Jenny Böken - Tod einer Kadettin
13.08.2017 um 14:27
Ein sehr bekannter Kölner forensischer Biologe beschäftigt sich seit vielen Jahren mit herausragenden Kriminhalfällen: Er sagt: Zitat "Die Spuren an sich haben ein verschiedenes Gewicht, was sich aus der Bewertung des Gerichts ergibt, das Gericht sagt z.B. eine merkwürdige Faser, eine merkwürdige Handlung, eine Blutspur, eine zeitlich räumliche Gelegenheit, schliesst sich z.B. ringförmig zu einer Indizienkette zusammen. Wenn das jetzt alles zusammen passt, dann ist alles schön. Aber was man dann vergisst, ist: Vielleicht gibt es eine andere Indizienkette, die genauso schön zusammen passt, für denselben Fall.... Und das macht unser Gehirn nicht mehr. Wir sagen, wenn wir eine schlüssige Möglichkeit haben, dann brauche ich nicht mehr drei andere Möglichkeiten prüfen. Das ist das eigentliche Problem bei Indizienprozessen!" Zitat, Ende
Hierdurch besteht einfach das Problem, dass niemand mögliche andere Beweisketten kontrolliert, inwieweit diese ebenso eine Lösung
des Falles darstellen. Deshalb ist z.B. der Einwand der Familie Böken durchaus berechtigt, eine Besorgnis der Befangenheit
bei der Untersuchung des Leichnams zu äußern, soweit obduzierender Arzt sogar (selbst in einer Gruppe von STA, Präparator usw) zusammen tätig sind, jedoch der Sohn selbst des Obduzenten in der fraglichen Zeit in der Nähe der Toten seinen Dienst verrichtet hat.
Solange man auch nur ansatzweise Indizien einfach vom Tisch wischt, ohne sie tatsächlich zu prüfen, und das Für oder Wider für jeden Menschen nachvollziehbar zu beweisen, solange ist u.U. eine Befangenheit gegeben - zumindest die Besorgnis der Befangenheit. Auch wenn man diese selbst durch die STA beiseite wischen will durch die Aussage, alles wäre ohne Besorgnis der Befangenheit abgelaufen, weil ein ganzes Team sich gegenseitig habe kontrollieren können, macht die Sache nicht ehrlicher oder wirklich sicherer, denn dann hätte die Familie Böken sicherlich auch ein weiteres ganzes Team Obduzenten plus Anwälte zusätzlich gestellt, um ein eindeutiges Ergebnis sicherzustellen. Solange man sich bindend nur auf einen reinen Unfall (was sein kann) bezieht, jedoch alles andere (Straftat, Totschlag) völlig außen vor lässt, solange funktioniert das deutsche Rechtssystem nicht richtig, weil es die anderen Möglichkeiten einfach außer acht lässt. Daher muss man sich auch nicht wundern oder beklagen, dass die Handhabung des Falles einfach bis zum Himmel riecht, und viele Staatsbürger sehr wohl einen wohl gewollten Ausgang erahnen oder darin sehen. Das grosse Problem ist, dass sich STA, Richter,Polizei damit keinen guten Dienst erweisen, wenn Prüfung von Rechtsfällen nur einseitig erfolgen. Da fragt sich ein jeder ob Judikative, Exekutive, und Legislative ausreichend getrennt worden sind, wenn Jusitzminister den STA Weisungen erteilen kann. Das sollte eigentlich nach 1945 richtiger Weise vollzogen werden - steht aber bis heute aus! Auch dies ist zu beanstanden, weil die Möglichkeit der Einflussnahme gegeben sein kann, denn ansonsten wäre die Trennung dieser Ebenen ja faktisch vollzogen worden. Dies ist aber nicht der Fall. Wir können also noch 10 Jahre über den Fall diskutieren: Wir befinden uns in einem echten Dilemma, solange die Dinge nicht berichtigt werden. Und solange das alles so ist, kann ohne wenn und aber, die Familie der Toten auch mit ihrer Vermutung Recht haben. Ob es zerredet wird, oder nicht.
Zu offensichtlich ist doch alles. Da nutzt es auch nichts mittels Priming den Lesern etwas suggerieren zu wollen. Ihr tretet alle also auf der Stelle,wenn nicht im Verfahren die notwendige Beweiswürdigung komplett geöffnet wird. Geschieht das nicht, wird jeder mit Recht negatives über den deutschen Rechtsstaat sagen können. Wäre es da nicht besser, sich Glaubwürdiger zu verhalten, und auf die Belange der anderen wirklich einzugehen? Wenn ich als Richter sagen würde: "Es bleibt dabei, es ist ein Unfall gewesen." Dann mache ich mich sehr unglaubwürdig. Denn dies ist nur die persönliche Meinung des Richters /der Richter, denn als Mensch kann auch er sich "irren".
Unter den Juristen wird dazu folgendes gesagt:"In der Ausbildung lernen wir Juristen, welche Rechtsfolgen ein vorgegebener Sachverhalt hat. In der Rechtswirklichkeit lernen Juristen, jedenfalls wenn sie die Richterrobe tragen, welchen Sachverhalt man für eine erstrebte Rechtsfolge behötigt. Und wie man ihn unter Berufung auf die Freiheit der Beweiswürdigung bastelt". Das sind keine versteckten Äusserungen, sondern öffentlich auf Tagungen der Anwälte vorgetragene Reden zum Thema Strafrecht in Deutschland. Ich denke, dies sagt schon sehr viel. Die andere Sicht ist die der Bundeswehr, wenn z.B. Rekruten eingezogen werden, die nicht den Maßstäben und geregelten Erfordernissen entsprechen. Vorgaben für die Einberufung/Einstellung müssten insofern bindend eingehalten werden. Eine gewisse Belastungsfähigkeit muss eingehalten werden und darf nicht umgangen werden. Standards sind einzuhalten und nicht Wahlweise auszulegen. Aber auch Körpermasse (z.B.: wenn 1,60 Körpergröße für das Aufentern das Mindestmaß sind, dann dürfen nicht
1,57 Meter zugelassen werden, um aufzuentern, da ganz einfach die Beinlänge und Beinkraft nicht für die Takelage ausreicht. M.E. ein klarer Verstoß der Bundesmarine, des OPZ (?), wenn Personen die kleiner als 1,60 Meter sind, nicht von gewissen Tätigkeiten befreit worden sind. Ein Absturz kommt nämlich daher, dass man mit den Armen versucht sich hochhzuarbeiten, bis man in das Kraftloch fällt, weil die Beine u. Füsse, dies gar nicht bei geringerer Körpergröße, kompensieren können - daher sehe ich die Schuld eindeutig bei der Marine selbst, auch wenn man Gegenteiliges ausgeurteilt hat. Die eigenen Standards sind doch der Beweis gegen die Marine selbst, welche diese nicht korrekt eingehalten hat. Auch hier. Man darf attestieren, dass sich die Problematiken bei der Marine zu der Zeit fast schon "Hausgemacht" häuften.