Umgang mit Kinderehen
08.06.2017 um 11:28@borabora
Unbegleitet reisende kinder bekommen doch so oder so einen betreuer vom jugendamt aus dem einfachen grund, damit das kind eine bezugsperson hat und nicht 12 mehr oder weniger fremde. Davon mal abgesehen ist es mir lieber geld in die hand zu nehmen und damit allen betroffenen kindern individuell zu helfen, anstelle alle gleich zu behandeln ohne aber die hintergründe zu kennen und damit eben dem ein oder anderem kind zu schaden. Gerade dabei sollte geld und aufwand eigentlich keine begründung darstellen vor allem deswegen nicht, weil wir hier von durch krieg und flucht (und evtl missbrauch) traumatisierten kindern reden, die als einzige bezugsperson den ehemann haben. Gerade dahingehend sollte man durch pauschale trennung nicht noch ein trauma hinzufügen, sondern das ganze im vorfeld beurteilen und sich sicher sein, dass die trennung das richtige ist, weil tatsächlich eine gefährdung vorliegt und nicht lediglich vorliegen könnte. Manchmal ist nicht die ehe die kindswohlgefährdung.
borabora schrieb:Man darf auch nicht ausser Acht lassen, das ein gewaltiger (Kosten)Aufwand entsteht.Ja ich weiß für den bau des berliner flughafens zum beispiel.
Den kann man für andere Dinge besser verwenden, mein ich.
Unbegleitet reisende kinder bekommen doch so oder so einen betreuer vom jugendamt aus dem einfachen grund, damit das kind eine bezugsperson hat und nicht 12 mehr oder weniger fremde. Davon mal abgesehen ist es mir lieber geld in die hand zu nehmen und damit allen betroffenen kindern individuell zu helfen, anstelle alle gleich zu behandeln ohne aber die hintergründe zu kennen und damit eben dem ein oder anderem kind zu schaden. Gerade dabei sollte geld und aufwand eigentlich keine begründung darstellen vor allem deswegen nicht, weil wir hier von durch krieg und flucht (und evtl missbrauch) traumatisierten kindern reden, die als einzige bezugsperson den ehemann haben. Gerade dahingehend sollte man durch pauschale trennung nicht noch ein trauma hinzufügen, sondern das ganze im vorfeld beurteilen und sich sicher sein, dass die trennung das richtige ist, weil tatsächlich eine gefährdung vorliegt und nicht lediglich vorliegen könnte. Manchmal ist nicht die ehe die kindswohlgefährdung.