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Umgang mit Kinderehen

797 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinderehe ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Umgang mit Kinderehen

08.06.2017 um 11:28
@borabora
Zitat von boraboraborabora schrieb:Man darf auch nicht ausser Acht lassen, das ein gewaltiger (Kosten)Aufwand entsteht.

Den kann man für andere Dinge besser verwenden, mein ich.
Ja ich weiß für den bau des berliner flughafens zum beispiel.

Unbegleitet reisende kinder bekommen doch so oder so einen betreuer vom jugendamt aus dem einfachen grund, damit das kind eine bezugsperson hat und nicht 12 mehr oder weniger fremde. Davon mal abgesehen ist es mir lieber geld in die hand zu nehmen und damit allen betroffenen kindern individuell zu helfen, anstelle alle gleich zu behandeln ohne aber die hintergründe zu kennen und damit eben dem ein oder anderem kind zu schaden. Gerade dabei sollte geld und aufwand eigentlich keine begründung darstellen vor allem deswegen nicht, weil wir hier von durch krieg und flucht (und evtl missbrauch) traumatisierten kindern reden, die als einzige bezugsperson den ehemann haben. Gerade dahingehend sollte man durch pauschale trennung nicht noch ein trauma hinzufügen, sondern das ganze im vorfeld beurteilen und sich sicher sein, dass die trennung das richtige ist, weil tatsächlich eine gefährdung vorliegt und nicht lediglich vorliegen könnte. Manchmal ist nicht die ehe die kindswohlgefährdung.


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Umgang mit Kinderehen

08.06.2017 um 11:36
@gastric
Zitat von gastricgastric schrieb: Gerade dabei sollte geld und aufwand eigentlich keine begründung darstellen vor allem deswegen nicht, weil wir hier von durch krieg und flucht (und evtl missbrauch) traumatisierten kindern reden, die als einzige bezugsperson den ehemann haben.
Da möchte ich keinesfalls widersprechen.

Besser wäre, es würde diese ganzen traurigen Zustände erst gar nicht geben!

Und ich sprach nicht davon, hierfür kein Geld bereit zu stellen, um diesen Kindern und auch deren Eltern, überhaupt Menschen, zu helfen.
Da hast Du mich gründlich mißverstanden.

Ich meinte das Geld durch Prüfung der Behörden in einer Kinderehe.


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Umgang mit Kinderehen

08.06.2017 um 11:39
@borabora
Und ich meinte im groben "geld spielt keine rolle". Aber ja im grunde sollten gerade kinder unbeschwert aufwachsen können.


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Umgang mit Kinderehen

08.06.2017 um 11:48
@gastric

Nicht nur die Kinder sollten völlig unbeschwert sein, auch deren Eltern.
Überhaupt alle Menschen im In- und Ausland.

Und man sollte für die Zukunft nicht mittendrin anfangen zu helfen im eigentlichem Sinne, sondern die Ursachen angehen.
Damit so u. andere Mißstände erst gar nicht aufkommen ;)

Aber das bleibt wohl Wunschdenken, leider.


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Umgang mit Kinderehen

08.06.2017 um 12:44
Zitat von gastricgastric schrieb:wird mwn nicht aufgrund irgendwelcher verdienste vor der ehe berechnet, sondern aufgrund des lebensstandards während der ehe
falsch, es kommt genau auf den ehebedingten Nachteil an. Unterhalt zur Aufrechterhaltung der ehelichen Lebensverhältnisse war vor 2008
Zitat von gastricgastric schrieb:Ist ein partner nicht in der lage seinen unterhalt selber zu betreiten, dann hat er einen unterhaltsanspruch und zwar unabhängig vom verdienst vor der ehe
falsch.  goggle ehebedingter Nachteil und Herabsetzung bzw zeitliche Befristung nachehelicher Unterhalt.
ich weiß wirklich, wovon ich spreche
Zitat von gastricgastric schrieb:weil die beiden nicht nach deutschem recht heiraten müssen (keine deutsche staatsbürgerschaft) sondern nach recht des herkunftslandes.
wie meinst du das?


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Umgang mit Kinderehen

08.06.2017 um 12:58
Zitat von lawinelawine schrieb:falsch. goggle ehebedingter Nachteil und Herabsetzung bzw zeitliche Befristung nachehelicher Unterhalt.
Ich habe um verlinkung gebeten mit dem hinweis, dass google mir persönlich in aktuellen artikeln und gesetzestexten nichts dergleichen ausspuckte. Vielen dank :)
Zitat von lawinelawine schrieb:wie meinst du das?
Die heirat von asylanten bzw allgemein menschen ohne deutsche staatsbürgerschaft muss nicht nur hier legal sein, sondern auch im herkunftsland. Deswegen wird ein ehefähigkeitszeugnis aus dem herkunftsland verlangt, dass im prinzip nichts anderes aussagt, als das der ehe keine rechtlichen einwände vorliegen. Sind beide bereits verheiratet, dann gibt es aus diesem land nur dann ein ehefähigkeitszeugnis, wenn polygamie erlaubt ist. Die heirat hier ist dann aber dennoch nicht möglich, da entweder das ehefähigkeitszeugnis fehlt und damit die unterlagen nicht vollständig sind oder aber da polygamie hier nicht erlaubt ist, sie zwar nach herkunftlandrecht heiraten dürften, aber da das deutsche recht nicht mitspielt.

Die ausnahmeregelung über das OLG klappt in diesem falle auch nicht, da das herkunftsland die ledigkeit der beiden bescheinigen muss, was nicht geht, wenn sie dort als verheiratet gelten.

Einzig und allein die eidesstattliche versicherung ist eine möglichkeit, bei der ich aber nicht wirklich weiß, ob diese angreifbar wäre oder nicht, da ja eidesstattlich versichert werden muss, dass man ledig ist und zwar nicht nur nach deutschem recht.


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08.06.2017 um 14:34
@gastric
Ein großes Problem, das die Anerkennung noch mit sich bringt und auf das @borabora wahrscheinlich auch anspielen wollte ist, wenn der Mann bei Volljährigkeit der Frau die Ehe einfordert, sie bedroht oder anders unter Druck setzt. Wenn sie sagt, dass sie die Ehe will, dann ist es egal, ob sie dies emotionslos oder freudig tut. Man muss dem Mann die Nötigung ersteinmal nachweisen, was in der Praxis schwieriger ist, als ein einfaches "wir gucken mal, wie die sich verhalten, wenn die sich sehen".


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08.06.2017 um 14:40
@RosaBlock
Das viel größere problem, wass ich dabei sehe, ist dass zwangsehen mit 18+ jährigen sowieso nicht beleuchtet werden, sondern hingenommen und als rechtskräftig angesehen werden. Ist für mich sowieso ein nogo und auch teil meiner betrachtung. (Zwangs)ehen zwischen erwachsenen hätte ich nämlich auch gern in der hinsicht geprüft. Ansonsten muss man wohl schon fast sagen, dass dies völlig egal ist, da sie ja auch standesamtlich heiraten könnten. Ob die frau da nun zur anerkennung genötigt wird oder aber zur erneuten heirat vorm standesamt, ist da auch nur noch erbsenzählerei, solange sie "aus freien stücken" (für aussenstehende) zustimmt und unterschreibt.


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08.06.2017 um 16:06
Es lassen sich beileibe nicht alle jungen Pärchen ü18 kontrollieren, (bevor) sie die Ehe eingehen können.

Wie sollte das realisierbar sein? Wer liesse sich das gefallen?


Und warum sollten gleich alle Paare auf Herz und Nieren untersucht werden, weil es irgendwo Gang und Gebe ist, Kinder zu verheiraten?


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08.06.2017 um 18:46
@gastric
Warum weichst du vom Thema ab, statt auf meinen Post einzugehen?


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08.06.2017 um 19:11
@RosaBlock
Ich bin auf deinen post eingegangen. Es erschließt sich mir nur nicht. Warum ist es "schlimmer" eine ehe unter zwang anerkennen zu lassen, wenn immer wieder auf die möglichkeit hingewiesen wird, dass beide ja standesamtlich heiraten könnten, wenn sie es wollen, hier aber der gleiche zwang ausgeübt werden kann. Im prinzip müsste ich komplett verbieten, dass diese beiden personen irgendwie hier ehelichen, weil die möglichkeit des unter druck setzens in beiden fällen gegeben ist. Es ist völlig egal, welchen schriebs sie nun genau unterschreibt und wozu sie nun genau ja und amen sagt. Die folgen sind die gleichen, ob die ehe nun anerkannt wird oder aber (wie hier vielfach vorgeschlagen) standesamtlich durchgezogen wird. Kannst du mir also bitte verraten, inwiefern die erzwungene anerkennung nun das große problem ist, die möglichkeit erzwungen standesamtlich zu heiraten aber gar keine beachtung findet?


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Umgang mit Kinderehen

08.06.2017 um 19:18
@gastric
Siehst du nicht, dass sich jemand im Recht sehen könnte, der versucht so eine Ehe geltend zu machen?
Zitat von gastricgastric schrieb:Kannst du mir also bitte verraten, inwiefern die erzwungene anerkennung nun das große problem ist, die möglichkeit erzwungen standesamtlich zu heiraten aber gar keine beachtung findet?
Weil es meiner Meinung nach wahrscheinlicher ist, dass jemand, der meint, dass die Ehe eh schon besteht, diese auch durchzusetzen.

Mit dem Glauben daran, das Richtige zu tun lassen sich viele Straftaten rechtfertigen (im eigenen Wertesystem).


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Umgang mit Kinderehen

08.06.2017 um 19:26
Zitat von RosaBlockRosaBlock schrieb:Weil es meiner Meinung nach wahrscheinlicher ist, dass jemand, der meint, dass die Ehe eh schon besteht, diese auch durchzusetzen
Die ehe besteht so oder so, da muss er nicht der meinung sein, dass ist fakt. Die anerkennung der ehe hier ist lediglich der eine von 2 möglichen wegen. Im grunde muss man weder anerkennen noch neu heiraten. Im grunde kann die frau auch soweit unter druck gesetzt werden damit sie bei ihm einzieht und sie in wilder ehe zusammenleben. Braucht es dazu einen weiteren trauschein oder aber die anerkennung, obwohl die ehe im heimatland eh noch bestand hat?


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Umgang mit Kinderehen

08.06.2017 um 19:30
Zitat von gastricgastric schrieb:Die ehe besteht so oder so, da muss er nicht der meinung sein, dass ist fakt.
In Deutschland noch nicht. Und genau darum geht es hier doch.
Zitat von gastricgastric schrieb:Im grunde kann die frau auch soweit unter druck gesetzt werden damit sie bei ihm einzieht und sie in wilder ehe zusammenleben.
Ja, aber eine Ehe bringt Pflichten und Rechte mit sich.

Und der Rest ist schon wieder das Argument, dass Missbrauch auch so besteht und man eigentlich gar nichts machen kann ...


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Umgang mit Kinderehen

08.06.2017 um 19:47
@RosaBlock
Zitat von RosaBlockRosaBlock schrieb:In Deutschland noch nicht. Und genau darum geht es hier doch.
Hier geht es um den umgang mit kinderehen und nicht darum, dass jeder mann die ehe hier auch unbedingt anerkannt haben will und muss, wenn die dame 18 ist. Das sind 2 paar schuhe, die nichteinmal zwangsläufig miteinader zusammenhängen. Man braucht im prinzip keinen neuen zettel auf dem steht, dass sie verheiratet sind ..... den haben sie schon. Wenn sie 18 ist, darf er mit ihr zusammenwohnen, dürfte sie rechtlich gesehen offiziell heiraten und und und. Warum sollte da die möglichkeit der anerkennung ein großes problem sein? Hätten sie die nicht, wäre das standesamt der erste anlaufpunkt und da juckt es im grunde ebenfalls niemanden, ob die braut aus freien stücken ja sagt oder gezwungenermaßen. Beides ist vom aufwand her ähnlich und auch preislich ähnlich. Beides hat den selben effekt und die gleichen folgen und beides hat die gleiche ausgangslage. Glaubst du der mann würde schulterzuckend aufgeben, weil die ehe nicht anerkannt werden könnte? Das wäre zumindest traumhaft ^^
Zitat von RosaBlockRosaBlock schrieb:Ja, aber eine Ehe bringt Pflichten und Rechte mit sich.
Auch hier nochmal die frage: Ist das einem mann, der die frau unter druck setzen muss wichtig, dass die ganze sache offiziell wird? Wie wichtig werden ihm rechte und pflichten nach deutschem gesetz sein?

Prinzipiell gilt aber dennoch weiterhin: Egal, ob anerkennung oder standesamtliche hochzeit. Beides hat ähnlichen aufwand, beides fürht zum gleichen ergebnis, für den mann (und letzlich auch die frau) sind beide noch verheiratet. Warum sollte die möglichkeit der anerkennung mehr ehen durch druck bilden als die möglichkeit der standesamtlichen hochzeit? Im grunde ist für sie beides nur eine form der anerkennung.


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Umgang mit Kinderehen

08.06.2017 um 20:00
Zitat von gastricgastric schrieb:Glaubst du der mann würde schulterzuckend aufgeben, weil die ehe nicht anerkannt werden könnte? Das wäre zumindest traumhaft ^^
Nein, aber man kann den beiden erzählen, dass die Ehe nichtig ist, wenn eine(r) der beiden es wünscht. Eine "Pause" vermittelt einen anderen Eindruck.
Zitat von gastricgastric schrieb:Ist das einem mann, der die frau unter druck setzen muss wichtig, dass die ganze sache offiziell wird? Wie wichtig werden ihm rechte und pflichten nach deutschem gesetz sein?
Ja. Selbst nach deutschem Recht macht es eine Ehe schwieriger, jemandem aus dem Weg zu gehen.
Zitat von gastricgastric schrieb:Beides hat ähnlichen aufwand
Meiner Meinung nach nicht.
Zitat von gastricgastric schrieb:Warum sollte die möglichkeit der anerkennung mehr ehen durch druck bilden als die möglichkeit der standesamtlichen hochzeit?
Weil die Frau noch nichtmal überzeugt werden muss, dass die Ehe gültig ist.


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Umgang mit Kinderehen

08.06.2017 um 20:19
Zitat von RosaBlockRosaBlock schrieb:Nein, aber man kann den beiden erzählen, dass die Ehe nichtig ist, wenn eine(r) der beiden es wünscht. Eine "Pause" vermittelt einen anderen Eindruck.
"pause" ist mein wort dafür. Ich spreche kein bürokratie, um dahingehend einen passenderen begriff zu finden. Der begriff soll lediglich ausdrücken, dass keine ehelichen rechte und keine ehelichen pflichten bestehen und die ehe mit dem 18. lebensjahres anerkannt werden kann, wenn beide es wünschen. Das impliziert auch, dass die ehe nicht anerkannt wird (bzw nichtig) ist, wenn einer der beiden (oder beide) das möchte. Dahingehend bin ich aber der meinung, dass man das sowieso nicht mit einem wort beschreiben sollte, sondern in ganzen sätzen. Ich habe aber auch schon geschrieben, dass eine ausführliche erklärung der fall sein muss und zwar nicht nur dahingehend, dass freiwilligkeit bestehen muss, sondern auch dahingehend, was rechte und pflichten hierzulande angeht, wenn eine ehe geschlossen wird.
Zitat von RosaBlockRosaBlock schrieb:Meiner Meinung nach nicht.
Na dann frag ich mal ganz doof, was braucht eine anerkennung und was braucht eine standesamtliche hochzeit? Kurzform: Beides braucht unterlagen.
Die anerkennung braucht die heiratsurkunde und zwar beglaubigt und übersetzt durch einen in deutschland beeidigten dolmetscher, die geburtsurkunde, ausweis udn evtl weitere unterlagen und nen termin.

Die standesamtliche hochzeit braucht: geburtsurkunde, reisepass/ausweis, meldebestätigung, aufenthaltsbestätigung, ehefähigkeitszeugnis, einen termin. Ebenfalls alles notwendige beglaubigt und übersetzt.

Beides kostet insgesamt um die 200-300€.

Aber du hast recht die standesamtliche heirat ist leichter hinzubekommen.... die meisten unterlagen liegen schon zu hause, was bei der anerkennung nicht der fall ist. Also rein für den was-wäre-wenn fall.
Zitat von RosaBlockRosaBlock schrieb:Weil die Frau noch nichtmal überzeugt werden muss, dass die Ehe gültig ist.
Muss sie bei der anerkennung auch nicht. Wie gesagt es gibt keine offizielle scheidung samt unterlagen. Es wird lediglich gesagt, dass die ehe hier als nicht geschlossen gilt und das wars. Im eigenen land immernoch und das weiß die frau spätestens dann, wenn sie (oder er) nachfragt.


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Bauli ehemaliges Mitglied

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Umgang mit Kinderehen

08.06.2017 um 20:22
Zitat von gastricgastric schrieb:Wer hier schon lange lebt, dem sollte man nicht mehr vermitteln müssen, dass man keine 12 jährigen in ehe zwingt. Wer hier frisch ankommt, dem sollte das etwas schonender vermittelt werden als aktuell.
Wenn man einem erwachsenen Mann vermitteln muß nach zig Jahren Zuwanderung, ist doch wohl grundsätzlich was falsch gelaufen. Dann hat die Integration schon mal auf muslimischen Seiten nicht stattgefunden. Ich nehme mal an, wir waren für Kinderehenbefürworter der Himmel auf Erden.


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Umgang mit Kinderehen

08.06.2017 um 20:24
Zitat von BauliBauli schrieb: Ich nehme mal an, wir waren für Kinderehenbefürworter der Himmel auf Erden.
Nein das sind länder wie florida, die bisher kein heiratshöchstalter eingeführt haben. Angenehmes leben + kinder(zwangs)ehen. Da können sich einige muslimische länder sogar noch eine scheibe von abschneiden.


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Bauli ehemaliges Mitglied

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08.06.2017 um 20:27
@gastric

Ich wollte mich eigentlich nur auf die BRD beziehen, wo es im Argen liegt. Florida interessiert mich herzlich wenig.


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