@FedaykinVon
Fedaykin schrieb (Beitrag gelöscht):betatschen
wird man meines Wissens nach nicht schwanger. So, wie es da formuliert ist, verstehe ich die befürchtete Schwangerschaft im Zusammenhang mit diesem Vorfall.
Es wird sich wohl schon um einen Übergriff handeln, der den Geschlechtsakt beinhaltete.
Den Zusammenhang zwischen diesem Vorfall und der befürchteten Schwangerschaft hat auch Jenny Böken offenbar selbst hergestellt. Also wird sie nicht so betrunken gewesen sein, dass sie sich an nichts mehr erinnern kann, oder aber frühzeitig über besagtes Video davon erfahren haben.
Im Artikel wird der Begriff „sexueller Übergriff“ verwendet, ob das nun die Straftat bezeichnet (seit der Reform des Sexualstrafrechts ist das ein Rechtsbegriff) oder als allgemeine Beschreibung eines rechtlich nicht klar einzuordnenden Vorfalls gemeint ist, kann ich nicht sagen. Eigentlich legen die Zeitungen da großen Wert auf ihre Formulierungen, und in der Formulierung hier behaupten sie, dass da eine ganz konkrete Straftat passiert sein könnte (die man 2008 rechtlich anders eingeordnet hätte, weil da noch ein anderes Sexualstrafrecht galt, Stichtag dafür war der 10.11.2016). Nimmt man hier den strafrechtlichen Begriff „sexueller Übergriff“ an, kann man im 177 StGB nachlesen, was Inhalt dieses Übergriffs gewesen sein dürfte.
Fedaykin schrieb:Problematisch ist ja der Zeuge wäre der einzige der wirklich ein strafrechtliches Problem hätte wenn sexuelle Nötigung im Spiel wäre.
Das wiederum kommt ganz auf den Inhalt dieses Vorfalls an, da die mögliche Tat vor der Reform des Sexualstrafrechts passiert ist, würde auch altes Recht gelten.
Im Übrigen fände ich es hochanständig von dir, wenn du noch mal überdenken würdest, ob „sich schwängern lassen“ im Zusammenhang mit „sexuellem Übergriff“ so die richtige Wortwahl ist.