gastric schrieb:Aktuell ist es normal, dass der/die verheiratete minderjährige in obhut des jugendamtes kommt und vom ehemann getrennt wird.
Ja und das IST auch gut so, weil so man das KINd durch Psychologen und anderem fachpersonal im Einzelgespräch und OHNE druck des "EHEMANNS" fragen kann und damit nach erreichen des Zieles auf ein sicheres Leben, nicht weiterhin vergewaltigt wird.
gastric schrieb:Wie oft soll ich diese frage denn noch beantworten? Allein im ersten satz meines letzten postes steht "es steht doch ausser frage, dass das nicht in ordnung ist".
Sicherlich kommst du mit dieser Erläuterung, ABER dein Zusatz danach macht diese sofort zu nichte, da es wieder die selbe legitimation gibt von dem was du ja vorher verneint hast. Siehe dazu deine nsatz danach:
gastric schrieb:Daher sage ich ja auch keine zwangsehen, keine kinderehen unter 14, altersunterschied max 10jahre.
Mit 14 ist sie immer noch minderjährig. und es ist egal ob der alters unterschied nun 20 oder 10 jahre ist, wenn sie ZWANGSverheiratet wird. Noch mal ZWANGSverheiratet d.h. GEGEN ihren Willen aus einem Abkommen zwischen den eltern oder dem gegebenen vormund und dem "Ehemann"
gastric schrieb:Nein es ist nicht in ordung, aber solange die alternativen weitaus schlimmer sind, ist es für mich nicht sinnvoll ein verbot herbeizuführen, ohne eine sicherere alternative bieten zu können und die ganze sache nochmals zu verschlimmern.
Was sind den "die andere nalternativen". Aus meienr Sich tder dinge wäre diese das sie bei Ihren eltern, geschwistern oder anderen vormunden bleibt und diese passe nauf sie auf, statt dass sie be eiinem wild fremden bleibt. Nur damit sie auch dort mit der selben unterdrücken Leben darf wo sie eigentlich die hoffnung auf freiheit erhofft hatte, weil sie mit einem fremden ZWANGSverheiratet wurde.
gastric schrieb:Das schlimme ist, es geht nur sekundär ums geld. Die eltern sind der meinung, dass sie ihrem kind so sicherheit geben können.
WO geben diese eltern den dem Kind mehr sicherheit? es ist doch shcon nach der ZWANGSverheiratung in gefahr vergewaltigt zu werden von jedem dem sie nicht liebt. Anders ausgedrückt man lässt doc hdas Kind eher i neien gefährliche situatio ndadurch.
gastric schrieb:Nicht der vater zahlt geld, sondern der ehemann. Eine mitgift an die eltern als heiratserlaubnis. Demnach kann er nicht mitkommen, da vor heirat arm. Mit viel glück kann die reise für das mädchen bezahlt werden, aber was so auf der reise mit allein reisenden mädchen passiert, ist alles andere als schön.
Dann bleibt das Kimnd halt bei den eltern und wartet solange, so ist es doch in Sicherheit, wenn ,wie DU es doch sagst doch der gefahr vorläuft in gruppen vergewaltigung hineinzugeraten, DIE und da ist DEIN denkfehler auch NICHT fernbleibe nwürden, WENN sie nun ZWangsverheiratet werden würde. Stattdessen machst du i ndeiner Logik nur zu dieser angeblichen möglichkeit der Gruppenvergewaltigung eine STÄNDIG vergewaltigung des neuen "Ehemannes" hinzu.
d.h. Durch die Kinderehe erleidet das Kind NOCH mehr gefahr deshalb wiederspreche nsich deine Worte wehement hier.
gastric schrieb:Sind immerhin schonmal ein paar täter weniger.
Ah, laut deiner Ansicht ist die eine Vergewaltigung besser als die andere? Sry, aber unrecht ist nicht stufenweise einzugliedern und kategoriesieren in "voll in Ordnung bzw. "hat sie es besser" und voll böse!
gastric schrieb:Nein zu ZWANGSheirat, nein zu kinderehen unter 14. Gibt es da irgendwas nicht zu verstehen?
Ja und leider vo ndeienr seite aus. Wir reden hier die ganze zeit von ZWANGSHEIRAT und du widersprichs tdir hier LEIDER dauerhaft mit den worten, sei es absichtlich auf grund deiner Meinung oder weil du dich nicht korrekt hier ausdrücken KANNST. Es ist NICHT ok und legetim , in welchen minderjährigen , egal ob 13 ODER 14 jemand ZWANGSzuverheiraten mit jemanden der 10 oder 20 älter ist als man selbst. Es ist NICHT legitim wenn dies durch die eltern in den flüchtlingslagern geschieht, nur des Geldes wegen. d.h. is tes gut, wenn diese Kinder, nach Ankunft hier erstmal getrennt werden und befragt bzw. die Ehe annuliert wird bis alles geklärt ist.
gastric schrieb:Brauchst du ein beispiel der familie, die neben mir wohnt? Sie 20, er 25. Mit 15 hat sie ihn geheiratet, weil sie in einem camp im libanon vergewaltigt wurde und eigentlich ihren vergewaltiger heiraten sollte (ehre und son scheizz). Sie waren davor schon ein paar und zwar ganz freiwillig, ganz ohne sex. Als sie hier ankamen, war sie gerade mal 16, beide wurden voneinadner getrennt, er blieb hier in der erstaufnahme, sie kam irgendwo nach NRW. 2jahre haben die beiden darum gekämpft wenigstens zusammen wohnen zu dürfen, recht vergebens. In der zwischenzeit wurde sie mehrfach sexuell belästigt, verprügelt, ausgeraubt. Eine situation, in die sie gar nicht hätte geraten sollen und auch nicht wäre, wenn sie weiterhin beim ehemann hätte bleiben können. Seit 2 jahren sind sie wieder beisammen, seit einem jahr meine nachbarn.
Merkste selbe oder? Ich glaube nicht d.h. erkläre ich es dir. DAS beispiel ,was du da brachtest hat NICHTS mit ZWANGSheirat zu tuen ,den sie hat, durch glück, diesen freund gehabt, den sie auch liebte, den schließlich waren sie laut DEINER Aussage schon ein paar. Sie haben geheiratet, weil sie nicht ZWANGSverheiratet werden wollte mit dem Bastard der sie vergewaltigt hatte. sie war 15 und er 16.
Im gegensatz schreibst du, im SELBEN kontext und ic hweiß nicht ob dies aus absicht geschieht oder vll aus unachtsamkeit die ganze zeit das du keine Zwangsheirat willst aber kinderehe mit 14 ok sind. Wenn man DIESEN kontext liest ist das ein Widerspruch i nseiner Materie an sich. Wenn DU meins tdas DU gegen Zwangsheirat bist, stelle es als einzelnen Satz hin. Aber bitte vermische es doch nicht mit dme was du dann als Legitim, in deinem beispiel beschrieben hast hinein.
Außerdem schriebst du die ganze zeit unter 14 und der ehe mann sollte nicht älter als 10 jahre älter sein, bringst aber ein Beispiel wo dies wo der altersunterschied 1 jahr ist -.-. Du vergleichst in deinem Beispiel und in deinen Kontext Äpfeln mit Lastwagen.
Du findest es nicht ok wen nsie HIER getrennt werden damit man herausfindet ob es zu dme fall kam wie be idir in DEINEm Beispiel beschrieben oder es sich meine ZWANGSheirat handelt, schreibst aber im selbe natem zug das eine kontrolle an den grenzen doch bitte stattfinden sollte.
D.h. ist aus meiner sicht die Argumentation und die neue Gestzgebung richtig. und ebenfalls das du hier, wie schon mehrmals beschrieben durch entweder deiner Meinungsbildung oder aus unabsichtlichen zusammensetzung der Wörter hier eine ZWANGSheirat, die in den Flüchtlingscamps geschieht mit DEINEM Beispiel hier vermischts. Du vermischts hier ZWANGSeheschließungen mit einer freiwilligen eheschließung eines paares, welches aufgrund von langem kennenlernen schon bekannt war und aus einer Situation, GEGEN eine ZWANGSeheshcließung mit einem Vergewaltigung eine Heirat vollzogen hat, aber wo beide PArtner sich schon VORHER kannten und liebten.
D.h. stelle ich dir hier die ganze zeit die Fragen und würde gerne erläuterung von dir hören weil aus meienr sicht und wie es scheint auch anderen hier die Sicht ,die du hier repräsentierst entweder wehement beißt , WAS ich ja shcon durch Zitate von dir und Beispiel erläuter habe oder/und vermischt mit Beipsielen die nichts mit dem jeweiligen Thema zu tuen haben, auf die WIR hinauswollen oder die Gesetzgebung, die gegen Kinderehen ist.