Leitkultur…oder west-östlicher Divan?
30.11.2017 um 10:29@Bishamon
Was ich gemeint hatte: Keine Ausnahmen, welche durch die Hintertüre das Schariarecht einführen.
Ausnahmen zugunsten Frauen auf alle Fälle, aber die eben nicht als Scharia-recht deklariert werden und auch nicht als sonstige Rechtsformen anderer Länder oder von diesen übernommen werden.
Was ich möchte, dass nur nach hiesigem Recht gesprochen wird und dafür dann eben auch Ausnahmen ins hiesige Recht gebastelt werden könnten.
Optimist schrieb:könnte man da dann nicht auch irgendwelche Ausnahmeregelungen basteln (darauf kommts doch dann auch nicht mehr an).
Bishamon schrieb:diese Antwort habe ich mir gedacht, da es zum Wohle und zum Schutz der Frauen und Kinder geht.wieso zum Nachteil? Ich hatte natürlich gemeint zum Vorteil - aller Beteiligten. Halt irgendwelche Kompromisse, so wie es bei unserem Scheidungsrecht doch auch ist.
Optimist schrieb:in KEINER Form und auch nicht durch irgendwelche Ausnahmen und Hintertürchen.
Bishamon schrieb:du änderst schnell deine Meinung, wenn es zum Nachteil einer Frau ist.da hatte ich mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt.
Was ich gemeint hatte: Keine Ausnahmen, welche durch die Hintertüre das Schariarecht einführen.
Ausnahmen zugunsten Frauen auf alle Fälle, aber die eben nicht als Scharia-recht deklariert werden und auch nicht als sonstige Rechtsformen anderer Länder oder von diesen übernommen werden.
Was ich möchte, dass nur nach hiesigem Recht gesprochen wird und dafür dann eben auch Ausnahmen ins hiesige Recht gebastelt werden könnten.
nach dem etwa bei Scheidungsfällen oder in Erbrechtsfällen bei Ägyptern nach ägyptischem Recht, bei Iranern nach iranischem Recht geurteilt wird.und genau das finde ich eben falsch. Wir leben hier nicht in Äqypten oder sonstwo sondern in D und da sollte mMn ausschließlich NUR deutsches Recht geben (selbst wenn es da und dort umgeändert werden müsste)