Umgang mit Kinderehen
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30.03.2017 um 12:43Tussinelda schrieb:ja genau, wenn man Einzelfälle genau prüft, dann geht alles den Bach runter, ganz klar....wenn ein Minderjähriger mit 14 geheiratet hat und dies mit 17/18 in Deutschland auch so weiterführen WILL, warum sollte diese Ehe dann als ungültig erklärt werden? Grundsätzlich?Mich interessiert nicht Wünsche und Sonderfälle. Wenn die Versorgungsfrage der Frau wäre ließe sich das auch noch Anders Regeln.
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30.03.2017 um 13:05@Fedaykin
die Versorgungsfrage braucht gar nicht gestellt zu werden.
kein 14 Jähriges Mädchen verhungert in Deutschland, bloss weil es noch nicht unter der Haube ist.
im Nachbardorf haben wir ein Wohnheim für schwangeren Mädchen und junge teenager - Mütter. dort erhalten diese jungen Mädchen und Frauen Schutz, Unterkunft, können ihre Kinder betreuen lassen um ihre Ausbildung (Schule) abscließen zu können. sie lernen, Eigenverantwortung für ihre kleine Familie zu übenehmen, werden unterstützt und sodialpädagogisch begleitet.
die Verweildauer beträgt i.d. R. 1-3 Jahre, mximal bis das Kind 6 Jahre alt ist
damit keine/r auf die Idee kommt, die Einrichtung sei wegen der velen Flüchtlinge gegründet worde: falsch, die Gründung erfolgte 1998.
dass teenager, auch Minderjährige , schwanger werden können, ist ja nun mal nix NEues.
deshalb musste in der Bundesrepublik noch kein deutsches Mädel den Vater des Kindes heiraten!!!
wenn sie 18 ist und sie sowie der Vater des Kindes es wünsche, können sie heiraten.
keine Ausnahmen!
die Versorgungsfrage braucht gar nicht gestellt zu werden.
kein 14 Jähriges Mädchen verhungert in Deutschland, bloss weil es noch nicht unter der Haube ist.
im Nachbardorf haben wir ein Wohnheim für schwangeren Mädchen und junge teenager - Mütter. dort erhalten diese jungen Mädchen und Frauen Schutz, Unterkunft, können ihre Kinder betreuen lassen um ihre Ausbildung (Schule) abscließen zu können. sie lernen, Eigenverantwortung für ihre kleine Familie zu übenehmen, werden unterstützt und sodialpädagogisch begleitet.
die Verweildauer beträgt i.d. R. 1-3 Jahre, mximal bis das Kind 6 Jahre alt ist
damit keine/r auf die Idee kommt, die Einrichtung sei wegen der velen Flüchtlinge gegründet worde: falsch, die Gründung erfolgte 1998.
dass teenager, auch Minderjährige , schwanger werden können, ist ja nun mal nix NEues.
deshalb musste in der Bundesrepublik noch kein deutsches Mädel den Vater des Kindes heiraten!!!
wenn sie 18 ist und sie sowie der Vater des Kindes es wünsche, können sie heiraten.
keine Ausnahmen!
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30.03.2017 um 13:09@lawine
@Fedaykin
Ist zwar selten der Fall, aber hier muss ich @Tussinelda zustimmen, wenn hier jemand mit 17 ankommt, dann macht es doch Sinn im Einzelfall zu prüfen, ob diese Ehe auf eigenen Wunsch besteht.
Alleine der bürokratische Aufwand alles rückabzuwickeln ist doch unsinnige Ressourcen Verschwendung.
Dieses Versorgungsargument ist allerdings schwachsinnig, das sollte hier nicht wirklich gewichtet werden ....
@Fedaykin
Ist zwar selten der Fall, aber hier muss ich @Tussinelda zustimmen, wenn hier jemand mit 17 ankommt, dann macht es doch Sinn im Einzelfall zu prüfen, ob diese Ehe auf eigenen Wunsch besteht.
Alleine der bürokratische Aufwand alles rückabzuwickeln ist doch unsinnige Ressourcen Verschwendung.
Dieses Versorgungsargument ist allerdings schwachsinnig, das sollte hier nicht wirklich gewichtet werden ....
Tussinelda
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30.03.2017 um 13:12@lawine
@Fedaykin
es interessiert euch nicht, aber vielleicht interessiert es ja die, die verheiratet sind. Es muss auch nicht nur um Versorgung gehen.
Es schreibt hier auch keiner, dass es dann keine Versorgung gäbe, aber es besteht nun einmal ein rechtlicher und manchmal gar ein finanzieller Unterschied. Das Kind hätte erst einmal keinen gesetzlichen Vater....zum Beispiel. Ist auch ein Unterschied. Mann kann nicht alles über einen Kamm scheren, darum geht es. Nicht jede Ehe, die Minderjährige geschlossen haben, muss/sollte automatisch aufgehoben werden.
@Fedaykin
es interessiert euch nicht, aber vielleicht interessiert es ja die, die verheiratet sind. Es muss auch nicht nur um Versorgung gehen.
Es schreibt hier auch keiner, dass es dann keine Versorgung gäbe, aber es besteht nun einmal ein rechtlicher und manchmal gar ein finanzieller Unterschied. Das Kind hätte erst einmal keinen gesetzlichen Vater....zum Beispiel. Ist auch ein Unterschied. Mann kann nicht alles über einen Kamm scheren, darum geht es. Nicht jede Ehe, die Minderjährige geschlossen haben, muss/sollte automatisch aufgehoben werden.
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30.03.2017 um 13:16Bruderchorge schrieb:Alleine der bürokratische Aufwand alles rückabzuwickeln ist doch unsinnige Ressourcen Verschwendung.allein die Prüfung, ob und inwieweit Freiwilligkeit vorliegt, ob sich die Minderjährige/n die Tragweite aus den rechtlichen Verpflichtungen einer Ehe bewusst sind, ob das "Kindeswohl" gefährdet ist, ob der Ehemann zu REcht der Vormund (in Deutschland sowieso unhaltbar! des Mädchens ist etc pp ist eine Verschwendung von Ressourcen.
diesen bürokratische nAufwand kann man sich sparen:
Ehen unter Nichtvolljährigen sind nichtig.
es spricht nichts dagegen, dass die jungen Menschen (so sie über 14 sind) zusammen leben dürfen. aber die EHE als Vertragsverhältnis nach dem bürgerlichen Recht ist erst ab Volljährigkeit zuzulassen
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30.03.2017 um 13:25@lawine
ach so, die Minderjährige darf dann zwar in einem Abhängigkeitsverhältnis leben (verstehe ich doch richtig), aber sie darf dann nicht mehr verheiratet sein......also weiter alle Pflichten (falls die ganze Beziehung ja sowieso unfreiwillig wäre), aber keine Rechte....sehr interessant.
ach so, die Minderjährige darf dann zwar in einem Abhängigkeitsverhältnis leben (verstehe ich doch richtig), aber sie darf dann nicht mehr verheiratet sein......also weiter alle Pflichten (falls die ganze Beziehung ja sowieso unfreiwillig wäre), aber keine Rechte....sehr interessant.
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30.03.2017 um 13:31Tussinelda schrieb:Minderjährige darf dann zwar in einem Abhängigkeitsverhältnis lebenwelches Abhängigkeitsverhältnis sprichst du an?
das REcht auf Hartz IV Bezug, oder auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz kann jede PErson ohne eigenes Einkommen für sich allein geltend machen.
das begründet kein Abhängigkeitsverhältnis
sollte ein Partner(in) erwerbstätig sein und eine/r nicht, erfolgt wie in Deutschland üblich (geltendes REcht) die Prüfung, ob eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt.
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30.03.2017 um 13:58@lawine
na, wenn "nur" die Ehe das Problem ist, aber nicht die Beziehung, das meine ich. Um was geht es hier eigentlich? Eine Minderjährige kann dann also in eheähnlichen Verhältnissen leben, aber sie darf nicht verheiratet sein. Das bringt dann genau was der Minderjährigen, wo sie doch "geschützt" werden soll?
na, wenn "nur" die Ehe das Problem ist, aber nicht die Beziehung, das meine ich. Um was geht es hier eigentlich? Eine Minderjährige kann dann also in eheähnlichen Verhältnissen leben, aber sie darf nicht verheiratet sein. Das bringt dann genau was der Minderjährigen, wo sie doch "geschützt" werden soll?
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30.03.2017 um 14:00Tussinelda schrieb:es interessiert euch nicht, aber vielleicht interessiert es ja die, die verheiratet sind. EsMag sein, aber die können ihren Unsinn gerne außerhalb meines Landes ausleben.
Oder sie müssen hier eben heiraten.
Tussinelda schrieb:Nicht jede Ehe, die Minderjährige geschlossen haben, muss/sollte automatisch aufgehoben werden.Doch, genauso wie Kaufverträge von MInderjährigen die sie rechtlich nicht abschließen dürfen.
Steht jedem Frei nach Deutschem Recht zu heiraten.
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30.03.2017 um 14:09Fedaykin schrieb:Doch, genauso wie Kaufverträge von MInderjährigen die sie rechtlich nicht abschließen dürfen.Muss die minderjährige dann auch gegenstände abgeben, die im ausland rechtskräftig gekauft wurden, weil sie es hier nicht dürfte?
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30.03.2017 um 14:11@Tussinelda
erst mit der Volljährigkeit (Vollendung des 18. Lebensjahres) ist man/frau in Deutschland voll geschäftsfähig. ist dir das neu?
erst mit Volljährigkeit ist es erlaubt, eine Ehe zu schließen. ist dir das neu?
das hält i.d.R. junge oder ältere Menschen nicht davon ab, sexuelle Kontakte zu haben. ist dir das neu?
es hält sie auch i.d.R nicht davon ab, WG's zu begründen und verschiedenste Lebensformen auszuprobieren. ist dir das neu?
du willst mir aber jetzt nicht erklären, dass WG Bewohner (egal ob mit oder ohne sexuelle beziehung) einander heiraten müssten??
erst mit der Volljährigkeit (Vollendung des 18. Lebensjahres) ist man/frau in Deutschland voll geschäftsfähig. ist dir das neu?
erst mit Volljährigkeit ist es erlaubt, eine Ehe zu schließen. ist dir das neu?
das hält i.d.R. junge oder ältere Menschen nicht davon ab, sexuelle Kontakte zu haben. ist dir das neu?
es hält sie auch i.d.R nicht davon ab, WG's zu begründen und verschiedenste Lebensformen auszuprobieren. ist dir das neu?
du willst mir aber jetzt nicht erklären, dass WG Bewohner (egal ob mit oder ohne sexuelle beziehung) einander heiraten müssten??
Umgang mit Kinderehen
30.03.2017 um 14:11Ach Menschen sind Gegenstände?
Es geht um Vertragsverhältnisse.
Und ja teiweise darf man diese Gegenstände nicht einführen.
Der Witz ist, die minderjährigen kann hier einfach abhauen, keine Scheidung, keine IRgenwas, weil die Ehe ungültig ist.
sollte einer sogar mit ner Richtig Minderjährigen Ankommen greift eventuell noch das Sexualstrafrecht.
Es geht um Vertragsverhältnisse.
Und ja teiweise darf man diese Gegenstände nicht einführen.
Der Witz ist, die minderjährigen kann hier einfach abhauen, keine Scheidung, keine IRgenwas, weil die Ehe ungültig ist.
sollte einer sogar mit ner Richtig Minderjährigen Ankommen greift eventuell noch das Sexualstrafrecht.
Umgang mit Kinderehen
30.03.2017 um 14:15Tussinelda schrieb:Das bringt dann genau was der Minderjährigen, wo sie doch "geschützt" werden soll?Kinder im Schutzalter (bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres) vor sexuellem Missbrauch,
alle Minderjährigen vor den gesamten Rechtsfolgen der Ehe.
das deutsche Recht unterstellt regelmäßig, dass Minderjährige die Rechtsfolgen einer Eheschließung nicht überblicken können und schützt sie vor den Folgen.
genauso schützt das deutsche Recht 12, 13 und 14 Jährige davor, selbst ein KFZ steuern zu dürfen - von Rechts wegen wird unterstellt, das ihnen die dafür nötige Reife ausnahmslos fehlt.
Umgang mit Kinderehen
30.03.2017 um 14:18Fedaykin schrieb:Es geht um Vertragsverhältnisse.irgendwie scheinen das manche Zeitgenossen nicht zu wissen.
mein Rat: einfach mal einen öffentlichen Scheidungstermin beim Oberlandesgericht der Wahl besuchen!
da wird einem geholfen, was die Rechtsfolgen von Eheschließungen im Scheidungsfall anbelangt
Umgang mit Kinderehen
30.03.2017 um 14:43Fedaykin schrieb:Es geht um Vertragsverhältnisse.Hab ich was anderes geschrieben?
Fedaykin schrieb:Und ja teiweise darf man diese Gegenstände nicht einführen.Das sind gegenstände, die nicht eingeführt werden dürfen unabhängig davon, wer sie gekauft hat. Es ist für die reine einfuhr und anerkennung der zugehörigkeit recht uninteressant, wer sie gekauft hat, solange sie im jeweiligen land rechtskräftig gekauft wurden und nicht in diesem land verbotenerweise.
Das gleiche gilt btw auch für kinderehen unter bestimmten vorraussetzungen und das finde ich persönlich nicht ganz so verkehrt. Solange die rechtsbestimmungen im jeweiligen land eingehalten wurden, gibt es zumindest ein recht auf anerkennung der ehe in diesem land. Bei unter 14jährigen geht man allerdings von kindswohlgefährdung und ähnlichem aus. Bei über 14jährigen wird genauer hingeschaut und geprüft.
Von vornherein alle kinderehen nichtanzuerkennen halte ich da für kritischer.
Umgang mit Kinderehen
30.03.2017 um 14:48gastric schrieb:Das sind gegenstände, die nicht eingeführt werden dürfen unabhängig davon, wer sie gekauft hat. Es ist für die reine einfuhr und anerkennung der zugehörigkeit recht uninteressant, wer sie gekauft hat, solange sie im jeweiligen land rechtskräftig gekauft wurden und nicht in diesem land verbotenerweise.Nenn mal ein paar Gegenstände die man Legal unter 18 auf der Welt so erwerben kann und einführen. Bevor du hier noch alles ins OT Bringt
Frauen und Männer fallen auch nicht unter das Sachenrecht.
Und das Beispiel sollte schlichtweg dazu dienen warum es keine Ausnahmen geben sollte, oder warum Pauschal Ehen von Minderjährigen hier Rechtlich Ungültig sind
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30.03.2017 um 14:57gastric schrieb:on vornherein alle kinderehen nichtanzuerkennen halte ich da für kritischer.Was ist darin Kritisch das gültige Gesetz durchzudrücken. Stören wir dann die "wahre Liebe" zwischen 15 und 50 Järhigen?
gastric schrieb:Das gleiche gilt btw auch für kinderehen unter bestimmten vorraussetzungen und das finde ich persönlich nicht ganz so verkehrt.Sauber, ein Gegenstand wie ein Auto, oder Flasche Wein mit einer Frau gleichzusetzen.
Und Das ist eben im Rechtswesen nicht einfach "Gleich"
gastric schrieb: Es ist für die reine einfuhr und anerkennung der zugehörigkeit recht uninteressant, wer sie gekauft hat, solange sie im jeweiligen land rechtskräftig gekauft wurden und nicht in diesem land verbotenerweise.Wenn du glaubst das Minderjährige einfach Schnaps einführen könne....
SChau auch gleich mal da Zollrecht nach.
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30.03.2017 um 15:04lawine schrieb:wenn sie 18 ist und sie sowie der Vater des Kindes es wünsche, können sie heiraten.in deutschland kann man bereits mit 16 heiraten, wenn der partner volljährig ist und das Familiengericht dem zustimmt.
keine Ausnahmen!
BGB § 1303 Ehemündigkeit (2)
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30.03.2017 um 15:09Fedaykin schrieb:Was ist darin Kritisch das gültige Gesetz durchzudrücken. Stören wir dann die "wahre Liebe" zwischen 15 und 50 Järhigen?Das IST das gültige gesetz! Ehen können anerkannt werden, wenn sie in dem land rechtskräftig durchgeführt wurden. Hierzulande ist es nicht erlaubt, dass unter 18 jahren geheiratet wird. Deswegen werden kinderehen, die HIERZULANDE geschlossen wurden auch nicht anerkannt.
In anderen ländern geschlossene kinderehen KÖNNEN aber hierzulande anerkannt werden, da sie in ihrem land unter rechstkräftigen bedingungen geschlossen wurden.
Fedaykin schrieb:Wenn du glaubst das Minderjährige einfach Schnaps einführen könne....Das macht nur den kaufvertrag nicht rechstwidirg. Von dem sprach ich btw. Der schnaps darf hierzulande nicht von minderjährigen getrunken werden, er darf nicht von minderjährigen gekauft werden oder gar eingeführt, aber wenn der schnaps in einem land gekauft wurde, in dem es minderjährigen gestattet wurde den zu kaufen, dann bleibt es dennoch ihrer. Auch, wenn sie ihn beim zoll abgeben muss. Der kaufvertrag wird NICHT rückwirkend stoniert.
SChau auch gleich mal da Zollrecht nach.