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Mädchen wird aus Unterricht gerissen und abgeschoben

896 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Duisburg, Abschiebung, Nepal ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mädchen wird aus Unterricht gerissen und abgeschoben

04.06.2017 um 21:18
@canales
09.01.2017... Merkel kündigt „nationale Kraftanstrengung“ bei Abschiebungen an

„Wer kein Aufenthaltsrecht hat, muss zurückgeführt werden“: Als Konsequenz aus der Sicherheitsdebatte will Kanzlerin Merkel schärfer bei Abschiebungen vorgehen.



„Wo Recht gesetzt ist, muss dieses Recht auch umgesetzt werden“, sagte Merkel am Montag bei der Jahrestagung des Deutschen Beamtenbunds in Köln. Wer als Schutzbedürftiger einen Aufenthaltstitel habe, müsse auch integriert werden. Wer hingegen keinen Schutzstatus habe, müsse „unser Land wieder verlassen“.

Merkel gestand ein, dass in der Vergangenheit „die Umsetzung beider Teile nicht so ernsthaft verfolgt“ worden sei wie nötig. Nun sei dies eine „Aufgabe für alle“ und eine Herausforderung für das gesamte Kabinett. „Wer kein Aufenthaltsrecht hat, muss in sein Heimatland zurückgeführt werden“, sagte Merkel.
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/merkel-kuendigt-nationale-kraftanstrengung-bei-abschiebungen-an-14611483.html

nur weil sich in der Vergangenheit eine lasche Praxis eingeschlichen hat, heißt das längst nicht, dass man das so beibehalten muss.
"wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass" funktioniert höchstens im Märchen, nicht jedoch bei dem Thema Abschiebungen.
Zitat von canalescanales schrieb:Ändert dies jetzt etwas an der Vorgehensweise, oder sollte die Familie besser freiwillig ausreisen um vom abgesicherten Leben hier in eine ungewisse Zukunft zu gehen?
das Risiko müssen die Asylbewerber (in diesem Fall die Eltern des Mädchens) tragen.
Wer um Asyl bittet, aber keinen trifftigen Grund dafür hat, muss mit  Konsequenzen rechnen.
im Einzelfall bitter, aber in der Gesamtheit richtig.
ob das Vorgehen richtigwar? wage ich mir nicht zu beurteilen.
in der Vergangenheit kam es jedenfalls öfter vor , dass Familien nicht abgeschoben weerden konnten, weil plötzlich ein Kind unauffindbar (meist bei Verwandten) war.
Die Experten berichten von Beispielen, wo plötzlich ein Kind fehlt, wenn die gesamte Familie Deutschland verlassen soll. "Das Kind kommt zu einem Onkel oder einer Tante, das ist ein Klassiker, um seine Abschiebung zu verhindern." Sie beklagen außerdem, dass es im Internet viele Anleitungen dafür gebe, wie Rückführungen am besten zu verhindern seien. Dazu zähle auch der Ratschlag, kurz vor dem Abflug in der Maschine Randale zu machen, weil sich dann der Flugkapitän vielleicht weigere, den gewalttätigen Passagier mitzunehmen.
http://www.zeit.de/2016/06/abschiebung-deutschland-auslaender-scheitern


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04.06.2017 um 21:20
@emz
In diesem Fall kann doch der Sohn die Sachen nachschicken bzw. verwerten. Ansonsten würde ich sagen selber Schuld. Sie hatten zumindest das ganze Jahr 2017 Zeit sich freiwillig um die Ausreise zu kümmern. Sie sollte eigentlich noch für die Kosten der Abschiebung haften. Alles sinnloses Geld was da verpulvert wird. Von unseren Steuerlasten und für Senioren und Kinder ist kein Geld da. Toll.


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04.06.2017 um 21:38
@neugierchen
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Welches Fingerspitzengefühl denn? Von März 2016 stand doch die Ausreisepflicht fest. Selbst die Härtefallkommission wurde abgewartet
Das Fingerspitzengefühl in solchen Fällen eine befristete Aufenthaltserlaubnis zu erteilen...möglich wäre das gewesen.
Zitat von emzemz schrieb:Da sich die Ausweisung nicht verhindern lässt, würde ich eine freiwillige Ausreise bevorzugen.
siehe oben


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04.06.2017 um 21:43
@canales
also wenn sogar die Härtefallkommission eine Duldung ablehnt -- was willst du noch??

in diesem Fall würde ich sagen, es wurde alles versucht, das Fingerspitzengefühl vermisse ich überhaupt nicht da sogar eine Härtefallkommision entschieden hat, dass KEIN Härtefall vorliegt.


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04.06.2017 um 21:48
@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb:nur weil sich in der Vergangenheit eine lasche Praxis eingeschlichen hat, heißt das längst nicht, dass man das so beibehalten muss.
"wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass" funktioniert höchstens im Märchen, nicht jedoch bei dem Thema Abschiebungen.
Mein Güte, weshalb denkst Du denn wurde die Regelung eingeführt dass gut integrierte Flüchtlinge unter bestimmten Voraussetzungen einen Aufenthalt erhalten können?
Zitat von lawinelawine schrieb:also wenn sogar die Härtefallkommission eine Duldung ablehnt -- was willst du noch??
Die Begründung der Kommission lesen...und, was ich vermute, dass nur die falschen Angaben zur Ablehnung führten, diese Entscheidung in Frage stellen, denn genau solche Familien fallen eigentlich unter diese Regelungen.


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04.06.2017 um 22:06
So wie mein Eindruck ist, scheint es inzwischen gängige Praxis zu sein, bei drohender Abschiebung von Mitschülern mit Petitionen zu reagieren. Habe hier einen Artikel gefunden, der durchaus Paralellen aufweist, außer, dass der Schüler über die anstehende Abschiebung informiert war.
http://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/leipzig-schueler-union-nennt-abschiebung-von-mitschueler-rechtens-a-1135752.html
Zitat von canalescanales schrieb:Die Begründung der Kommission lesen...und, was ich vermute, dass nur die falschen Angaben zur Ablehnung führten, diese Entscheidung in Frage stellen, denn genau solche Familien fallen eigentlich unter diese Regelungen.
Und du meinst nicht, der Anwalt der Familie hätte das nicht gemerkt und wäre dagegen vorgegangen?

Dann habe etwas Geduld, denn selbige Entscheidung haben die Mitschüler von Bivsi bereits angefordert, wie ich bereits an anderer Stelle ausführte.

Hier noch was zu den geplanten Aktionen der Mitschüler. http://www.focus.de/politik/deutschland/drama-in-duisburg-um-14-jaehrige-bevsi-beste-freundin-nach-abschiebung-verzweifelt-sie-wurde-mir-aus-dem-herz-gerissen_id_7206208.html


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04.06.2017 um 22:11
Zitat von emzemz schrieb: canales schrieb:
Die Begründung der Kommission lesen...und, was ich vermute, dass nur die falschen Angaben zur Ablehnung führten, diese Entscheidung in Frage stellen, denn genau solche Familien fallen eigentlich unter diese Regelungen.

Und du meinst nicht, der Anwalt der Familie hätte das nicht gemerkt und wäre dagegen vorgegangen?
die Antwort von emz kann ich voll und ganz unterstreichen.
ein Anwalt, der mit brisanten Details einer ungerechtfertigten Abschiebung ((so wird es von dir u.a. dargestellt) nicht an die zutiefst betroffene Öffentlichkeit geht und um Mitgefühl und Unterstützung bittet? für mich unvorstellbar.


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04.06.2017 um 22:35
Zitat von canalescanales schrieb:Das Fingerspitzengefühl in solchen Fällen eine befristete Aufenthaltserlaubnis zu erteilen...möglich wäre das gewesen.
Sie waren seid 98 hier, seid 16 Jahren wurde ihnen hier Aufenthalt ohne Rechtsanspruch  gewährt, wie lange denn noch befristen?



@lawine
@emz
Sie haben ein Anwalt, immer noch, sie haben seid über 15 Jahren hier geklagt, meint ihr nicht auch wenn nur der kleinste Funken falsche Behauptung in der Härtefallkommissionsbegründung gestanden hätte würde diese hier schon vom Anwalt öffentlich gemacht sein.

Der Staat darf aus datenrechtlichen Gründen nichts veröffentlichen, da ist es natürlich immer leicht eine VT aufzubauen das böse böse Bamf ....

Wir sollten uns überlegen ob man Kindern ab 14 vielleicht die Wahl lässt hier zu bleiben, aber dann wäre es für viele wieder barbarisch die Eltern abzuschieben.... Wenn Personen hier kein Aufenthaltsstatus haben müssen sie ausreisen. Punkt.


@ all die die Abschiebung falsch finden
Wieder das Thema, fordert Bleiberecht für alle, aber setzt euch dafür ein. Versucht nicht das Asylrecht immer mehr auszuhöhlen, denn so werdet ihr dafür sorgen das bald ein Großteil der Bevölkerung überhaupt kein Asyl mehr gewähren will.

Habe im anderen Thread gerade gelernt das in vollkommen anderer Beziehung gerade Schranken fallen sollen, keine besondere Rücksicht auf Juden, hmmm, dann kann auch das Asylgesetz abgeschafft werden. Was kümmert uns unsere Geschichte.


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04.06.2017 um 23:35
@emz
Zitat von emzemz schrieb:Und du meinst nicht, der Anwalt der Familie hätte das nicht gemerkt und wäre dagegen vorgegangen?
Dagegen kann rechtlich nicht vorgegangen werden...und vorher waren alle rechtlichen Mittel wohl ausgeschöpft.
Ändert nichts daran, dass es eine Möglichkeit gegeben hätte der Familie aufgrund der Integration eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.
@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb:ein Anwalt, der mit brisanten Details einer ungerechtfertigten Abschiebung ((so wird es von dir u.a. dargestellt) nicht an die zutiefst betroffene Öffentlichkeit geht und um Mitgefühl und Unterstützung bittet? für mich unvorstellbar.
Also der Rechtsanwalt kann gegen die Entscheidung der Härtefallkommission keine Rechtsmittel einlegen. Für mich hätte es die Möglichkeit gegeben der Familie vorab eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, die Voraussetzungen waren gegeben, weshalb ich auch den Begriff des Fingerspitzengefühls brachte. Wenn Du das anders siehst...ich frage mich halt für wen Du dann überhaupt so eine Regelung vorsiehst?

@neugierchen
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Sie waren seid 98 hier, seid 16 Jahren wurde ihnen hier Aufenthalt ohne Rechtsanspruch  gewährt, wie lange denn noch befristen?
Verstehst Du es nicht?
Aus der Kettenduldung eine Aufenthaltserlaubnis machen, aufgrund der Integration und der positiven Entwicklung vor allem der Kinder. Was spricht denn dagegen?

Und Keiner fordert Bleiberecht für alle, aber für langjährige und gut integrierte Flüchtlinge wie es das Gesetz vorsieht.


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04.06.2017 um 23:48
@canales
Es wird uns ja vom Anwalt vorenthalten was zur Ausweisung führte. Der Sohn durfte bleiben. Hätten die Eltern sich anders verhalten wären sie auch noch hier, verstehst Du das. Sie waren nicht so integriert wie es gewünscht wird, sonst hätten keine bedeutsamen Gründe die Integrationsleistung aufgehoben. Das ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn nichts vorgefallen wäre, alles gut, wären sie nie abgeschoben worden.
Ich hatte Dir die Gesetzespassagen schon einige Male eingestellt. Wenn Du weitere oder andere Informationen hast stelle sie ein.


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04.06.2017 um 23:50
Wenn du davon ausgehst, ...
Zitat von canalescanales schrieb:... dass nur die falschen Angaben zur Ablehnung führten,
dann darf man, so meine ich jedenfalls, getrost davon ausgehen, dass der Anwalt dafür gesorgt hat, dass keine falschen Angaben bei der Härtefallkommission vorlagen.
Zitat von canalescanales schrieb:Und Keiner fordert Bleiberecht für alle, aber für langjährige und gut integrierte Flüchtlinge wie es das Gesetz vorsieht.
Aber das reicht halt nicht aus, nur gut integriert zu sein.

Ansonsten müssen wir halt abwarten, ob wir erfahren, warum die Härtefallkommission so entschieden hat.
Vielleicht mag ja der Anwalt der Familie die Unterlagen rausrücken.


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04.06.2017 um 23:56
@emz
Kannst Du belegen das es nur die falschen Angaben zur Person waren, oder ist das wie ich vermute reines Wunschdenken der Abschiebungsgegner?


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05.06.2017 um 00:00
@neugierchen
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Ich hatte Dir die Gesetzespassagen schon einige Male eingestellt. Wenn Du weitere oder andere Informationen hast stelle sie ein.
Die hatte ich doch eingestellt...es geht um die Bewertung der falschen Namensangaben.
Wenn Du weitere Indizien hast dann bitte einstellen, ansonsten sind das Annahmen...

@emz
Zitat von emzemz schrieb:dann darf man, so meine ich jedenfalls, getrost davon ausgehen, dass der Anwalt dafür gesorgt hat, dass keine falschen Angaben bei der Härtefallkommission vorlagen.
Die Härtefallkommission überprüft nicht nur den Antrag der Familie sondern den ganzen Fall.
Zitat von emzemz schrieb:Vielleicht mag ja der Anwalt der Familie die Unterlagen rausrücken.
Dies wäre sicherlich interessant.


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05.06.2017 um 00:04
Bevor jetzt was durcheinander gerät, hier der komplette Kommentar:
Zitat von canalescanales schrieb:    
lawine schrieb:
   also wenn sogar die Härtefallkommission eine Duldung ablehnt -- was willst du noch??
Die Begründung der Kommission lesen...und, was ich vermute, dass nur die falschen Angaben zur Ablehnung führten, diese Entscheidung in Frage stellen, denn genau solche Familien fallen eigentlich unter diese Regelungen.
Zitat von canalescanales schrieb:Die Härtefallkommission überprüft nicht nur den Antrag der Familie sondern den ganzen Fall.
Und was unterliegt dem Antrag? der gesamte Fall, oder?


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05.06.2017 um 00:08
@emz
Zitat von emzemz schrieb:Und was unterliegt dem Antrag? der gesamte Fall, oder?
Nein, der Antrag beschreibt die Gründe des Antragstellers...der Fall auch die Begründung der Abschiebung oder die Nichterteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Es werden beide Ansichten gegenübergestellt.


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05.06.2017 um 00:09
@neugierchen
Die Indizien ergaben sich aus dem Grundsatzurteil, die hatte ich eingestellt, suche es nochmal

Eine Aufenthaltserlaubnis wird auch nicht erteilt, wenn ein Ausweisungsinteresse besteht, weil erhebliche Straftaten begangen wurden. Nach dem Nds. Erlass vom 21.10.2015  sind dies insbesondere Freiheitsstrafen von einem Jahr und mehr. Geringere Straftaten sind aber danach nicht immer unbeachtlich.  Nach einer Entscheidung des OVG NRW,  auf die der Erlass sich bezieht, verhindern auch von § 25b Abs. 2 AufenthG-E nicht erfassten (zurückliegende) Identitätstäuschungen und Straftaten die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, wenn sie nach ihrer Art oder Dauer so bedeutsam sind, dass sie „das Gewicht der relevanten Integrationsleistungen“ beseitigen. Es soll eine Abwägung im Einzelfall erfolgen, bei der die Absicht des Gesetzgebers, langjährig Geduldeten bei nachhaltigen Integrationsleistungen eine dauerhafte rechtlich abgesicherte Lebensperspektive in Deutschland zu eröffnen, zu berücksichtigen ist

Besonders dieser Satz

wenn sie nach ihrer Art oder Dauer so bedeutsam sind, dass sie „das Gewicht der relevanten Integrationsleistungen“ beseitigen



Ich suche jetzt auch nochmal was Du dazu geschrieben hast, Deine Indizien das dieses Grundsatzurteil keine Beachtung fand. Vielleicht hilfst Du mir und stellst es nochmals ein, denn es wäre der Hammer wenn eine Härtefallkommission übersehen würde das nicht nach geltenden Grundsatzurteilen entschieden wird.

Da Du versteckt bist kann ich nicht suchen, werde jetzt nicht erneut 12 Seiten lesen


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05.06.2017 um 00:12
@neugierchen

Es gibt keine Information über eine erhebliche Straftat und die Aufenthaltserlaubnis kann auch abgelehnt werden wenn gegen die Mitwirkungspflicht verstoßen wird.
Das habe ich einige Seiten vorher eingestellt.


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05.06.2017 um 00:17
@neugierchen

Du musst nur den § 25 des Aufenthaltsgesetzes lesen...und da über eine schwere Straftat nichts bekannt ist dürfte dies auch so zutreffen...
Die Aufenthaltserlaubnis wird nicht erteilt, wenn die Ausreise in einen anderen Staat möglich und zumutbar ist oder der Ausländer wiederholt oder gröblich gegen entsprechende Mitwirkungspflichten verstößt. Sie wird ferner nicht erteilt, wenn schwerwiegende Gründe die Annahme rechtfertigen, dass der Ausländer
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__25.html


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05.06.2017 um 00:25
Zitat von canalescanales schrieb:Es gibt keine Information über eine erhebliche Straftat
Es gibt auch keine Informationen, über keine erhebliche Straftat
oder man könnte auch sagen, es gibt überhaupt keine Informationen.


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05.06.2017 um 00:27
Nochmals:
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Identitätstäuschungen und Straftaten die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, wenn sie nach ihrer Art oder Dauer so bedeutsam sind,
Ein eingestelltes Verfahren (darüber besteht wohl Kontext) ist nicht so bedeutsam das es die Integrationsleistung aufhebt. Da sind wir uns wohl einig, sonst müsste nicht abgewogen werden, denn dann würde es ausgeschlossen sein das es bei Identitätsfälschungen Aufenthalt gibt.

Ergo, ein eingestelltes Verfahren, also ohne Belang. Das Gesetz und das Grundsatzurteil legt verbindlich fest das etwas die Integrationsleistung aufheben muss.

Was sagt Dir das?
1. Es gab eine Ermittlung, die ist eingestellt worden. unerheblich
2. es muss zwingend was bedeutsames vorgefallen sein was die Integrationsleistung aufhebt sonst hätten sie eine                    Aufenthaltsgenehmigung erhalten.

Jetzt liegt es an Dir zu belegen das der Staat falsch entschieden hat, das nichts bedeutsames stattgefunden hat.

Ich muss es nicht beweisen, denn die Familie hat zusammen mit einem Anwalt sämtliche Instanzen durchgeklagt und immer verloren. Selbst eine Härtefallkommission hat es überprüft. Also willst Du hier verkaufen das sich zig verschiedene Instanzen
nicht an geltendes Recht gehalten haben um eine unschuldige Familie rauszuschmeißen. Dafür brauchst Du Belege, keine Vermutungen.


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