@Tussinelda nur mal kurz in den verlinkten Artikel geblickt .
zitat daraus:
Im Fall geht es um ein Paar aus Syrien, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und in Deutschland lebt. Die beiden hatten 1999 im syrischen Homs geheiratet. 2013 hatte sich der Mann vor dem geistlichen Gericht in Syrien mit einer einseitigen Erklärung scheiden lassen.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/europaeischer-gerichtshof-generalanwalt-haelt-scharia-urteil-fuer-ungueltig-a-1167658.htmlwir haben also 2 deutsche Staatsbürger, die IN Deutschland leben. und eine schariarechtliche, einseitige Scheidung im Herkunfstland der Mannesmeine Frage als dt Richter wäre zuallererst: :
welcher Rechtskreis ist zuständig für in Deutschland lebende deutsche Staatsbürger??
wie ist anschließend die Situation "Deutscher Mann lässt sich shariarechtlich in Syrien von seiner deutschen Frau scheiden (einseitig, mit allen daraus entwachsenden Folgen)" rechtlich zu bewerten?
Besser kann man den Ziel/Kulturkonflikt gar nicht veranschaulichen, mit dem wir es hier zu tun haben.das Festhalten an den Herkunftsländern samt der Fixierung auf das dort geltende REcht wird uns angesichts des enormen Zustroms von Menschen aus diesem Kulturraum noch für ein paar Generationen beschäftigen. (2-3 vermute ich; werds aber nimmer erleben)
dieser Fall gibt nur einen Vorgeschmack auf zukünftiges Konfliktpotential.
auf das Urteil UND die Urteilsbegründung des EuGH darf man daher gespannt sein.
damit wäre
@Doors hinsichtl seiner Behauptung, wer vor Shariarecht in den Westen fieht, will ncihts mehr mit Shariarecht zu tun haben, as absurdum geführt.
(was es sowieso ist, denn de Sharia gehört untrennbar zum islamischen Glauben)
die schariarechtliche In-Abwesenheits-Verheiratung vieler junger, in D lebender Männer mit Frauen (meist Cousinen) aus ihren Herkunftsländern und das Nachholen dieser Ehefrauen
könnte in Zukunft ebenfalls eine Rolle spielen.