Tussinelda schrieb:dann gibt es keinen Unterhalt für Frau und Kind, denn die Frau war nie verheiratet, das Kind hat keinen gesetzlichen Vater.
so was verkehrtes habe ich selten gehört! dem Kind steht von beiden Eltern Unterhalt zu, bis zur Vollendung einer ersten Berufsausbildung! Stichwort Düsseldorfer Tabelle!
für die Betreuung eines Kleinkindes steht dem betreuenden Elternteil Unterhalt von dem Elternteil zu, der das Kind nicht regelmäßig betreut.
ist der Vater unbekannt oder leistungsunfähig, gibt es Unterhaltsvorschuss vom Staat
Nicht eheliche Kinder sind den ehelich geborenen inzwischen rechtlich fast gleichgestellt. Das gilt vor allen Dingen im Erbrecht und beim Kindesunterhalt.
Selbst beim Sorgerecht des Vaters hat sich einiges getan. Und die Unterhaltsansprüche der Mütter von Kleinkindern dürfen denen von verheirateten Müttern nicht nachstehen.
https://www.smartlaw.de/rechtstipps/familie-vorsorge/nicht-eheliche-kinder-vaterschaft-sorgerecht-unterhaltes soll ja auch minderjährige Mütter in Deutschland geben - wie kommen die denn über die Runden?? keiner käme auf die Idee, dass ein 15 oder 16 Mädel in Deutschland den Erzeuger ihres Kindes heiraten MUSS, um VERSORGT zu sein. das ist bull shit!
haben all die Kinder von alleinerziehenden deutschen Müttern keine Väter, bloß weil die Mutter nicht verheiratet ist?? bekommt plötzlich keine Mutter Unterhalt für sich und das Kind, weil sie unverheiratet ist??
ich rate doch dringend, sich ERST mit Familie- und Unterhaltsrecht zu beschäftigen, bevor man sich dafür ausspricht, dass Minderjährige in EHEN verbleiben sollen.
wie oben gezeigt:
das Beispiel Bangladesh KÖNNTE Schule machen: Heiratsalter runter auf theoretisch Null,
einige Deutsche/Europäer wären noch blöd genug, Ehen mit dreijährigen Mädchen anzuerkennen, Hauptsache sie sind im Herkunftsland rechtskräftig geschlossen
dabei hätte die Dreijährige doch soooo ein tolles Erbe haben können....
ich vergaß ganz, dass es außerhalb der Ehe keine Möglichkeit gibt, eine Vaterschaft anzuerkennen *Ironie*
Tussinelda schrieb: Denn die Vaterschaft ergibt sich ja nur durch die Ehe, eine Vaterschaftsanerkennung hat es nicht gegeben
falsch. eine Vaterschaft ergibt sich durch Zeugung. die rechtliche Anerkennung der Vaterschaft
erfolgt bei unverheirateten Paaren durch die Erklärung der Vaterschaft oder bei Streitigkeiten auf Wunsch über das zuständige Familiengericht.
Bekennt sich der Vater zu seinem Kinde, wie in den meisten Fällen der Ehe ohne Trauschein, wird er die Vaterschaft freiwillig anerkennen. Dies erfolgt durch eine Erklärung gegenüber dem Standesbeamten, dem Rechtspfleger, dem Notar oder dem Jugendamt (§ 1594 BGB).
Die Mutter muss aber zustimmen (§ 1595 BGB). Verweigert sie die Zustimmung, weil sie zum Beispiel mit dem Vater des Kindes nichts zu tun haben will, bleibt diesem nur der Weg über das Vaterschaftsfeststellungsverfahren gemäß § 1600d BGB.
https://www.smartlaw.de/rechtstipps/familie-vorsorge/nicht-eheliche-kinder-vaterschaft-sorgerecht-unterhalt[/quote]