Z. schrieb:Nein du hast hier keine Beweise eingebracht die Jebsen gerichtlich gesichert als Antisemiten verurteilen. Das Gegenteil ist der Fall, die von dir verlinkten Wikis betreff.
Das habe ich auch nie behauptet, da es keinen Straftatbestand darstellt, Antisemit zu sein.
Diese logisch völlig unhaltbare Prämisse, dass man wegen Antisemitismus verurteilt sein muss, um Antisemit zu sein, hast du ja erst nachträglich aufgestellt, um einen Nachweis eben so unmöglich wie möglich zu machen.
Außerdem war es nicht ich, die Wiki verlinkt hat, sondern du, und daraus hast du irgendwelche Aussagen völlig irrelevanter rbb-Menschen zitiert, die du jetzt anscheinend zu gerichtlichen Aussagen machen möchtest bzw ihnen dieselbe Relevanz zusprichst.
Was ich allerdings nachgewiesen habe ist, dass von einem Gericht stattgegeben wurde, dass Frau Ditfurth es zu unterlassen habe, Herrn Elsässer einen "glühenden Antisemiten" zu nennen und konträr dazu Herr Mährholz und Herr Jebsen im Urteil aufgeführt werden (die scheinbar nichtmal dagegen geklagt hatten) und dass ein anderes Gericht Herrn Jebsen zu verstehen gegeben hat, dass seine Klage auf Verleumdung gegenüber der Antilopen Gang, die ihn einen Antisemiten nannten, keine Aussicht auf Erfolg hat, begründet unter anderem mit "Äußerungen des Antragstellers in der Vergangenheit".
Es ist jetzt nun nicht sonderlich schwer, die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen, wenn Herr Jebsen in einer stattgegebenen Unterlassungsklage wegen "glühender Antisemit" als Gegenbeispiel aufgeführt wird und es offensichtlich keine Verleumdung darstellt, ihn einen Antisemiten zu nennen.
Dass das dann trotzdem verneint wird oder dass für jeden ersichtliche Links plötzlich nicht gefunden werden können, ist so der Grund, warum der Thread jetzt hier ist: Hier lief von Anfang an nur ideologischer Unfug ab.