borabora schrieb:Wo habe ich was von Schulbesuch geschrieben?
Nicht geschrieben aber zitiert und als "die antwort" angegeben.
borabora schrieb:Und: Wer soll überprüfen, ob ein 14-jähriges in seiner Ehe glücklich ist oder nicht, die Behörden können dies alles und mehr unmöglich überprüfen.
Zusammenarbeit behörden, betreuer ectpp.
borabora schrieb:So traurig es sich anhören mag, doch auf Einzelfälle kann keine Rücksicht genommen werden. Hier hilft nur eine klare Linie.
"hilft". Letzlich führt sie nur dazu, dass eben diesen nicht mehr geholfen werden kann, da sich die "klare linie" rumspricht und die einwanderung zurückgeht. Kann man machen ... hilft nur niemandem.
borabora schrieb:Nein, Kinderehen gehören verboten u. wie schon gesagt, da darf/sollte es keinerlei Ausnahmen geben.
Ich bin eher der meinung zwangsehen gehören verboten und kinderehen, bis zu einem bestimmten alter. Alle ehen mit unter 14 jährigen grundsätzlich nichtig, zwischen 14 und 16 ganz genau betrachten und beurteilen (kein altersunterschied größer als 10 jahre), ab 16 lockern. Ehen ab 18 ebenfalls betrachten (zwecks zwangsehe).
Fedaykin schrieb:Echt, jetzt? Warum man Kinderehen nicht dulden sollte? Wir wissen ja wie Weise und Mündig die Menschen mit 14 oder 15 sind
Wer nur kichernde kiddies kennt, der kann das natürlich nicht beurteilen. Es gibt 13jährige, die sind weiser, reifer und erwachsener als so manche/r 25jährige.
CosmicQueen schrieb:Oder gibt es auch ältere Frauen, die einen jungen Knaben ehelichen wollen?
Sicherlich. Felsenfest steht, dass erwachsene frauen auch 12jährige knaben ins bett zerren. Dahingehend sind schon einige damen im gefängnis gelandet. Einige heiraten später offiziell und irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass der wunsch nach beziehung und heirat erst dann aufploppt, wenn der bub völljährig wird.