das wegnehmen kann -> nicht was er dafür getan hat.
Sachlich zu der Rentenhöhe -> diese richtet sich nach Höhe der Einzahlungen und nicht nach was einer noch privat zusätzlich gespart hat oder was ein anderer nicht hat.
§63 SGB 6
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__63.html(1) Die Höhe einer Rente richtet sich vor allem nach der Höhe der während des Versicherungslebens durch Beiträge versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen.
Hier steht es.
(2) Das in den einzelnen Kalenderjahren durch Beiträge versicherte Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen wird in Entgeltpunkte umgerechnet. Die Versicherung eines Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens in Höhe des Durchschnittsentgelts eines Kalenderjahres (Anlage 1) ergibt einen vollen Entgeltpunkt.
Die Umrechnung in Punkte.
(3) Für beitragsfreie Zeiten werden Entgeltpunkte angerechnet, deren Höhe von der Höhe der in der übrigen Zeit versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen abhängig ist.
Hier werden Punkte sogar solidarisch verteilt.
(4) Das Sicherungsziel der jeweiligen Rentenart im Verhältnis zu einer Altersrente wird durch den Rentenartfaktor bestimmt.
Nochmal zu Höhe und Typ der Rente.
(5) Vorteile und Nachteile einer unterschiedlichen Rentenbezugsdauer werden durch einen Zugangsfaktor vermieden.
Interessensausgleich.
(6) Der Monatsbetrag einer Rente ergibt sich, indem die unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors ermittelten persönlichen Entgeltpunkte mit dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert vervielfältigt werden.
Individuelle Höhe.
(7) Der aktuelle Rentenwert wird entsprechend der Entwicklung des Durchschnittsentgelts unter Berücksichtigung der Veränderung des Beitragssatzes zur allgemeinen Rentenversicherung jährlich angepasst.
Anpassung am BIP, Steuereinnahmen und Steigerung der Lebenshaltung kosten.
Was soll jetzt genau geändert werden?