@Abahatschi Wer als "Bedürftiger" Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen will, dessen Verfahren wird zunächst hinsichtlich der
"hinreichenden Erfolgsaussicht" überprüft. Sonst gibt es nämlich keinen Cent.
Ausserdem kann Prozesskostenhilfe auch versagt werden, wenn ein Prozess zwar aussichtsreich ist, sein Betreiben aber mutwillig erscheint. Also nichts mit Klagehanseln auf Staatskosten.
Ich denke, in einem Rechtsstaat sollte man die einem zustehenden Rechte auch wahrnehmen. Wenn man bebenkt, dass beispielsweise rd. 35 % der Klagen gegen mangelhafte oder falsche sogen. "Hartz-IV-Bescheide" erfolgreich sind, dann sollte man doch falsche Bescheide nicht widerspruchslos hinnehmen. Überall, wo Menschen arbeiten, werden Fehler gemacht. Da ist es schon vorteilhaft, wenn man die Angelegenheit in diesem Falle z.B. von einem Sozialgericht noch einmal überprüfen lässt.
Nicht anders ist es mit Verwaltungsanordnungen. Ein mir bekannter Landwirt bekam einen Gebührenbescheid über Grabenreinigung für ein paar tausend Meter Graben, die nicht ihm gehörten. Hätte er einen fünfstelligen Betrag klaglos zahlen sollen, nur, um Gerichte zu entlasten?
Ich selbst bin als Kriegsdienstverweigerer bis vor's Verwaltungsgericht gezogen - und obsiegte gegen die BRD. Hätte ich stattdessen klaglos zum Bund gehen sollen?
Ob einem eine Klage "idiotisch" oder "schwachsinnig" erscheint, kann nur der Betroffene als Kläger (mit Einschränkungen s.o.) selbst entscheiden.
Der Rechtsstaat erscheint mir als hohes Gut, durchaus im Sinne einer "Leitkultur", über die wir hier diskutieren. Da wünsche ich mir keine Einschränkungen.