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Umgang mit Kinderehen

797 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinderehe ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Umgang mit Kinderehen

08.06.2017 um 20:29
@Bauli
Wobei ich mich da eh korrigieren muss. Das war "nur" irgend ne sekte, die das für sich durchgeboxt hat. Die BRD ist dahingehend schon etwas sittsamer. Auch früher vor heraufsetzen des alters auf 18 jahre.


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Umgang mit Kinderehen

08.06.2017 um 20:38
Zitat von gastricgastric schrieb:Na dann frag ich mal ganz doof, was braucht eine anerkennung und was braucht eine standesamtliche hochzeit?
Du redest hier von den formalen Voraussetzungen.  Ich rede davon, dass es einfacher ist, Druck auf die andere Person auszuüben.  Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Zitat von gastricgastric schrieb:Muss sie bei der anerkennung auch nicht. Wie gesagt es gibt keine offizielle scheidung samt unterlagen. Es wird lediglich gesagt, dass die ehe hier als nicht geschlossen gilt und das wars.
Richtig.

Ich weiß nicht, warum wir darüber überhaupt noch diskutieren.  Wir haben doch bereits festgestellt, dass wir ähnliche Ansichten haben.  Ich wollte nur Problematiken dieser Ansicht aufzeigen und dich fragen, wie du über diese Problematik denkst.

Für mich bringt die Möglichkeit der Anerkennung das Risiko mit sich, dass sich diejenigen, die die Kinderehe geschlossen haben im Recht sehen.  Das Opfer einer Zwangsehe bekommt den Eindruck, dass alles mit rechten Dingen zugegangen sei.  Das halte ich für gefährlich.  Ich habe aber leider keine Lösung für dieses Problem.


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Umgang mit Kinderehen

08.06.2017 um 20:42
@RosaBlock
Zitat von RosaBlockRosaBlock schrieb:Für mich bringt die Möglichkeit der Anerkennung das Risiko mit sich, dass sich diejenigen, die die Kinderehe geschlossen haben im Recht sehen.  Das Opfer einer Zwangsehe bekommt den Eindruck, dass alles mit rechten Dingen zugegangen sei.  Das halte ich für gefährlich.  Ich habe aber leider keine Lösung für dieses Problem.
Für mich stellt sich die frage nicht, da ich zwangsehen im vorfeld aussortieren will eben durch die genaueste begutachtung durch behörden samt der genauen beurteilung durch beobachter, vertrauenspersonen ectpp. Besteht der kleinste zweifel, dann soll eine anerkennung gar nicht erst möglich sein. Die anerkennung ist nur und wirklich aunsahmslos nur für ehen, die auf freiwilligkeit bestehen. Für zwangsehen sehe ich offizielle scheidung vor!

Edit: scheidung nicht nur hier, sondern im idealfall auch offiziell im ausland.


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08.06.2017 um 20:50
@gastric
Da gehen unsere Meinungen auseinander, denn du kannst eine Zwangsehe nicht aussortieren.  Du brauchst nicht nur Beobachter sondern handfeste Beweise, dass Missbrauch und Nötigung vorliegen, denn du kannst sonst so viele Zweifel haben, dass das ganze freiwillig stattfindet--wenn die Frau sagt, dass sie einverstanden ist/war, kannst du nicht viel machen.  Oder willst du den Behördern die Macht geben die Ehen beliebig zu scheiden, wenn sie den Verdacht haben, dass die Ehe nicht 100% einvernehmlich eingegangen wurde?


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08.06.2017 um 21:10
@RosaBlock
Es geht um die ehe und nicht um den missbrauch. Für missbrauch ist ein anderes gesetz notwendig und auch bereits da und das darf natürlich gern weiterhin angewendet werden.
Zitat von RosaBlockRosaBlock schrieb:Oder willst du den Behördern die Macht geben die Ehen beliebig zu scheiden, wenn sie den Verdacht haben, dass die Ehe nicht 100% einvernehmlich eingegangen wurde?
Dahingehend sehe ich es wie mit dem kindesmissbrauch in familien und ähnlichen verdachtsfällen. Bei verdacht handeln. Wie gehandelt wird, obliegt den behörden. Wenn sie der meinung sind, die ehe ist nicht hundertprozentig freiwillig geschlossen worden, dann entsprechend (je nach ausmaß des verdachtes handeln). Ich mag es ermessensspielraum zu geben. Im zweifel, wenn der verdacht nicht sonderlich groß ist, wäre auch ein einfaches verbot der anerkennungsmöglichkeit möglich. Ich bin kein freund von "wenn x, dann y", ich bin ein freund von "wenn x, dann y, z, a, b oder c". Sichere zwangsehen scheiden ... unsichere zwansgehen nach ermessen und fall. Dahingehend muss wieder beurteilt werden, was besser für das kind ist und das kann ich hier nicht für jeden möglichen fall machen.


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Umgang mit Kinderehen

08.06.2017 um 23:00
Zitat von gastricgastric schrieb:Es geht um die ehe und nicht um den missbrauch.
Mir geht es auch um die Ehe --- und zwar darum, dass man eine Zwangsehe nicht erkennen kann.
Zitat von gastricgastric schrieb:Dahingehend sehe ich es wie mit dem kindesmissbrauch in familien und ähnlichen verdachtsfällen. Bei verdacht handeln.
Bei Kindern kannst du den Eltern das Sorgerecht entziehen, aber einem erwachsenen Menschen kannst du nicht vorschreiben, wo er sich aufzuhalten hat.  Genausowenig kannst du einfach so die Willensbekundung eines erwachsenen Menschen ignorieren.
Zitat von gastricgastric schrieb:Wenn sie der meinung sind, die ehe ist nicht hundertprozentig freiwillig geschlossen worden, dann entsprechend (je nach ausmaß des verdachtes handeln).
Und da ist es dann egal, ob die beiden sagen, dass die Ehe einvernehmlich entstanden ist?
Zitat von gastricgastric schrieb:Ich mag es ermessensspielraum zu geben.
Der Spielraum ist mir aber zu schwammig.  Es muss klar definiert sein, wann die Ehe gilt und wann nicht, denn sonst kann der Staat willkürlich entscheiden, was gültig ist.
Zitat von gastricgastric schrieb:Ich bin kein freund von "wenn x, dann y", ich bin ein freund von "wenn x, dann y, z, a, b oder c".
Du kannst nicht einfach ein "wenn x, dann y oder ¬y" haben.  Und das ist hier der Fall, wenn man offen lässt ob die Ehe anerkannt wird oder eben nicht.  Das führt zu Willkür.
Zitat von gastricgastric schrieb:Dahingehend muss wieder beurteilt werden, was besser für das kind ist und das kann ich hier nicht für jeden möglichen fall machen.
Moooment -- wir sind doch schon dabei Kinderehen im Nachhinein anerkennen zu lassen.  Also nicht mehr bei Kindern.


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Umgang mit Kinderehen

09.06.2017 um 07:39
Zitat von RosaBlockRosaBlock schrieb:Bei Kindern kannst du den Eltern das Sorgerecht entziehen, aber einem erwachsenen Menschen kannst du nicht vorschreiben, wo er sich aufzuhalten hat.  Genausowenig kannst du einfach so die Willensbekundung eines erwachsenen Menschen ignorieren.
Natürlich kann ich einem erwachsenen mann vorschreiben, wo er sich aufzuhalten hat. Machen wir tagtäglich. Die einen sperren wir ein, die anderen bekommen eine einstweilige verfügung, dass er sich im umkreis von so und sovielen metern nicht an orten aufhalten soll, nicht mit bestimmten personen telefonieren soll und und und. Und warum noch gleich sollte ich eine willensbekundung eines erwachsenen menschen ignorieren? In welchem zusammenhang kommst du gerade darauf?
Zitat von RosaBlockRosaBlock schrieb:Und da ist es dann egal, ob die beiden sagen, dass die Ehe einvernehmlich entstanden ist?
Nur nochmal zum verständniss... ich rede hier ausnahmslos von der beurteilung von ehen mit minderjährigen, solange sie noch minderjährig sind. Dahingehend ist es aktuell egal, dahingehend ist die meinung vieler, dass es auch weiterhin egal sein sollte, was beide sagen. Es wäre wünschenswert zwangsehen im allgemeinen zu beenden. Wird aber wohl ein wunschtraum bleiben. Genauso wie es ein wunschtraum bleiben wird freiwillig eingegangene ehen mit minderjährigen anerkennen zu können. Ist ja schließlich egal, was beide sagen.
Zitat von RosaBlockRosaBlock schrieb:Der Spielraum ist mir aber zu schwammig.  Es muss klar definiert sein, wann die Ehe gilt und wann nicht, denn sonst kann der Staat willkürlich entscheiden, was gültig ist.
Und ich soll hier jetzt einen kompletten gesetzestext über fiktive fälle ausarbeiten? Das es durchaus klare definitionen geben muss, ist doch klar, aber soll ich als laie mich hier jetzt hinhocken und jeden mist berücksichtigen, was andere in brainstorming aktionen zu 4. und mehr machen aus dem einfachen grund, weil mehr köpfe an mehr denken und mehr berücksichtigen? Tut mir ja leid, dass dir das ganze zu schwammig ist, aber wie sollte es auch anders sein, wenn ich in keinster weise irgendwas konkret und klar gestellt habe, weil ich das gar nicht kann :D
Zitat von RosaBlockRosaBlock schrieb:Moooment -- wir sind doch schon dabei Kinderehen im Nachhinein anerkennen zu lassen.  Also nicht mehr bei Kindern.
Nein wir (zumindest ich) sind immernoch bei kindern .... bei frisch hier angekommenen und noch nichteinmal der wohnstätte zugewiesenen kindern im zweifel sind wir auch bei kindern, die schon ein jahr hier leben. Wir sind solange bei kindern, bis sie 18 sind und selbst entscheiden können, wo sie wohnen und wen sie heiraten. Auch, wenn ich prinzipiell nichts von zwangsehen halte, ist es dann ihre entscheidung, wen sie wie und warum heiraten. Wer hier ein paar jahre lebt, der/die muss selber wissen, was er/sie macht.


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Umgang mit Kinderehen

09.06.2017 um 10:27
Zitat von gastricgastric schrieb:Natürlich kann ich einem erwachsenen mann vorschreiben, wo er sich aufzuhalten hat.
Nicht auf der Grundlage eines schlechten Bauchgefühls (eines Zweifels)
Zitat von gastricgastric schrieb:Und warum noch gleich sollte ich eine willensbekundung eines erwachsenen menschen ignorieren? In welchem zusammenhang kommst du gerade darauf?
Weil du sagst, dass man bei einem Zweifel an der Einvernehmlichkeit die Willensbekundung der beiden Menschen zu einer Anerkennung der Ehe annulieren können soll. Ich zitiere dich nochmal:
Für mich stellt sich die frage nicht, da ich zwangsehen im vorfeld aussortieren will eben durch die genaueste begutachtung durch behörden samt der genauen beurteilung durch beobachter, vertrauenspersonen ectpp. Besteht der kleinste zweifel, dann soll eine anerkennung gar nicht erst möglich sein. Die anerkennung ist nur und wirklich aunsahmslos nur für ehen, die auf freiwilligkeit bestehen. Für zwangsehen sehe ich offizielle scheidung vor!
Meine Aussage war, dass du Zwangsehen nicht zuverlässig aussortieren kannst.
Zitat von gastricgastric schrieb:Nur nochmal zum verständniss... ich rede hier ausnahmslos von der beurteilung von ehen mit minderjährigen, solange sie noch minderjährig sind.
Ich nicht mehr, denn ich dachte da wären wir bereits beide der Meinung, dass man diese nicht anerkennen sollte, solange eine Person minderjährig (oder ggf. > 16 Jahre) ist und man das Kind in Schutz nehmen muss.
Zitat von gastricgastric schrieb:Genauso wie es ein wunschtraum bleiben wird freiwillig eingegangene ehen mit minderjährigen anerkennen zu können. Ist ja schließlich egal, was beide sagen.
Als Minderjährige Person kann man aus gutem Grund in Deutschland keine Ehe schließen. (Ausnahmen > 16 Jahre, bla bla)
Zitat von gastricgastric schrieb:Und ich soll hier jetzt einen kompletten gesetzestext über fiktive fälle ausarbeiten?
Nein, aber dich etwas genauer ausdrücken als "man kann das dann anerkennen oder eben nicht, je nachdem ob jemand Zweifel hat" (paraphrasiert).

Denn wenn du das mal konkretisierst, wirst du merken, dass du handfeste Beweise für einen Zwang brauchst und "der kleinste Zweifel" eben keine Grundlage dafür ist, zu handeln.

Und das ist nunmal ein Problem, das man hat, wenn man diese Ehen im Nachhinein anerkennt.
Zitat von gastricgastric schrieb:Nein wir (zumindest ich) sind immernoch bei kindern .... bei frisch hier angekommenen und noch nichteinmal der wohnstätte zugewiesenen kindern im zweifel sind wir auch bei kindern, die schon ein jahr hier leben.
Und bei den Kindern willst du schon die Ehe anerkennen lassen? Okay, dann gehen unsere Meinungen doch weiter auseinander, als ich dachte.
Zitat von gastricgastric schrieb:Wir sind solange bei kindern, bis sie 18 sind und selbst entscheiden können, wo sie wohnen und wen sie heiraten. Auch, wenn ich prinzipiell nichts von zwangsehen halte, ist es dann ihre entscheidung, wen sie wie und warum heiraten. Wer hier ein paar jahre lebt, der/die muss selber wissen, was er/sie macht.
Und dazu war wiederum meine Aussage, dass wenn man Kinderehen anerkennt, man den Tätern suggeriert, dass sie nichts falsch gemacht haben und den Opfern, dass alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Eine Ehe mit einem Kind kann nicht einvernehmlich geschlossen werden.


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Umgang mit Kinderehen

09.06.2017 um 10:42
Wie krank ist es eigentlich überhaupt darüber zu diskutieren? Kinderehen haben in unserer Gesellschaft überhaupt nichts zu suchen.
Zwangsehen werden ausschließlich über die Äußerungen des zwangsverheirateten Partners erkannt. In Deutschland hat man einen gemeinsamen Termin vor der Eheschließung beim Standesamt, dort hat eventuell noch ein Standesamtsbeamter die Möglichkeit Anzeichen zu erkennen, ansonsten dürfte es unmöglich sein.

Die Frage ist wenn Zwangsehen von einem Ehepartner schlüssig behauptet werden, ob die Ehe einfach für nichtig erklärt werden sollte oder eine verkürzte Frist zur Scheidung zum tragen kommt.

Hier lebende Personen sollten sich an unsere Gepflogenheiten halten, wenn sie ihre Kinder zwangsverheiraten wollen ist es einfach das falsche Land für diese Personen, das sollte man ihnen schon klar vermitteln.


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Umgang mit Kinderehen

09.06.2017 um 10:44
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Kinderehen haben in unserer Gesellschaft überhaupt nichts zu suchen.
Richtig.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:wenn sie ihre Kinder zwangsverheiraten wollen ist es einfach das falsche Land für diese Personen, das sollte man ihnen schon klar vermitteln.
Genau.


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09.06.2017 um 12:28
Zitat von RosaBlockRosaBlock schrieb:Nicht auf der Grundlage eines schlechten Bauchgefühls (eines Zweifels)
Dafür ist die einstweilige verfügung eigentlich gedacht. Sie soll das opfer im eilverfahren vor der eigentlichen gerichtlichen klärung schützen.
Zitat von RosaBlockRosaBlock schrieb:Weil du sagst, dass man bei einem Zweifel an der Einvernehmlichkeit die Willensbekundung der beiden Menschen zu einer Anerkennung der Ehe annulieren können soll.
Ja bei kindern, weil es hier im den umgang mit kinderehen geht. Ich sehe keinen grund darin anzunehmen, dass jede kinderehe eine zwangsehe ist, daher trenne ich begrifflich. Ich könnte mich auch dahingehend durchringen kinderzwangsehe zu schreiben, aber ich versuche mich eigentlich am topic zu halten und beziehe mich dahingehend nur auf kinderehen. Zwangsehen zwischen erwachsenen sind eine andere hausnummer mit anderer herangehensweise.
Zitat von RosaBlockRosaBlock schrieb:Ich nicht mehr, denn ich dachte da wären wir bereits beide der Meinung, dass man diese nicht anerkennen sollte, solange eine Person minderjährig (oder ggf. > 16 Jahre) ist und man das Kind in Schutz nehmen muss.
Richtig nur fehlt mir dahingehend der verweis auf den zwang. Daher ja auch kinderehen im vorfeld genau durchleuchten und rahmenbedingungen stellen, die in jedem falle eingehalten werden müssen, damit eine spätere anerkennung erfolgen kann.
Zitat von RosaBlockRosaBlock schrieb:Als Minderjährige Person kann man aus gutem Grund in Deutschland keine Ehe schließen. (Ausnahmen > 16 Jahre, bla bla)
Soll man auch nicht können und wir drehen uns im kreis.
Zitat von RosaBlockRosaBlock schrieb:Denn wenn du das mal konkretisierst, wirst du merken, dass du handfeste Beweise für einen Zwang brauchst und "der kleinste Zweifel" eben keine Grundlage dafür ist, zu handeln.
Der kleinste zweifel IST eine grundlage um zu handeln. Wie das handeln aussieht, ist eine andere frage und hängt vom zweifel ab. Wenn ich glaube, dass ein kind vom familienvater missbraucht wird, dann such ich nicht nach beweisen, sondern petze beim jugendamt. Was die mit der information machen, bleibt ihre entscheidung. Bei einem kleinen zweifel werden sie aber sicherlich nicht mit kanonen auf spatzen schießen und den vater in den knast stecken und das kind ins kinderheim, sondern ersteinmal nachschauen, was da genau abläuft und zwar ganz gesittet. Ähnliches sollte doch wohl auch andererorts möglich sein.
Zitat von RosaBlockRosaBlock schrieb:Und bei den Kindern willst du schon die Ehe anerkennen lassen? Okay, dann gehen unsere Meinungen doch weiter auseinander, als ich dachte.
*seufz* nein sondern frühestens die möglichkeit der anerkennung ab dem 18.lebensjahr auf wunsch beider, wenn nichts dagegen spricht.


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Umgang mit Kinderehen

09.06.2017 um 12:53
Ich antworte dir mal erstmal nur auf diesen Satz, da ich den Rest schon durchgekaut habe:
Zitat von gastricgastric schrieb:Soll man auch nicht können und wir drehen uns im kreis.
Aber man soll ins Ausland gehen und sich das dann hier anerkennen lassen können?

Worum geht es dir jetzt eigentlich?  Um die Zeit, in der eine/beide Personen noch minderjährig sind oder nicht?  Soll es deiner Meinung nach in Deutschland möglich sein als Kind als verheiratet zu gelten?
Zitat von gastricgastric schrieb:*seufz* nein sondern frühestens die möglichkeit der anerkennung ab dem 18.lebensjahr auf wunsch beider, wenn nichts dagegen spricht.
Ich setze da nochmal an.

Folgender Ablauf:

  1. Die beiden heiraten (Kinderehe) im Ausland
  2. Die beiden kommen nach Deutschland
  3. Das Kind wird von der anderen Person getrennt und die Ehe nicht anerkannt
  4. Beide sind irgendwann volljährig


Bis hier hin alles okay?  Oder fehlt da etwas?


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Umgang mit Kinderehen

09.06.2017 um 13:13
Zitat von RosaBlockRosaBlock schrieb:Aber man soll ins Ausland gehen und sich das dann hier anerkennen lassen können?
Das ist nicht möglich. Deutsche mit deutscher staatsbürgerschaft heiraten im ausland nicht nur nach ausländischem recht, sondern auch nach deutschem. Es wird ein ehefähigkeitszeugnis benötigt, aus dem hervorgeht, dass die ehe der beiden beteiligten nicht deutschem recht wiederspricht, was sie täte, wenn ein part minderjährig ist. Daher können deutsche mit deutscher staatsbürgerschaft nicht mal einfach so ins ausland jeten und ihr kind mit einem scheich verheiraten lassen und das ganze dann hier anerkennen können.

Ist das gleiche prinzip, dass hierzulande auch menschen ohne deutsche staatsbürgerschaft erleben. Die heirat muss auch dem recht des herkunftlandes entsprechen und darf nicht durchgeführt werden, wenn da irgendwas im argen liegt.... auch dann nicht, wenn nach deutschem recht alles kar wäre.
Zitat von RosaBlockRosaBlock schrieb:Worum geht es dir jetzt eigentlich? Um die Zeit, in der eine/beide Personen noch minderjährig sind oder nicht?
Mir geht es darum, dass eine ehe nicht pausschal als nie existent angesehen wird und die ehepartner getrennt werden, sondern vielmehr darum, dass das ganze überprüft wird und im einzelfall entschieden wird, ob eine anerkennung mit eintritt der volljährigkeit bei beidseitigem wollen möglich ist (weil keine hinweise auf zwangsverheiratung) oder aber eine offizielle scheidung im raum steht und zwar nicht nur hierzulande, sondern auch im herkunftsland, damit beide parteien komplett aus der sache raus sind und dem minderjährigen part keine späteren nachteile entstehen.
Zitat von RosaBlockRosaBlock schrieb: Die beiden heiraten (Kinderehe) im Ausland
Die beiden kommen nach Deutschland
Das Kind wird von der anderen Person getrennt und die Ehe nicht anerkannt
Beide sind irgendwann volljährig



Bis hier hin alles okay? Oder fehlt da etwas?
Nein nicht alles ok. Nicht trennen ohne verdacht! Räumliche trennung der schlafplätze ok, aber kontaktmöglichkeit muss bestehen bleiben, wenn von beiden gewollt! Natürlich mit aufklärung über weiteres vorgehen und das bei kontaktabbruch dennoch dem kind nichts passiert ectpp.


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Umgang mit Kinderehen

09.06.2017 um 14:06
Zitat von gastricgastric schrieb: Daher können deutsche mit deutscher staatsbürgerschaft nicht mal einfach so ins ausland jeten und ihr kind mit einem scheich verheiraten lassen und das ganze dann hier anerkennen können.
warum verschweigst du, dass es sich sowieso fast ausschließlich um religiös geschlossene Ehen handelt bei den Kinderehen??
Mädchen, die aus D ins Herkunftsland ihrer Eltern gebracht werden, um dort einen cousin (oder anderen ausgewählten Mann) zu heiraten, machen das nicht vor dem standesamt.


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09.06.2017 um 14:44
@lawine
Ich warte noch auf den link zum unterhalt. Gerade in anbetracht des ausbildungsunterhaltes interessiert mich, inwiefern da der verdienst vor der ehe zur berechnung herangezogen wird bzw inwieweit dort kein unterhaltsanspruch geltend gemacht werden kann. Nochmals vielen dank.


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Umgang mit Kinderehen

18.08.2017 um 10:02
@lawine
Wie kommst Du darauf das Sinti aus Bulgarien kommen, wenn Du Dich mit unserer Herkunft nicht auskennst, informiere Dich vorher. Sinti kommen aus Deutschland, aus den Balkan Ländern kommen die Romas, und Kinder Ehen gibt es bei uns nicht.


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Umgang mit Kinderehen

11.10.2017 um 18:28
Zitat von myrkkymyrkky schrieb am 10.09.2016:Immer das Argument mit den deutschen Gesetzen als wenn deutsche sich immer an gesetzt hält wenn der super deutsche sich im Ausland aufhält
Das man sich anpasst und sich an die Gesetze hält, von dem Land, in dem man Leben will, sollte und muss eine absolute Selbstverständlichkeit sein. Da braucht man nicht zu diskutieren.


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Umgang mit Kinderehen

25.10.2017 um 20:18
@stanmarsh
@Mr.Christian
@Mystery-Lady28
@gastric
@lawine
@RosaBlock
@neugierchen
@Bauli
@borabora
@nodoc
@Hansi5000

Guten Abend,

hier geh es ja überwiegend darum wie mit Ehen umgegangen werden soll bei denen ein oder beide Ehepartner minderjährig oder sogar noch Kinder sind.

In den Beiträgen hier ging es um Ehen die überwiegend in moslemisch geprägten Staaten geschlossen wurden und wie mit solchen Paaren umgegangen werden soll wenn sie in die BRD kommen sowie darum ob diese Ehen dann in der BRD anerkannt werden sollen oder als Nichtig erklärt werden sollen oder aber auch zwangsweise geschieden werden sollen.

Es ist also in der BRD bekannt das in moslemisch geprägten Staaten Ehen geschlossen werden können bei denen ein Ehepartner oder auch beide Ehepartner noch Kinder oder Minderjährige sind.

Ich bin nun auf einen Artikel über ein großes christlich geprägtes Land gestoßen in dem Kinderehen ebenfalls legal möglich sind und auch geschlossen werden.
Die BRD befindet sich mit diesem Staat sogar in einem Militärbündnis.
Ein Teil dieser Ehen dürfte möglicherweise gegen den Willen eines der Partner geschlossen werden.
Wenn nun ein oder beide Partner in die BRD kommen und eventuell sogar Asyl beantragen sollten wegen der Zwangsehe wie soll dann mit dieser Ehe in der BRD umgegangen werden und soll dann Asyl gewährt werden?

Entschuldigung für die sehr lange Einleitung, aber jetzt zum Link zu dem Bericht:

http://www.n-tv.de/panorama/Angel-minderjaehrig-und-zwangsverheiratet-article20101168.html


Venerdi


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Bauli ehemaliges Mitglied

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Umgang mit Kinderehen

25.10.2017 um 20:26
@venerdi

Das ist genauso pervers.


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Umgang mit Kinderehen

25.10.2017 um 20:31
Kinder sind Kinder, es spielt keine Rolle, aus welcher Kultur sie kommen oder welche Nationalität sie haben.

Auch dürfen Tradition oder Religion keine Rolle für eine Duldung hierfür spielen.


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