gastric schrieb:Natürlich kann ich einem erwachsenen mann vorschreiben, wo er sich aufzuhalten hat.
Nicht auf der Grundlage eines schlechten Bauchgefühls (eines Zweifels)
gastric schrieb:Und warum noch gleich sollte ich eine willensbekundung eines erwachsenen menschen ignorieren? In welchem zusammenhang kommst du gerade darauf?
Weil du sagst, dass man bei einem Zweifel an der Einvernehmlichkeit die Willensbekundung der beiden Menschen zu einer Anerkennung der Ehe annulieren können soll. Ich zitiere dich nochmal:
Für mich stellt sich die frage nicht, da ich zwangsehen im vorfeld aussortieren will eben durch die genaueste begutachtung durch behörden samt der genauen beurteilung durch beobachter, vertrauenspersonen ectpp. Besteht der kleinste zweifel, dann soll eine anerkennung gar nicht erst möglich sein. Die anerkennung ist nur und wirklich aunsahmslos nur für ehen, die auf freiwilligkeit bestehen. Für zwangsehen sehe ich offizielle scheidung vor!
Meine Aussage war, dass du Zwangsehen nicht zuverlässig aussortieren kannst.
gastric schrieb:Nur nochmal zum verständniss... ich rede hier ausnahmslos von der beurteilung von ehen mit minderjährigen, solange sie noch minderjährig sind.
Ich nicht mehr, denn ich dachte da wären wir bereits beide der Meinung, dass man diese nicht anerkennen sollte, solange eine Person minderjährig (oder ggf. > 16 Jahre) ist und man das Kind in Schutz nehmen muss.
gastric schrieb:Genauso wie es ein wunschtraum bleiben wird freiwillig eingegangene ehen mit minderjährigen anerkennen zu können. Ist ja schließlich egal, was beide sagen.
Als Minderjährige Person kann man aus gutem Grund in Deutschland keine Ehe schließen. (Ausnahmen > 16 Jahre, bla bla)
gastric schrieb:Und ich soll hier jetzt einen kompletten gesetzestext über fiktive fälle ausarbeiten?
Nein, aber dich etwas genauer ausdrücken als "man kann das dann anerkennen oder eben nicht, je nachdem ob jemand Zweifel hat" (paraphrasiert).
Denn wenn du das mal konkretisierst, wirst du merken, dass du handfeste Beweise für einen Zwang brauchst und "der kleinste Zweifel" eben keine Grundlage dafür ist, zu handeln.
Und das ist nunmal ein Problem, das man hat, wenn man diese Ehen im Nachhinein anerkennt.
gastric schrieb:Nein wir (zumindest ich) sind immernoch bei kindern .... bei frisch hier angekommenen und noch nichteinmal der wohnstätte zugewiesenen kindern im zweifel sind wir auch bei kindern, die schon ein jahr hier leben.
Und bei den Kindern willst du schon die Ehe anerkennen lassen? Okay, dann gehen unsere Meinungen doch weiter auseinander, als ich dachte.
gastric schrieb:Wir sind solange bei kindern, bis sie 18 sind und selbst entscheiden können, wo sie wohnen und wen sie heiraten. Auch, wenn ich prinzipiell nichts von zwangsehen halte, ist es dann ihre entscheidung, wen sie wie und warum heiraten. Wer hier ein paar jahre lebt, der/die muss selber wissen, was er/sie macht.
Und dazu war wiederum meine Aussage, dass wenn man Kinderehen anerkennt, man den Tätern suggeriert, dass sie nichts falsch gemacht haben und den Opfern, dass alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Eine Ehe mit einem Kind kann nicht einvernehmlich geschlossen werden.