Politik
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Umgang mit Kinderehen

797 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinderehe ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Venom ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Umgang mit Kinderehen

12.09.2016 um 11:58
@migrantbird
Ja, wärst du ein Mod hätten wir hier dann eine einseitige Diktatur ;)
Zitat von migrantbirdmigrantbird schrieb:gehört ja anscheinend hier zur aussterbenden Art
Nein, zum Glück ist die Mehrheit nicht rechtsradikal ;) Sonst hättet ihr große Probleme in Deutschland gehabt :P:


melden

Umgang mit Kinderehen

12.09.2016 um 12:10
@FF
das Thema : Anerkennung im Ausland geschlossener Ehen mit Minderjährigen wurde bislang überhaupt nicht juristisch aufgearbeitet. Diese Ehen werden anerkannt (ich erwähnte bereits, den mir direkt bekannten Fall!). Egal ob es minder - oder volljährig Zwangsverheiratete betrifft. Die Frauen müssen sich ganz normal dem Scheidungsrecht stellen, das heißt, sie haben die Möglichkeit ihre Ehe nach geltendem Recht scheiden zu lassen. (allein schon darin erkennt man die faktische Anerkennung der Ehe). Zum Teil mit Todesdrohungen, sollte dir ebenfalls bekannt sein da du weißt, wie überfordert Frauenhäuser und Hilfsorganisationen zT sind.
Eine Annulierung ist - soweit mir bekannt ist - nicht vorgesehen für im Ausland geschlossene Zwangs/Kinderehen.

die rechtliche Qualifizierung der Zwangsehe als besondere Form der Nötigung war ein Schritt in die richtige Richtung, da auch der Versuch der Zwangsverheiratung unter strafe gestellt wurde. Ein Schritt in die richtige Richtung, mehr aber auch nicht. An der Strafbeimessung hat sich nichts verändert! An der rechtl Anerkennung der Ehen auch nicht.

Es macht selbstverständlich noch mal einen riesen Unterschied, ob Mädchen (und Jungen - -mir musst du nicht unterstellen, dass ich die unerwähnt liese) mit a) 12, 13 unter 14 J. verheiratet werden oder mit b) 16, 17, unter 18J.

bei a) liegt das Alter unter dem Schutzalter - der sexuelle Kontakt mit Kindern ist eine Straftat
b) ist zumindest das Alter, in dem viele/die meisten? jungen Menschen von sich aus bereits sexuelle Kontakte haben. Da aber Ehe neben Sex vor allem ein rechtlicher Vertrag zwischen mündigen Erwachsenen darstellt mit weitreichenden Folgen für Erbrecht, Unterhalt etc, ist das EHEMÜNDIGKEITSALTER auf 18 Jahre - nämlich die Volljährigkeit der jungen Menschen festgelegt.
Zitat von FFFF schrieb:Es leben wie viele türkischstämmige Muslime in Deutschland?
Wenn "Ein Drittel bis ein Viertel" der dort geschlossenen Ehen Kinderehen sind, dann gibt es das Problem hier längst, und zwar in viel größerem Ausmaß, als 1500 Fälle.
Jetzt kommen Flüchtlinge aus anderen Ländern, und ihr diskutiert über die Türkei? Das sind keine türkischen Flüchtlinge.


ich habe die Zahl der Frauen genannt, die sich lt einer Studie der damaligen Familienministerin hilfesuchend an Organisationen gewandt haben. Von einem Viertel oder gar einem Drittel war nciht die Rede!!

selbstverständlich ist beim Thema Zwangsehen über die Türkei zu reden! in der Türkei sind 25-33% der Frauen von Zwangseheschließungen betroffen, viele davon Minderjährig.
Importbräute aus der Türkei nach Deutschland, eilig anberaumte "Türkei-Urlaubsreisen" mit den unter 18jährigen (meist 16 oder 17) Töchtern zum Zwecke der Eheschließung ist doch wahrlich keine Seltenheit!
Wenn die Mädchen (Jungen) nach der Eheschließung in der Türkei verblieben, dann war das "Problem" heir offenbar nicht mehr relevant. meinst du, die Eltern hätten vor der Verheiratung die Zustimmung des zuständigen Familiengerichtes eingeholt??

es leben aber auch zig Frauen in Deutschland, denen genau das widerfuhr.
man hätte schon seit Jahren darüber nachdenken können, wie man rechtlich mit unrechtmäßig geschlossenen Ehen umgeht. Inwieweit Annulierung der Ehe ein alltagstauglicher Weg für die Frauen war/ist - mir liegen dazu keine Infos vor.
Weil ab 1961 vor allem aus diesem traditionell-konservativen, ländlichen Bereich der Türkei sowie später aus arabischen Ländern Menschen durch die Arbeitsmigration nach Europa kamen und hier teilweise Traditionen konservierten, die man besonders in der westlichen Türkei größtenteils längst hinter sich gelassen hat, sind auch in der dritten Migrantengeneration vor allem in diesem Bereich arrangierte Ehen und Zwangsehen nach wie vor anzutreffen. Hier existiert das Phänomen der sogenannten "Importbräute", die teilweise ohne Kenntnis der jungen Frauen vorbereiteten Ferienheiraten (oder "Ferienverschleppungen") in die Türkei sowie der bisweilen teuer angebotene "Verkauf" eines sicheren Aufenthaltstitels einer jungen Frau in Europa an einen Ehekandidaten aus der Verwandtschaft, der noch höher gehandelt wird, wenn die Braut über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügt. Diese Art der Zwangsehen betrifft allerdings nicht nur junge Frauen, sondern auch Männer, wie Ahmet Toprak gezeigt hat. [75]
http://www.igfm.de/themen/frauenrechte/heirat-im-islam/ (Archiv-Version vom 15.10.2016)


1x zitiertmelden

Umgang mit Kinderehen

12.09.2016 um 12:28
@gastric
Es gibt auch Fälle, in denen die Eltern aufgrund irgend einer Fehde dazu verurteilt wurden, die Tochter zu verheiraten.
Das kann der örtliche Imam, aber auch der Ältestenrat in einem indischen Dorf beschließen, und dann haben die Eltern gar nichts mehr zu sagen. Die Alternative wäre, sie würden über Nacht die Sachen packen und mit allen Kindern das Dorf verlassen, ihre Existenz und alle Sozialkontakte verlieren und in einen Großstadt-Slum umziehen, wo es noch übler zugeht.

Das sind Realitäten, mit denen man sich auseinandersetzen muss.
Auch die Eltern kann man nicht ohne Verhandlung verurteilen, genauso wie man in jedem einzelnen Fall untersuchen müsste, ob denn der andere Ehepartner nicht genauso wenig einverstanden war mit der Hochzeit. Nicht selten sind beide minderjährig gewesen, als sie verheiratet wurden, und beide wurden nicht gefragt.
Aber es ist hlat viel einfacher, "KINDERSCHÄNDER!!!" zu brüllen und eine Zackzack-Lösung für alle Fälle zu fordern.
Zitat von lawinelawine schrieb:ich habe die Zahl der Frauen genannt, die sich lt einer Studie der damaligen Familienministerin hilfesuchend an Organisationen gewandt haben. Von einem Viertel oder gar einem Drittel war nciht die Rede!!

selbstverständlich ist beim Thema Zwangsehen über die Türkei zu reden! in der Türkei sind 25-33% der Frauen von Zwangseheschließungen betroffen, viele davon Minderjährig.
33% sind ein Drittel der Frauen, also ein Drittel der Ehen da jeweils eine Frau dazu gehört.

Die Frage der Annullierung habe ich angesprochen, weil hier Annullierungen gefordert wurden.
Dass das nicht sattfindet, weiß ich und habe die Gründe dafür aufgezählt.

Wenn die Strafen bei Verurteilung wegen schwerer Nötigung/Zwangsehe jetzt schon mehrere Jahre betragen, meinst Du, dass höhere Strafen abschrecknder wären?
Oder geht es eigentlich nur darum, die bestehenden Gesetze vernünftig und konsequent umzusetzen?


melden

Umgang mit Kinderehen

12.09.2016 um 13:14
Ich find die Entscheidung, Kinder- und Zwangsehen in Deutschland zu annullieren, absolut richtig.

In der Hinsicht bin ich auch völlig undiplomatisch, wenn man so will. Derartige Bräuche und Rechtsprechungen, auf denen solche Praktiken beruhen, haben bei uns nichts verloren. Ebensowenig, wie Verstümmelungspraktiken v. Frauen.
Klare Sache.

An erster Stelle müssen Kinderrechte stehen. In Deutschland müssen Kinderrechte für ALLE Kinder gelten, unabhängig von Herkunft, Ethnie, Religions- oder Staatsangehörigkeit.

Falls die Paare auch noch zusammen sein WOLLEN, wenn beide erwachsen sind, können sie nochmal - aus deutscher Sicht legal - heiraten.
Es sollte solange auch eine räumliche Trennung bestehen, wenn nötig, ein familienähnliches Zusammenleben würde ich weniger befürworten.


Zu überlegen wäre auch, wie das eigentlich mit Sex in der Ehe ist?
Liegen entsprechende Altersunterschiede vor, dann wäre es durchaus nicht völlig abwegig, von Kindesmissbrauch zu sprechen.
Allerdings wohl nur, wenn es den Sex in Deutschland gegeben hat. Vollzug unter anderen Bedingungen und in anderen Ländern kann wahrscheinlich nicht unter STrafe gestellt werden.


melden

Umgang mit Kinderehen

12.09.2016 um 14:50
@Kc
Du hast nicht gelesen, was ich über Annullierungen schrieb?
Das bedeutet, dass alle Ansprüche auf Unterhalt, Erbe, Rente u.s.w. auch hinfällig sind. Es gäbe auch keine Entschädigung, außer in einem getrennten Verfahren wegen Missbrauch.


melden

Umgang mit Kinderehen

12.09.2016 um 14:59
@FF
Auch sowas könnte man doch sicher vertraglich regeln lassen, bis die Kids zumindest 16 sind, und selbst über ihre weitere Lebensplanung entscheiden (oder wenigstens mitbestimmen) können, oder?
Man muss ja nicht gleich annullieren, denke ich, aber diese Wartezeit bis zum endgültigen Ehevollzug sollte man den Kindern schon geben. Und es sollte auch nicht so schwer sein, das zu akzeptieren, wenn man in diesem Land wohnen bleiben will.


melden

Umgang mit Kinderehen

12.09.2016 um 18:22
Für die Mädchen und das grundsätzliche Problem ist es egal, warum sie hier sind, ob als Flüchtlinge oder Migrantenkinder oder sonstwie. Es ist auch egal, ob es Muslime oder andere sind.
Deshalb verstehe ich auch nicht, was wir da jetzt diskutieren. Es wurde schon nach Lösungen gesucht....
Ach echt?

Für was? Für Kindesmissbrauch? Muss man da eine andere Lösung finden, wenn es Menschen sind die nach irgendeinem Stammesritual kleine Kinder heiraten und dann missbrauchen?

Eine Ehe mit einem Kind welches unter 14 ist, ist Kindesmissbrauch, wenn es nicht der heroische Mann war, der ein kleines Mädchen aus welch (Schutz) Gründen auch immer heiratete sie nicht anfasst und sie in Deutschland umgehend den Behörden übergibt und die Sache erklärt.

Alles andere ist Kindesmissbrauch. Jetzt kann man sich fragen, was geschieht mit den Mädchen, wohin mit ihnen, wie erleichtern wir ihnen einen Neustart....

Nicht verhandelbar ist, dass wir das Kind sofort befreien müssen von dem Missbrauch. Ist dir das klar oder nicht?

Für diese Entscheidung benötigen wir keine Lösungen was danach passiert. Dieses Handeln ist alternativlos. Wenn du heute weißt, dass ein erwachsener Mann ein Kind missbraucht, dann fragst du dich nicht vorher, was wir denn nun mit dem Kind machen, mit dem Täter, mit den Eltern die ihr Kind verkauft haben....

Das Kind muss sofort gerettet werden.

Das ist so, wie wenn du dir bei einem Autounfall bevor du die Rettung anrufst Gedanken machst, wie man die Straße da absperren könnte, wohin mit dem Wrack, wer bezahlt den Schaden....
Und das ist der springende Punkt, denn die Behörden reagieren meist erst auf die Notlage hin und haben es in der Vergangenheit auch oft nicht geschafft, die Mädchen aufzufangen.
Das ist beschämend. Darum habe ich bereits gesagt, für mich ist das staatlich legitimiert, wenn der Staat eine Liste hat ( wie käme er sonst auf eine genaue Zahl ) und die Mädchen sind nicht gerettet.
Meine Fragen zielen darauf ab, dass hier geschrieben wurde, die Täter sollten sofort abgeschoben werden. Ist das dann alles? Sollten sie nicht noch bestraft werden?
Also ein Kinderschänder sollte zunächst für sein Verbrechen bestraft werden, danach Abschiebung.
Aber hat man die Kapazitäten, 1500 Menschen hier vor Gericht zu stellen und einzuknasten?
Schon wieder. Du merkst es gar nicht oder? Mit so einer Fragestellung implizierst du ja, es könnte eine andere Lösung geben, als Kinderschänder zu bestrafen.

Die Frage kann doch nicht dein ernst sein. Reden wir von Deutschland oder vom Taka Tuka Land? Dann müssen Kapazitäten erhöht werden.

Oder was machen wir wenn morgen die Mordrate extrem ansteigt. ?
Man könnte da mit den Behörden im Heimatland zusammen arbeiten, denn dort sind Kinderehen oft auch strafbar und die Straftat hat dort stattgefunden.
Also Verbrechen in deren land zu verhindern, ist deren Sache. Was wollen wir von denen, wenn wir hier einen Kinderschänder aufgreifen?
Die andere Frage ist außerdem, ob man die Eltern der Kinder bestraft, und z.B. ein Einreiseverbot für Deutschland verhängt.
Hier muss ermittelt werden ob das Kind entführt oder verkauft, verschenkt ect wurde.

Wenn die nicht in unserem Land sind, sind sie für uns nicht greifbar. Wenn du sie herholen lassen willst ( was ich nicht tun würde, wozu durchfüttern?) dann musst du ihnen hier den Prozess machen.

Oder darf man Kinder an Kinderschänder verkaufen?
Lustig, wie die Frage nach konkreter Umsetzung sofort als Hinnehmen des bisherigen Zustandes aufgefasst wird.
Vermutlich deshalb, weil noch nie jemand sowas:
Aber hat man die Kapazitäten, 1500 Menschen hier vor Gericht zu stellen und einzuknasten?
fragt, wenn es darum geht, Kindesmissbrauch zu bestrafen.

Die Frage impliziert ja schon, dass es eine Alternative geben könnte.


2x zitiertmelden

Umgang mit Kinderehen

12.09.2016 um 21:34
@FF

Hab ich nicht gelesen, sondern meiner Ansicht Ausdruck verliehen.

Kinderehen, Zwangsehen und andere, kulturell-religiöse Praktiken, wie sie etwa in Somalia praktiziert werden, widersprechen klar und eindeutig unseren Gesetzen.
Und zwar nicht nur irgendwelchen unwichtigen Hinterbänklergesetzen, sondern sie widersprechen elementaren Gesetzen, die im GG zu finden sind, aber auch speziell nochmal in den Kinderrechten, auf verschiedenen Ebenen, aufgeführt.

Es ist nicht erklärbar, warum Kinder bzw. Frauen aus fremden Ländern in Deutschland weniger Rechte haben sollten, als einheimische Kinder.

Auch in Bezug auf sie dürfen keine Zwangs- oder Kinderehen geduldet werden.
In dem Fall sind fremde kulturelle Bräuche für mich uninteressant, was zählt, sind Kinderrechte und Grundrechte. Kollidieren zwei Grundrechte, muss im Zweifelsfall das Verfassungsgericht entscheiden.

Ein Vorschlag von mir lautet, dass die Ehen auf Eis gelegt werden, bis alle Beteiligten entsprechend einwilligungsfähig sind.


melden

Umgang mit Kinderehen

12.09.2016 um 21:43
@insideman
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Das ist beschämend. Darum habe ich bereits gesagt, für mich ist das staatlich legitimiert, wenn der Staat eine Liste hat ( wie käme er sonst auf eine genaue Zahl ) und die Mädchen sind nicht gerettet.
Hast Du denn Zahlen darüber wie viele der verheirateten Mädchen unter 14 Jahren nicht in der Obhut des Jugendamtes sind?
Würde mich mal interessieren...bevor konstatiert wird, dass der Staat da nichts tut.


melden

Umgang mit Kinderehen

12.09.2016 um 21:49
@canales
Nach der Einreise Hunderttausender Flüchtlinge sind in Deutschland inzwischen fast 1.500 verheiratete Kinder und Jugendliche registriert. 361 von ihnen sind sogar jünger als 14 Jahre alt. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Grünen hervor, die den Zeitungen der Funke Mediengruppe vorliegt.
Beitrag von lawine (Seite 9)


melden

Umgang mit Kinderehen

12.09.2016 um 22:11
@FF
ich wundere mich echt über deine Argumentation.
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Aber hat man die Kapazitäten, 1500 Menschen hier vor Gericht zu stellen und einzuknasten?
du scheinst den Unterschied nicht zu begreifen zwischen a) minderjährig verheirateten Kindern unter dem Schutzalter -- und b) Minderjährigen über dem Schutzalter

bei a) da stellt jeglicher sexueller Kontakt eine STRAFTAT dar und selbstverständlich ist der Straftäter umgehend deutschen Gerichten zuzuführen und zu verurteilen! wenn es 15 solcher Straftäter gibt, dann gibts 15 Gerichtsverhanldunge, wenn es 150.000 geben würde, dann eben 150.000 Anklagen und verurteilte Straftäter.

es kann doch nicht wahr sein, dass du hier durch die Hintertür quasi "Mengenrabatt" bei gewissen Straftaten andenkst?
dafür muss nicht ein einziges GEsetz geändert werden. sexueller Missbrauch ist sexueller Missbrauch.

die ZWEITE Frage ist dann, welche rechtlichen Folgen eine nichtlegale , halblegale oder legale Eheschließung Minderjährige für sie nach sich zieht...

ob zum Beispiel der 35 Jährige Bartträger seiner 13 Jährigen Frau lebenslang Unterhalt schuldet auch wenn er als als Straftäter nach *sonstwo*** zurück geschickt wurde


1x zitiertmelden

Umgang mit Kinderehen

12.09.2016 um 22:15
@insideman

Diese Zahlen sind mir bekannt, aber ich wüsste gerne wie viele dieser Mädchen unter 14 Jahren in der Obhut des Jugendamtes sind?


melden

Umgang mit Kinderehen

12.09.2016 um 22:18
@canales

Ich kann nicht herauslesen, dass es überhaupt eine ist?

Würde das nicht dabei stehen? Würde so eine Ehe hier nicht sofort ungültig sein und so gar nicht mehr geführt werden?

Wenn man davon ausgeht, dass auch in Syrien solche Verbindungen illegal sind, kann es ja gar keine offiziellen Dokumente geben, welche es notwendig machen, dass man hier eine Art Annullierung einleiten müsste?


melden

Umgang mit Kinderehen

12.09.2016 um 22:21
@insideman

Es könnten auch alle sein...denn durch eine Inobhutnahme durch das Jugendamt wird ja nicht gleichzeitig die Ehe für ungültig erklärt.
Und bei den wenigen Berichten fand ja offensichtlich ein Eingreifen des Jugendamtes statt...


melden

Umgang mit Kinderehen

12.09.2016 um 22:23
@canales
eine Anfrage bei den Grünen starten??

es ist überhaupt nichts darüber zu finden, wo die unter und über 14 jährigen verheiraten Mädchen derzeit leben -- ob in Flüchtlingsheimen, bei ihren "Männern", ob sie unter Vormundschaft der Jugendämter genommen wurden und von da Betreuung organisiert wurde.....

allein dieser Schluss lässt sich aus dem Bamberger OLG Urteil ziehen:

dass man in Bayern die Kinder sehr wohl in Obhut des Jugendamtes nimmt und sie so vor weiterem Missbrauch zu schützen gedenkt.


sehr vertrackte Situation:

junge Männer, die aussehen wie 25, behaupten aber sie seien 17--- für die springt das Jugendamt selbstverständlich ein. Nicht wenige sind älter (also volljährig) nutzen aber die Altersangabe, um sich Vorteile im Asylrecht zu sichern.


sind Mädchen ab 14 Jshren in GEfahr der sexuellen Ausbeutung durch bereits stattgefudnene oder zukünftige Zwangsheirat, belässt man sie bei ihren ""Peinigern/Rettern""

es könnte ja gegen die Menschenrechte oder syrisches oder sonstwelches tradiertes gEsetz verstoßen, die Ehen nicht anzuerkennen.


1x zitiertmelden

Umgang mit Kinderehen

12.09.2016 um 22:26
@canales

Also jetzt können wir beide etwas glauben aber das würde doch dabei stehen?

Ich würde es erwarten.
Auch würde dann doch etwas über Verhaftung ect. der Täter stehen?

Dass auf all das nicht eingegangen wird, ist doch unüblich.


2x zitiertmelden

Umgang mit Kinderehen

12.09.2016 um 22:29
@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb:eine Anfrage bei den Grünen starten??
eher beim Ministerium für Jugend und Soziales...da dürfte es ja Zahlen geben.

@insideman
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Auch würde dann doch etwas über Verhaftung ect. der Täter stehen?
Nein, erst müsste die Ehe für ungültig erklärt werden...oder eine Strafanzeige der Betroffenen vorliegen.
Mir ging es zunächst um den Schutz der unter 14jährigen...


2x zitiertmelden

Umgang mit Kinderehen

12.09.2016 um 22:31
@insideman
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Ich würde es erwarten.
Auch würde dann doch etwas über Verhaftung ect. der Täter stehen?

Dass auf all das nicht eingegangen wird, ist doch unüblich.
vielleicht ist das nicht so wichtig, wir haben schließlich noch andere wichtige Probleme

https://www.youtube.com/watch?v=4DQ61G9ir0Q


melden

Umgang mit Kinderehen

12.09.2016 um 22:32
Zitat von canalescanales schrieb:Nein, erst müsste die ehe für ungültig erklärt werden...oder eine Strafanzeige der Betroffenen vorliegen.
Mir ging es zunächst um den Schutz der unter 14jährigen...
Ich bin mir sicher, ein Kind muss keine Strafanzeige vorlegen, wenn es missbraucht wird. Das passiert automatisch.

Mir ging es darum, dass in so einer Info doch stehen würde, dass die Kinder in der Obhut des Staates sind und die Täter in Haft.

Da das aber so banal dasteht ala so und so viele sind in Ehen registriert, ist meine Annahme, dass keines dieser beiden Dinge der Fall ist.


melden

Umgang mit Kinderehen

12.09.2016 um 22:35
@insideman
@canales
Zitat von canalescanales schrieb:Nein, erst müsste die Ehe für ungültig erklärt werden...oder eine Strafanzeige der Betroffenen vorliegen.
Mir ging es zunächst um den Schutz der unter 14jährigen...
die Auskunft von canales ist (hoffentlich) falsch.

sexueller Missbrauch Minderjähriger ist kein Antragsdelikt!
die Staatsanwaltschaften müssen von scih aus tätig werden wenn ihnen Hinweise auf sexuellen Missbrauch von Kindern vorliegen


1x zitiertmelden